Verheugen erklärt Abbau von Überregulierung zur obersten Priorität [DE]

Günter Verheugen, EU-Unternehmens- und Industriekommissar, hat angekündigt, dass er 900 geplante Rechtsinitiativen auf ihre Kosten und Vorteile für die EU-Wirtschaft hin prüfen lassen und sie gegebenenfalls zurückziehen werde.

Günter Verheugen, EU-Unternehmens- und Industriekommissar, hat angekündigt, dass er 900 geplante Rechtsinitiativen auf ihre Kosten und Vorteile für die EU-Wirtschaft hin prüfen lassen und sie gegebenenfalls zurückziehen werde.

Industriekommissar Günter Verheugen hat umfassende Pläne zum Abbau des Verwaltungsaufwands für Unternehmen vorgestellt, die zur Ankurbelung der EU-Wirtschaft beitragen sollen. 

Bei einer Pressekonferenz am 16. März stellte Günter Verheugen die einfach klingende Gleichung vor, die dieser Initiative zugrunde liegt: „Weniger Bürokratie bedeutet mehr Wachstum“. 

Folglich will Verheugen Rechtsinitiativen, die einen übermäßigen Verwaltungsaufwand für Unternehmen und insbesondere mittelständische Unternehmen zur Folge haben, systematisch überprüfen lassen, um sie gegebenenfalls zu ändern oder zurückzunehmen. 

Dieses Vorhaben würde seine „oberste politische Priorität“ und sein „Steckenpferd für die nächsten fünf Jahre“ sein, so Verheugen gegenüber den Journalisten. 

Derzeit befinden sich 900 Rechtsinitiativen in Rat und Parlament in der Schwebe, die auf ihre Relevanz hin geprüft werden sollen. Aber auch bereits geltende Regeln würden laut Verhaugen unter die Lupe genommen werden. Als Beispiele nannte er Regelungen für medizinische Geräte, für den Pflanzenschutz und die Abfallentsorgung. Die Kommission werde überlegen, ob sie geändert oder sogar aufgehoben  werden sollten. Sie hat eine Liste mit 17 geltenden und geplanten Rechtsvorschriften veröffentlicht, mit denen sie sich als erstes befassen werde. 

Ziel sei es, „ein gesundes Gleichgewicht zwischen Kosten und Nutzen von Rechtsvorschriften“ herzustellen, indem Folgenabschätzungen systematisch durchgeführt werden. Als Maßstäbe würden der „wirtschaftlich ausgerichtete“ Lissabon-Prozess und eine „breite Strategie für nachhaltige Entwicklung“ dienen. 
Ein wesentlicher Aspekt bestehe – wie bereits bei der neu ausgerichteten Lissabon-Strategie – darin, die Mitgliedstaaten in den Prozess einzubinden. 
“Laut einer britischen Studie kommt 80 % des Verwaltungsaufwands, der der europäischen Wirtschaft aufgebürdet wird, aus den Hauptstädten – und zwar ganz einfach deswegen, weil EU-Richtlinien auf eine unnötig bürokratische Weise umgesetzt werden“, so Verheugen. 
“Wir schlagen vor, dass das Thema ‘bessere Rechtsetzung” ein integraler Bestandteil der neun, nationalen Lissabon-Aktionspläne sein soll. Und wir schlagen eine hochrangige Arbeitsgruppe mit Experten auf EU- und Mitgliedstaatenebene vor, die eine gemeinsame Agenda vorantreiben sollen“.