Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen eingeleitet
Polen schickt viele seiner Riichter am Obersten Gericht in die Zwangspensionierung. Die EU hat daher ein Verfahren gegen das Land eingeleitet, das eh schon im Prozess um Artikel 7 der EU Charta steckt.
Die EU-Kommission hat gestern ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Warschauer Regierung eingeleitet. Dabei geht es um die anstehende Zwangspensionierung von 27 Richtern.
Das Verfahren wurde eingeleitet, um die Unabhängigkeit des Obersten Gerichts in Polen zu wahren, teilte die EU-Kommission am Montag in Brüssel mit. Die Behörde ist der Auffassung, dass diese Maßnahmen gegen den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit und auch der Unabsetzbarkeit von Richtern verstoßen. Bei der Anhörung während der EU-Ratssitzung Ende Juni hatten die polnischen Behörden laut Kommission keine Angaben zu geplanten Maßnahmen gemacht, um den Bedenken der EU entgegenzukommen und die Rechtsstaatlichkeit zu sichern.
Wegen eines neuen Gesetzes über die Senkungen des Rentenalters am Obersten Gericht auf 65 Jahre drohe 27 von 72 Richtern dort die Pensionierung. Die polnische Regierung habe nun einen Monat Zeit für eine Antwort. Gleichzeitig sei man bereit, den laufenden Rechtsstaatlichkeits-Dialog fortzuführen.
Die polnische Regierungspartei PiS änderte seit ihrem Amtsantritt 2015 viele Gesetze mit der Begründung, diese stammten noch aus der Zeit des Kommunismus. Im Streit um die Reform des Obersten Gerichts sei man im Recht, sagte der polnische Außenminister Jacek Czaputowicz. “Das Gesetz ist bindend und wir planen keinerlei Änderungen.”
Wegen der umstrittenen Justizreform hatte die EU-Kommission Ende 2017 gegen Polen das Verfahren nach Artikel 7 wegen möglicher Verletzung der demokratischen Grundwerte eingeleitet, das zu einem Entzug von Stimmrechten führen kann. Polen ist damit der erste Mitgliedsstaat, gegen den das Verfahren ausgelöst wurde; letzte Woche wurde die Prozedur auch gegen Ungarn begonnen. Die Kommission befürchtet, dass die nationalkonservative Regierung in Warschau mit der Reform die Unabhängigkeit der Justiz von staatlichen Weisungen und damit das Prinzip der Gewaltenteilung untergräbt. Zudem wird in Brüssel geprüft, die Auszahlung von europäischen Fördermitteln an die Selbstständigkeit der Richter in einem Land zu koppeln. Polen bezieht unter dem Strich mehr EU-Fördermittel als jedes andere EU-Land.