Verzögerungen bei GAP-Plänen könnte zu "Doppelmoral" führen, warnt Agrarkommissar
EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski hat erneut darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, dass die Mitgliedstaaten ihre nationalen GAP-Strategiepläne gleichzeitig vorlegen. Es bestehe andernfalls die Gefahr einer unfairen Bewertung.
EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski hat erneut darauf hingewiesen, wie wichtig es sei, dass die Mitgliedstaaten ihre nationalen Strategiepläne der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gleichzeitig vorlegen. Es bestehe andernfalls die Gefahr einer unfairen Bewertung.
Die Pläne sind eine der wichtigsten Neuheiten der GAP-Reform, die den einzelnen Mitgliedstaaten mehr Gestaltungsspielraum zugeteht.
In den Strategieplänen werden die EU-Länder einzeln darlegen, wie sie die neun EU-weiten Ziele der reformierten GAP erreichen und gleichzeitig auf die Bedürfnisse der Landwirt:innen und der ländlichen Gemeinden eingehen wollen.
Rechtlich gesehen hatten die Mitgliedstaaten bis zum 31. Dezember 2021 Zeit, ihre Pläne zur Genehmigung durch die Europäische Kommission vorzulegen.
Ein Drittel der Mitgliedstaaten hat diese Frist jedoch nicht eingehalten.
Während einer dieser Nachzügler, Litauen, seinen Plan inzwischen vorgelegt hat, wartet die EU-Kommission weiterhin auf die Pläne der übrigen acht Mitgliedstaaten.
Neben Belgien, Bulgarien, der Tschechischen Republik, Lettland, Luxemburg, Rumänien und der Slowakei ist auch Deutschland unter den Nachzüglern.
Als Grund dafür gibt das Agrarministerium unter anderem weiteren Abstimmungsbedarf der Länder mit den Plänen des Bundes an. Die Ampelregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen, Teile des Plans noch zu prüfen, wobei der der Zeitrahmen nach Angaben des Ministeriums für wesentliche Änderungen nicht ausreiche.
Ein:e EU-Beamte:r erklärte gegenüber EURACTIV, dass die Kommission beschlossen habe, eine gewisse Flexibilität zu bieten und das operative System für die Einreichung der Pläne offen zu lassen.
Um den Prozess zu beschleunigen, hat Kommissar Wojciechowski inzwischen ein Schreiben an die säumigen Mitgliedstaaten geschickt, wie er am Montag (10. Januar) in einer Sitzung des Agrarausschusses des Europäischen Parlaments bestätigte.
„In der ersten Jahreshälfte sind alle Augen auf die strategischen Pläne gerichtet; es ist die wichtigste Herausforderung für die Kommission, die strategischen Pläne zu analysieren, zu bewerten und schließlich zu genehmigen“, sagte er.
Er fügte hinzu, dass es von entscheidender Bedeutung sei, dass die Kommission die restlichen Pläne so schnell wie möglich erhalte, denn es sei „sehr wichtig, alle Pläne gleichzeitig zu haben“.
Damit soll sichergestellt werden, dass die Kommission in der Lage ist, sie alle „nach denselben Kriterien zu bewerten, nach fairen Kriterien, um eine Doppelmoral zu vermeiden“, warnte er.
Sobald die Mitgliedstaaten ihre Pläne erfolgreich eingereicht haben, hat die Kommission eine dreimonatige Frist vorgesehen, um die Beobachtungsschreiben zu verfassen, zu verabschieden und an die Mitgliedstaaten zu senden.
Einem:r EU-Beamten:in zufolge wird es auch eine „Stop-the-Clock“-Periode geben, in der die Mitgliedstaaten die GAP-Pläne in Zusammenarbeit mit der Kommission überarbeiten können.
Das bedeutet, dass der sechsmonatige Countdown pausiert und für diesen Zeitraum keine Frist gesetzt ist.
Dies erklärt die „Schwierigkeit, den Zeitpunkt der Genehmigung der Pläne vorherzusagen“, so der:die Beamt:in.
Allerdings bestehe „das Ziel darin, alle GAP-Pläne bis Ende 2022 zu genehmigen, damit die Umsetzung Anfang 2023 beginnen kann“.
Einer der Gründe für die verzögerten GAP-Pläne war, dass das Parlament eine wichtige Abstimmung über die sekundären Rechtsvorschriften der GAP-Reform von Dezember auf Januar verschoben hat.
Darunter waren unter anderem ein Rechtsakts über Interventionen in die nationalen Strategiepläne und ein weiterer Rechtsakt über die Vorschriften für Zahlungsinstituten und andere Einrichtungen.
Insbesondere die Verabschiedung dieser Rechtsakte ist ein entscheidender Schritt, um den Mitgliedstaaten einen vollwertigen Rechtsrahmen für die Ausarbeitung ihrer Strategiepläne zu geben.
Angesichts der sich nähernden Fristen für die nächsten Schritte der GAP-Reform hatte die Europäische Kommission zunächst auf eine so genannte „frühzeitige Abstimmung ohne Einspruch“ von zwei Eckpfeilern des GAP-bezogenen Sekundärrechts, den so genannten „delegierten Rechtsakten“, gedrängt.
Diese können zwar keine bestehenden Elemente eines Rechtsaktes verändern, dienen aber der Ergänzung und Anpassung nicht wesentlicher Vorschriften.
Das Parlament lehnte dies jedoch ab, da mehr Zeit für eine ordnungsgemäße Prüfung benötigt wurde.
Die beiden Rechtsakte wurden schließlich am Montag (10. Januar) von den Abgeordneten des Landwirtschaftsausschusses des Europäischen Parlaments (AGRI) angenommen, die keine Einwände erhoben. Die Rechtsakte sollen nun auf der Plenartagung in Straßburg nächste Woche verabschiedet werden.
[Bearbeitet von Alice Taylor]