Von der Leyens Priviliegien bis zur Wahl
Ob Ursula von der Leyen tatsächlich EU-Kommissionspräsidentin wird, ist unsicher. Für die Zwischenzeit hat sie einen Übergangsvertrag mit der Kommission geschlossen - was beinhaltet der?
Ob Ursula von der Leyen tatsächlich EU-Kommissionspräsidentin wird, ist unsicher. Für die Zwischenzeit hat sie einen Übergangsvertrag mit der Kommission geschlossen – was beinhaltet der?
Läuft alles gut, ist Ursula von der Leyen in gut drei Monaten EU-Kommissionspräsidentin. Davor muss sie noch vom Europaparlament gewählt werden. Klappt das, gibt es bis zum Amtsantritt viel vorzubereiten: Sie muss die künftigen Kommissare auswählen, Kontakte knüpfen und ihre inhaltlichen Schwerpunkte festlegen. Dazu braucht sie ein Standbein in Brüssel, weshalb sie nun einen Übergangsvertrag mit der EU-Kommission unterzeichnet hat.
STATUS ALS SONDERBERATERIN: Die sehen vor, dass diese einen Status als Sonderberater“ bekommen. Bis zur Wahl durch das Parlament ist der offizielle Titel dabei Präsidentschaftskandidatin“, danach dann „gewählte Präsidentin“.
BÜROS: Als Sonderberaterin hat von der Leyen Anspruch auf Büroräume im Charlemagne-Gebäude in Brüssel. Dieses liegt neben dem Hauptsitz der Kommission, so dass sie schnell bei Treffen mit Noch-Präsident Jean-Claude Juncker oder im EU-Parlament sowie im Rat der Mitgliedstaaten ist.
PERSONAL: Der Kommissionschefin im Wartestand stehen in ihrem Büro bis zu acht EU-Mitarbeiter zu, maximal fünf Verwaltungsbeamte und drei Assistenten im Sekretariat. Zur Kommunikation mit den Medien wird von der Kommission zudem ein eigener Sprecher abgestellt. Auch Sicherheitsleute stehen nach Bedarf bereit.
AUTOS UND COMPUTER: Von der Leyen kann zudem auf den Fahrdienst der Kommission zugreifen. Sie und ihre Mitarbeiter bekommen zudem Mobiltelefone, Computer und Laptops gestellt.
KEIN GEHALT ABER REISEKOSTEN: Normalerweise ist für den künftigen Kommissionschef auch ein Gehalt vorgesehen. Es entspricht der EU-Gehaltsstufe neun und damit rund 7600 Euro. Da von der Leyen aber noch Bundesverteidigungsministerin ist und entsprechend bezahlt wird, entfällt dies in ihrem Fall. Unabhängig davon werden aber Reisekosten erstattet.