Waffenbeschaffungsfonds: EU-Kommission droht mit Rückzieher

Die Europäische Kommission erwägt, ihren Vorschlag für eine kurzfristige gemeinsame Beschaffung von Verteidigungsgütern in Höhe von 500 Millionen Euro für die Ukraine zurückzuziehen.

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"Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass es in unserem strategischen und sicherheitspolitischen Interesse als Europa liegt, dafür zu sorgen, dass die europäische Industrie von diesen Bemühungen profitiert", erklärte Binnenmarktkommissar Thierry Breton (Bild) im vergangenen Oktober. [EPA-EFE/JULIEN WARNAND]

Die Europäische Kommission erwägt, ihren Vorschlag für eine kurzfristige gemeinsame Beschaffung von Verteidigungsgütern in Höhe von 500 Millionen Euro für die Ukraine zurückzuziehen.

Das soll daran liegen, dass sich die Verhandlungen hinziehen und eine rechtliche Grundlage fehlt, wie EURACTIV erfahren hat.

Die Initiative mit dem Namen EDIRPA wurde von der EU-Kommission im Juli vorgeschlagen und soll Anreize für die dringende gemeinsame Beschaffung von Waffen für die Ukraine schaffen und gleichzeitig die europäische Verteidigungsindustrie ankurbeln. Dabei sollen Investitionen in Europa Vorrang vor der Beteiligung von Drittstaaten haben.

„Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass es in unserem strategischen und sicherheitspolitischen Interesse als Europa liegt, dafür zu sorgen, dass die europäische Industrie von diesen Bemühungen profitiert“, erklärte Binnenmarktkommissar Thierry Breton noch im vergangenen Oktober.

Die Europäische Kommission hat das Europäische Parlament und die EU-Länder zuletzt aktiv daran erinnert, dass sie das Recht hat, ihren Vorschlag jederzeit zurückzuziehen, hieß es aus Insiderkreisen gegenüber EURACTIV.

Allerdings steigt der Druck, den Bedarf der Ukraine zu decken, und die 27 Mitgliedsstaaten leeren zunehmend ihre Lagerbestände.

Manche Mitgliedstaaten wollen deshalb im EU-Ausland einkaufen dürfen, um so mehr Tempo an den Tag legen zu können. Das zeigte sich auch im Rahmen von Verhandlungen im Binnenmarktausschuss (IMCO) des EU-Parlament.

„Aufgrund des begrenzten Zeit- und Budgetrahmens des Instruments schlägt der Berichterstatter [der lettische Europaabgeordnete Ivars Ijabs von Renew Europe] daher vor, den Anwendungsbereich zu erweitern und Auftragnehmern und Unterauftragnehmern in nicht-assoziierten Drittländern und Ländern der transatlantischen Partnerschaft die Beteiligung an der öffentlichen Beschaffung zu ermöglichen“, heißt es in dem Entwurf der IMCO-Stellungnahme.

Dies würde „den Mitgliedstaaten mehr Möglichkeiten und Flexibilität bei der Beschaffung von Verteidigungsgütern bieten“, erklärte der Ausschuss.

Die beiden Hauptziele des Kommissionsvorschlags – dringende Lieferungen an die Ukraine und die EU sowie die Ankurbelung der europäischen Verteidigungsindustrie – würden mit den Änderungen des Parlaments jedoch wahrscheinlich nicht erreicht, heißt es aus Insiderkreisen.

Eine solche Verschiebung würde die eigentliche Rechtsgrundlage des Vorschlags untergraben – die Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie gemäß den EU-Verträgen.

Wenn die EDIRPA-Verordnung mit den Änderungen des Parlaments angenommen wird, wäre sie daher leicht vor Gericht anfechtbar. Abgeschlossen sollen die Verhandlungen im Juni werden.

Die Kommission hat daher deutlich gemacht, dass sie nicht davon absehen wird, von ihrem Recht Gebrauch zu machen, den Vorschlag ganz zurückzuziehen.

Es ist unklar, was die Kommission als Nächstes tun würde, wenn sie beschließt, den Text zurückzuziehen.

Bekannt ist, dass Kommissar Breton den Mitgliedstaaten im April einen richtungsweisenden Vorschlag für den langfristigen Ausbau der EU-Verteidigungsindustrie vorlegen will. Die Vorlage eines konkreten Textes ist derzeit für Juni geplant.

Wackelige Rechtsgrundlage

Die Kommission befürchtet, dass der Text, der voraussichtlich am Dienstag vom IMCO-Ausschuss des Parlaments angenommen wird, nicht mehr mit der Rechtsgrundlage übereinstimmt.

Das Verlangen Waffenkäufen und -produktionen schnellstmöglich zu erledigen würde damit an die Stelle der Verpflichtung zu Investitionen in EU-Unternehmen treten. Damit bröckle aber auch die Rechtsgrundlage.

Der „Juristische Dienst“ der Kommission hatte im vergangenen Jahr grünes Licht für die Kofinanzierung der gemeinsamen Beschaffung von Waffen auf dieser Rechtsgrundlage gegeben.

Dabei wurden die Mitgliedstaaten dazu gedrängt, bei ihren Aufträgen die EU-Industrie zu bevorzugen, da der EU-Haushalt eigentlich nicht zur Finanzierung von Waffen verwendet werden kann.

Eigentlich wollte man damit zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Waffen für die Ukraine und eine Auffüllung der eigenen Bestände. Seitdem kam es zu diversen Verzögerungen, die Verabschiedung hat sich fast um ein Jahr verzögert.

Die Verzögerung, die durch den Streit über die Zuständigkeit der einzelnen Parlamentsausschüsse bei der Abänderung des Textes verursacht wurden, untergräbt nach Ansicht der Kommission auch dessen Zweck.

„Wir müssen uns über die Rechtsgrundlage des Instruments im Klaren sein, die die Industriepolitik ist. Dementsprechend zielt das Instrument darauf ab, die Fähigkeit unserer Industrie zu verbessern und anzupassen, unsere Streitkräfte mit der benötigten Ausrüstung und Munition zu versorgen“, gab der CDU-Europaabgeordnete Michael Gahler, Berichterstatter im Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, letzte Woche zu bedenken.

Der CDU-Mann betonte, dass das Geld an europäische Rüstungshersteller gehen müsse, anstatt an amerikanische, wie manche dieser Tage wünschen.

„Das erfordert, dass wir sicherstellen, dass der größte Teil des Finanzrahmens, also das Geld unserer Steuerzahler, der europäischen Industrie zugutekommt. Daher kann das Instrument nicht vollständig für unsere transatlantischen Partner geöffnet werden, wie es einige gefordert haben“, fügte er in Bezug auf den IMCO-Stellungnahmeentwurf hinzu.

Im Moment hat die EU-Kommission noch kein offizielles Verfahren für den Widerruf eingeleitet, obwohl eine ähnliche „Erinnerung“ bereits angebracht wurde, als die interinstitutionellen Verhandlungen zwischen den Mitgliedsstaaten im Herbst begannen, hieß es aus Beamtenkreisen gegenüber EURACTIV.

Gemäß der EU-Gesetzgebungsregeln kann die Kommission einen Vorschlag zurückziehen, wenn sie der Meinung ist, dass er das Ziel, für das er ursprünglich vorgeschlagen wurde, nicht erreichen wird.

Das geht aber nicht im Alleingang.

Die EU-Kommission müsste dann das Parlament und den Rat rechtzeitig darüber informieren, dass sie einen solchen Schritt in Erwägung zieht, und ihn begründen, damit die beiden Mitgesetzgeber ihren Standpunkt ändern können, falls sie dies wünschen.

Ein Rücknahmebeschluss wäre jedoch mit einem sehr hohen politischen Preis verbunden, so heißt es aus dem Europäischen Parlament und der Industrie, da das Gesetzgebungsverfahren fast abgeschlossen ist. Zudem müsse die Ukraine weiterhin militärisch unterstützt werden.

Die Drohung der Kommission könne nicht ernst gemeint sein, heißt es aus Brüsseler Kreisen. Es handle sich beinahe um eine Art der Abschreckung, wie mithilfe von „Atombomben“.

„Es geht nur darum, jeden daran zu erinnern, dass sie die Macht hat, dies zu tun, in der Hoffnung auf eine Änderung der Positionen“, erklärte die Quelle.

[Bearbeitet von Alexandra Brzozowski, Nathalie Weatherald, und Zoran Radosavljevic]