Waldbrand 2007: Kommission drängt Griechenland zu Rückzahlung von Beihilfen
Griechenland muss illegale staatliche Beihilfen zurückfordern, die an Unternehmen "verschenkt" wurden, die angeblich von den Waldbränden im Jahr 2007 betroffen waren. Damit ignorierte es eine Entscheidung der Europäischen Kommission und des EU-Gerichtshofs, so ein Kommissionssprecher gegenüber EURACTIV.com.
Griechenland muss illegale staatliche Beihilfen zurückfordern, die an Unternehmen „verschenkt“ wurden, die angeblich von den Waldbränden im Jahr 2007 betroffen waren. Bislang wurde die Entscheidung der Europäischen Kommission und des EU-Gerichtshofs von Griechenland ignoriert.
„Nach der Entscheidung der Kommission vom 7. Oktober 2019 muss Griechenland die unvereinbaren Beihilfen zuzüglich Zinsen zurückfordern, die im Zusammenhang mit den Bränden von 2007 gewährt wurden“, erläuterte der Kommissionssprecher.
Im Jahr 2007 ergriff Griechenland ohne vorherige Rücksprache mit der Europäischen Kommission Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung von Unternehmen, die in den von den massiven Waldbränden von 2007 betroffenen Präfekturen tätig waren.
Sieben Jahre später, im Jahr 2014, leitete die EU-Kommission aufgrund einer entsprechenden Beschwerde eine Untersuchung des Beihilfefalls Soya Hellas SA ein. Im Jahr 2016 weitete die Kommission die Untersuchung aus und konzentrierte sich auf alle Unternehmen des Agrar- und Ernährungssektors, die aufgrund der Waldbrände staatliche Beihilfen erhalten hatten.
Die Untersuchungen wurden im Oktober 2019 abgeschlossen und ergaben, dass die staatlichen Beihilfen im Jahr 2007 rechtswidrig und nicht mit den EU-Binnenmarktvorschriften vereinbar waren.
Daher war Griechenland verpflichtet, die fraglichen Beihilfen innerhalb von vier Monaten nach Bekanntgabe der Entscheidung von den Begünstigten zurückzufordern.
Die konservative griechische Regierung (EVP) hat die Entscheidung der Kommission jedoch ignoriert.
Das Finanzministerium gab eine Erklärung ab, in der es heißt, dass diese Unternehmen „nun von der Verpflichtung befreit sind, dem griechischen Staat die Beihilfen, die sie vor vielen Jahren erhalten haben, zurückzuerstatten, und das sogar mit Zinsen.“
Mehrere Quellen in Athen erklärten gegenüber EURACTIV, dass die politischen Kosten einer Rückforderung der Gelder für die Regierung enorm wären.
Ein solcher Schritt widerspricht jedoch der EU-freundlichen und reformorientierten Haltung, die die Regierungspartei Nea Dimokratia vor ihrer Machtübernahme im Juli 2019 betonte.
Der EU-Sprecher erklärte, dass, sobald eine Rückforderungsentscheidung getroffen wurde, „die Mitgliedstaaten die rechtswidrigen und unvereinbaren Beihilfen in Übereinstimmung mit ihren nationalen Rechtsvorschriften und Verfahren vollständig zurückfordern müssen.“
„Die Kommission steht in Kontakt mit den griechischen Behörden, um die Rückforderungsentscheidung der Kommission umzusetzen. Wir können den Inhalt dieser Kontakte nicht kommentieren“, fügte der EU-Beamte hinzu.
Mangelnde Transparenz
EURACTIV wurde darüber informiert, dass Griechenland nach der Annahme der Rückforderungsentscheidung der Kommission eine Nichtigkeitsklage gegen diese Entscheidung eingereicht hat.
Am 19. Oktober 2022 wies das Gericht die Nichtigkeitsklage ab, unter anderem mit der Begründung, dass die beiden Voraussetzungen des Artikels 107 (2) (b) AEUV nicht erfüllt seien, also einerseits der Kausalzusammenhang zwischen dem Schaden und den Bränden und andererseits die Berechnung des Schadens zur Vermeidung einer Überkompensation. Der Fall liegt nun nach einem weiteren Einspruch Griechenlands vor dem Europäischen Gerichtshof.

„Dies stellt eine eklatante Wettbewerbsverzerrung dar, die die Geschäfte der Konkurrenten ernsthaft beeinträchtigt“, sagte Rechtsanwalt Spyros Pappas gegenüber EURACTIV.
„Klagen vor den EU-Gerichten, die auf die Nichtigerklärung der Rückforderungsentscheidung der Kommission abzielen, haben keine aufschiebende Wirkung“, sagte eine mit der Angelegenheit vertraute Quelle gegenüber EURACTIV.
Der von EURACTIV kontaktierte Brüsseler Anwalt Spyros Pappas bestätigte, dass er zwei Nichtigkeitsklagen vor dem griechischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht habe: eine gegen die Entscheidung des Finanzministers, die Begünstigten von der Verpflichtung zur Rückzahlung der illegalen staatlichen Beihilfen zu befreien, und eine zweite gegen das Versäumnis des Ministers, die Liste der begünstigten Unternehmen offenzulegen.
„Ich bedauere die mangelnde Transparenz bei der Rückforderung der unrechtmäßigen staatlichen Beihilfen und die Nichtbeachtung der Entscheidung der Kommission und des Urteils des Gerichts. Dies stellt eine eklatante Wettbewerbsverzerrung dar, die die Tätigkeit der Konkurrenten ernsthaft beeinträchtigt“, sagte er gegenüber EURACTIV.