Was es mit dem neuen EU-Gesetz für Produktsicherheit auf sich hat

Die EU-Institutionen haben sich in den frühen Morgenstunden des Dienstag (29. November) auf die EU-Verordnung über die Allgemeine Produktsicherheit (GPSR) geeinigt. Diese sieht Sorgfaltspflichten für Hersteller, Verkäufer und Online-Marktplätze vor, die im europäischen Binnenmarkt tätig sind.

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Eine entscheidende Änderung für Online-Marktplätze stellt die Tatsache dar, dass die GPSR genaue Fristen für die Entfernung gefährlicher Produkte vorsieht. Vor allem Amazon und Facebook Marketplace müssen der Anordnung zur Entfernung von Produkten innerhalb von zwei Tagen nachkommen. [[EU2022_CZ]]

Die EU-Institutionen haben sich in den frühen Morgenstunden des Dienstag (29. November) auf die EU-Verordnung über die Allgemeine Produktsicherheit (GPSR) geeinigt. Diese sieht Sorgfaltspflichten für Hersteller, Verkäufer und Online-Marktplätze vor, die im europäischen Binnenmarkt tätig sind.

Mit der GPSR wird eine gleichnamige Richtlinie aus dem Jahr 2001 aktualisiert, um die EU-Produktsicherheitsvorschriften mit den neuen Anforderungen, insbesondere im Online-Bereich, in Einklang zu bringen. Die GPSR baut auf dem kürzlich verabschiedeten Gesetz über digitale Dienste (DSA) auf, die Online-Inhalte und -Produkte reguliert.

„Die heutige Einigung ist ein großer Sieg für die europäischen Verbraucher – sie können sich sicher fühlen, wenn sie ein Produkt in der EU kaufen. Die Produkte werden im Allgemeinen sicherer sein, aber noch wichtiger ist, dass gefährliche Produkte schneller entfernt werden, auch von Online-Marktplätzen“, sagte Dita Charanzová, die führende Verhandlungsführerin des Europäischen Parlaments, gegenüber EURACTIV.

EURACTIV gibt einen Überblick über die neuen Regeln für Unternehmen, Verbraucher, Online-Marktplätze und Marktaufsichtsbehörden.

Unternehmen

Die wichtigste Änderung für die Wirtschaftsteilnehmer besteht darin, dass Hersteller, die ihre Produkte in der EU verkaufen, einen rechtlichen Vertreter in der Union benötigen. Außerdem laufen sie Gefahr, verklagt zu werden, wenn ihre Produkte nicht den europäischen Sicherheitsanforderungen entsprechen.

Der Gedanke dahinter ist, dass der Zugang zu Rechtsmitteln nicht dadurch eingeschränkt werden sollte, dass die Waren außerhalb Europas hergestellt werden. Diese Anforderung wird sich erheblich auf die Arten von Produkten auswirken, die in einem Drittland hergestellt werden und die legal in der EU verkauft werden können, da die Einrichtung eines Rechtsvertreters auch mit nicht unerheblichen finanziellen Kosten verbunden ist.

Darüber hinaus führt die GPSR zum ersten Mal im EU-Recht den Grundsatz einer Sperrklausel für illegale Produkte ein. Mit anderen Worten: Wenn ein Verkäufer aufgefordert wird, ein Produkt vom Markt zu nehmen, weil es unsicher ist, gilt die Anordnung für alle identischen Produkte.

Online-Marktplätze

Eine entscheidende Änderung für Online-Marktplätze stellt die Tatsache dar, dass die GPSR genaue Fristen für die Entfernung gefährlicher Produkte vorsieht. Vor allem Amazon und Facebook Marketplace müssen der Anordnung zur Entfernung von Produkten innerhalb von zwei Tagen nachkommen.

Außerdem müssen diese Plattformen es Nutzern:innen ermöglichen, ein Produkt, das sie für unsicher halten, zu markieren. Die Online-Marktplätze müssen solche Beschwerden innerhalb von drei Tagen prüfen und darauf reagieren.

Die Forderung einiger großer Mitgliedsstaaten, digitale Vermittler zu verpflichten, Ex-ante-Prüfungen durchzuführen, bevor sie auf die Online-Marktplätze gestellt werden, wurde nach dem Widerstand des Berichterstatters des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission abgelehnt.

Nach dem Gesetz über digitale Dienste sind Online-Marktplätze lediglich verpflichtet, Produkte, die bereits auf dem Markt sind, stichprobenartig mit einer bestehenden Datenbank abzugleichen. Die GPSR änderte diese Bestimmung und schreibt vor, dass diese Überprüfungen nur mit dem Safety Gate – dem umfassendsten EU-weiten System für gefährliche Non-Food-Produkte – durchgeführt werden dürfen.

Verbraucher

Auch aus Sicht des Verbraucherschutzes enthält das Gesetz weitgehende Neuerungen. Wann immer ein Verbraucher aufgefordert wird, seine Kontaktinformationen anzugeben, um den Kauf abzuschließen, muss er im Falle eines Rückrufs eines Produkts unmittelbar darüber informiert werden.

Bisher haben Hersteller oder Verkäufer einen Rückruf nur auf ihrer Website veröffentlicht, so dass die Verbraucher möglicherweise nie erfahren haben, dass das gekaufte Produkt möglicherweise gefährlich ist.

Außerdem muss die E-Mail-Benachrichtigung den Verbrauchern mindestens zwei Möglichkeiten zur Abhilfe bieten: Reparatur, Ersatz oder Erstattung. Die Rückerstattung muss dem Kaufpreis entsprechen, aber die Verbraucher haben die Möglichkeit, einen Pauschalbetrag zu erhalten, wenn sie den Kassenbon nicht mehr haben.

Die GPSR wurde auch in die Richtlinie über den kollektiven Rechtsschutz aufgenommen. Das bedeutet, dass Einzelpersonen und Verbraucherorganisationen Verkäufer und Online-Marktplätze verklagen können, wenn sie der Meinung sind, dass diese ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen sind.

Die Gesetzgebung sieht auch zusätzliche Informationspflichten vor. So müssen beispielsweise auf den Produktverpackungen die E-Mail-Adresse des Herstellers und die Angaben zu einer Verbraucher-Hotline angegeben werden.

Marktaufsichtsbehörden

Die Idee des GPSR ist, dass die Marktüberwachungsbehörden von einer rein reaktiven Haltung, die auf Hinweisen und Beschwerden beruht, zu einer proaktiven Haltung übergehen müssen.

Insbesondere werden sie durch die Gesetzgebung beauftragt, koordinierte Sweeps durchzuführen, bei denen mehrere Websites gleichzeitig überprüft werden, um Verstöße gegen EU-Recht festzustellen, sowie Mystery Shopping – die Praxis, potenziell gefährliche Produkte nach dem Zufallsprinzip zu kaufen, um ihre Konformität zu überprüfen.

Datum der Anwendung

Das Europäische Parlament und der EU-Rat müssen den vereinbarten Text nun formell annehmen, was bedeutet, dass die Verordnung erst in einigen Monaten in Kraft treten wird. Die neuen Regeln werden 18 Monate nach dem Inkrafttreten gelten, was erst 2024 der Fall sein wird.