Wasserstoff-Streit blockiert EU-Erneuerbaren-Gesetz

Der mit der Leitung der Verhandlungen über die überarbeitete EU-Richtlinie über erneuerbare Energien betraute Verhandlungspartner hat eine anstehende Gesprächsrunde abgesagt und der Europäischen Kommission die Schuld dafür gegeben. Sie habe es versäumt, einen wichtigen Teil der damit verbundenen Wasserstoffgesetzgebung vorzulegen.

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Die überarbeitete Richtlinie zielt darauf ab, den Anteil der erneuerbaren Energien in Europa zu verdoppeln. Bis 2030 soll der Anteil von Wind, Sonne und Biomasse am Gesamtenergiemix der EU von derzeit 22 auf 40-45 Prozent steigen.  [European Parliament/Alain ROLLAND]

Der CDU-Europaabgeordnete Markus Pieper hat die Verhandlungen über die Neufassung der Erneuerbaren-Richtlinie abgesagt. Schuld sei die EU-Kommission, sie habe es versäumt, einen wichtigen Wasserstoff-Rechtsakt vorzulegen.

Die überarbeitete Richtlinie zielt darauf ab, den Anteil der erneuerbaren Energien in Europa zu verdoppeln. Bis 2030 soll der Anteil von Wind, Sonne und Biomasse am Gesamtenergiemix der EU von derzeit 22 auf 40-45 Prozent steigen.

Doch die Gespräche gerieten am Wochenende ins Stocken, als der deutsche Europaabgeordnete eine für Dienstag (7. Februar) geplante Gesprächsrunde, einen sogenannten Trilog, absagte.

An den als „Trilog“ bezeichneten Gesprächen nehmen Vertreter des Europäischen Parlaments, der Europäischen Kommission und des Rates der Europäischen Union teil, um über die vorgeschlagenen Rechtsvorschriften zu verhandeln und eine Einigung zu erzielen.

„Ich möchte Sie darüber informieren, dass ich plane, unseren nächsten Trilog abzusagen, da wir bis jetzt keine aktualisierte Version des delegierten Rechtsakts [zur Wasserstoff-Additionalität] erhalten haben“, heißt es in einer E-Mail von Markus Pieper, dem Mitte-Rechts-Europaabgeordneten aus Deutschland, der die Verhandlungen im Namen des Parlaments leitet.

Die Richtlinie legt unter anderem den Anteil der erneuerbaren Energien fest, der im Verkehrssektor erreicht werden muss – dazu gehört auch Wasserstoff unter den sogenannten erneuerbaren Kraftstoffen nicht-biologischen Ursprungs (RFNBOs).

Gerade in diesem Punkt sieht Pieper die Europäische Kommission in der Pflicht.

In seiner E-Mail beklagt der deutsche Abgeordnete das Versäumnis der Kommission, spezifische Durchführungsbestimmungen – bekannt als „delegierte Rechtsakte“ – vorzulegen, in denen festgelegt wird, wie viel „zusätzlicher“ Strom aus erneuerbaren Energiequellen erforderlich ist, damit synthetischer Wasserstoff gemäß der überarbeiteten Richtlinie als „grün“ eingestuft wird.

„Der delegierte Rechtsakt ist nicht nur für die Industrie von größter Bedeutung, sondern auch für unseren Trilog … um sich auf verkehrsbezogene Ziele zu einigen“, betonte Pieper in seiner E-Mail.

Mit der Absage der Gespräche erhöht Pieper den Druck auf die Europäische Kommission, ihr Regelwerk zur Additionalität von Wasserstoff vorzulegen, das ursprünglich für Dezember 2021 geplant war.

Doch nicht jeder im Parlament hat Piepers Schritt begrüßt.

„Diese Absage ist nicht mit den anderen Fraktionen abgesprochen“, betonte Nicolás González Casares, Vertreter der Sozialisten am Verhandlungstisch, der Piepers „einseitiges Vorgehen“ als „nicht akzeptabel“ verurteilte.

Christophe Grudler von RENEW meldete sich ebenfalls zu Wort. „Ist das Demokratie? Ich weigere mich, die erneuerbaren Energien als Geiseln von Launen zu nehmen“, schrieb er auf Twitter.

Die EU-Kommission zeigt sich derweil als stur.

In einer Replik, die EURACTIV vorliegt, wies Energiekommissarin Simson darauf hin, dass sie weiterhin „bereitstehe“ am Trilog teilzunehmen. Zudem verurteilte sie Piepers Vorstoß, da Wasserstoff am geplanten Verhandlungstag eigentlich nicht Thema gewesen wäre.

Eine Geschichte der Interventionen

Im Jahr 2018 wurde die Europäische Kommission beauftragt, ein Regelwerk zu erstellen, um sicherzustellen, dass Elektrolyseure, die grünen Wasserstoff produzieren, nur „zusätzlichen“ Wind- oder Solarstrom verwenden und anderen Sektoren nicht den knappen erneuerbaren Strom vorenthalten.

Das Gesetz wurde jedoch aufgrund wiederholter Interventionen der Mitgliedstaaten, Parlamentsabgeordneten und Kommissaren, die in den Prozess involviert waren, mehrfach verzögert.

Im Dezember 2021 drängte die neue deutsche Regierung die Kommission, die Regeln zu verzögern und sie mehr nach dem Geschmack Deutschlands zu gestalten, wie EURACTIV enthüllen konnte.

Frankreich hat seinerseits den Druck erhöht, um die kohlenstoffarme Kernenergie gesetzlich zu verankern

Pieper selbst hat in der Vergangenheit versucht, zu intervenieren. Im September 2022 legte er einen Änderungsantrag zur Erneuerbare-Energien-Richtlinie vor, der die Tür für eine weit verbreitete Wasserstoffproduktion unabhängig von der Stromquelle geöffnet hätte.

Dies wiederum hätte die Möglichkeiten der Kommission beschnitten, Wasserstoff zu regulieren. Die Kommissarin Simson deutete damals sogar an, dass ein delegierter Rechtsakt zur Wasserstoff-Additionalität möglicherweise nicht mehr erforderlich sei.

Piepers Vorstoß löste eine heftige Intervention der Wasserstoffindustrie aus, und der Abgeordnete ließ seine Initiative schließlich fallen.

Jorgo Chatzimarkakis, Geschäftsführer von Hydrogen Europe, erklärte gegenüber EURACTIV, dass die Industrie den delegierten Rechtsakt „dringend braucht“. Während die Umsetzung einer Richtlinie Jahre dauern könnte, würde ein delegierter Rechtsakt fast sofort in Kraft treten, argumentierte er. Damit könnten Investitionen früher getätigt werden.

Im Dezember legte die Kommission schließlich ein Dokument vor, dem die meisten Interessengruppen zuzustimmen schienen. Doch auch dieser Vorstoß wurde schließlich zurückgefahren, diesmal aufgrund von Bedenken innerhalb der Kommission selbst, wie EURACTIV erfuhr.

Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, hat sich seitdem der Angelegenheit angenommen.

Indem sie das Wasserstoff-Regelwerk zu ihrer Priorität macht, möchte sie wohl die Wasserstoff-Regeln mit ihrem Industrieplan für den Grünen Deal und dem bevorstehenden Netto-Null-Industrie-Gesetz, das Mitte März vorgelegt werden soll, in Einklang bringen.

Der delegierte Rechtsakt und die Erneuerbare-Energien-Richtlinie seien eng miteinander verknüpft“, sagte Chatzimarkakis gegenüber EURACTIV. „Beide sind für den Wasserstoffsektor von entscheidender Bedeutung“ und ein entscheidender Teil des Industrieplans für den Grünen Deal, den die Kommission letzte Woche vorgestellt hat.

Während die EU mit den Wasserstoff-„Zusätzlichkeits“-Regeln kämpft, treiben die USA ihren eigenen Inflation Reduction Act voran, der zunehmend günstige Investitionsbedingungen für Wasserstoffhersteller schafft. Allerdings ist die Frage der „Zusätzlichkeit“ auch in den USA noch nicht geklärt.

[Bearbeitet von Frédéric Simon and Nathalie Weatherald]