Wird EU-Finanzaufsicht zum zahnlosen Tiger?
Deutschland und Großbritannien wehren sich gegen Weisungsbefugnisse der geplanten EU-Finanzaufsicht, berichtet die Financial Times Deutschland. Schwedens Finanzmarktminister sucht eine "breite" Übereinkunft. Führt ein Konsens zu einer "Finanzaufsicht light"?
Deutschland und Großbritannien wehren sich gegen Weisungsbefugnisse der geplanten EU-Finanzaufsicht, berichtet die Financial Times Deutschland. Schwedens Finanzmarktminister sucht eine „breite“ Übereinkunft. Führt ein Konsens zu einer „Finanzaufsicht light“?
Die schwedische EU-Ratspräsidentschaft will bei der neuen europäischen Finanzaufsicht auf Widerstände aus Deutschland, Großbritannien und weiteren EU-Staaten reagieren. Mehrere Länder hätten Probleme mit dem geplanten Weisungsrecht der neuen Behörden gegenüber den nationalen Aufsehern, sagte Schwedens Finanzmarktminister Mats Odell der "Financial Times Deutschland" (30. September 2009). "Unser Ehrgeiz ist es, eine breite Übereinkunft herzustellen." Resultat könnte eine "Finanzaufsicht light" sein, wie die FTD formuliert. Die EU-Kommission hat am 23. September ihre Entwürfe für ein neues System der EU-Finanzaufsicht vorgelegt (Siehe EURACTIV.de vom 23. September 2009).
Das vorgesehene Weisungsrecht der neuen Behörden greift nach interner Einschätzung der bisherigen Bundesregierung weit in die Befugnisse der nationalen Aufsichtsgremien ein, berichtet die FTD. Offiziell hat Deutschland die Vorschläge der Kommission allerdings begrüßt. Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums wies zudem einen früheren Bericht der FTD zurück, wonach Deutschland die neue Aufsicht bremsen wolle (Siehe EURACTIV.de vom 21. September 2009).
Geht "Schlüsselelement" verloren?
Umstritten bleibt zudem, inwieweit nationale Aufsichtsbehörden umgangen werden dürfen. Die Befugnis der neuen EU-Behörden, im Notfall den einzelnen Finanzinstituten an der nationalen Finanzaufsicht vorbei Weisungen geben zu können, sei das "Schlüsselelement" des Konzepts, hieß es aus Kommissionskreisen. Der traditionelle Weg, im Konfliktfall ein Verfahren gegen ein Mitgliedsland einzuleiten, würde zu viel Zeit beanspruchen.
Sollte die vorgeschlagene Weisungsbefugnis durch den Rat der Finanzminister beschnitten werden, könnte das neue System zur Gänze als "zahnloser" Tiger bewertet werden. Schon der jetzige Kommissionsvorschlag stieß auf heftige Kritik. Sven Giegold, Finanzexperte der Grünen im Europaparlament, erklärte: "Die neuen Aufseher bleiben (…) Eunuchen ohne wirkliche Kraft." (Siehe EURACTIV.de vom 23. September 2009). Die nächste Krise sei vorprogrammiert.
Über die Pläne beraten am Donnerstag und Freitag die EU-Finanzminister in Göteborg. Schweden will bis Dezember eine Einigung erzielen, damit die Reform wie geplant 2010 in Kraft eintreten kann.
Beteiligung des Bundestages weiter unklar
Otto Bernhardt (CDU), finanzpolitischer Sprecher der Unions-Fraktion im Bundestag, äußerte sich gegenüber EURACTIV.de skeptisch zum Kommissionsvorschlag (Siehe EURACTIV.de vom 23. September 2009). Die weisungsbefugte Aufsicht sei nur bei "systemrelevanten" Banken zu begrüßen.
Die EU-Kommission dürfe nicht über das Ziel hinausschießen, so Bernhardt in einer Erklärung. Kleine und mittlere Banken sollten von Aufsehern aus dem "fernen" London keine Anweisungen erhalten. In der britischen Hauptstadt soll den Plänen nach die für Bankenaufsicht zuständige European Banking Authority (EBA) angesiedelt werden.
Für Otto Bernhardt spricht angesichts der neuen Lissabon-Begleitgesetzgebung einiges dafür, dass die neuen Kompetenzen der EU-Finanzmarkt-Aufseher der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat bedürfen. Weder das Bundesfinanzministerium noch das Bundesjustitzministerium konnten dies gegenüber EURACTIV.de bislang bestätigen.
awr
Hintergrund
Der Rat der EU-Finanzminister (Ecofin) hatte der EU-Kommission im Juni 2009 den Auftrag gegeben, ein neues System zur EU-Finanzaufsicht auszuarbeiten. In den Schlussfolgerungen des Rates zur Verbesserung der EU-Finanzaufsicht (10. Juni 2009 / deutsch) finden sich alle relevanten Vorgaben. Ausgangspunkt waren Empfehlungen des "Larosière"-Berichts" zur EU-Finanzaufsicht (25. Februar 2009), der die Ursachen der Finanzkrise analysiert.
Die EU-Kommission stellte ihre Vorschläge am 23. September vor. Die neue EU-Finanzaufsicht soll ab 2010 in Form eines "operativen europäischen Netzverbunds" arbeiten und die nationalen Aufsichtsbehörden nicht ersetzen. Die Idee einer einheitlichen Bankenaufsicht, die über die täglichen Geschäfte aller Geldhäuser in der EU wacht, scheiterte unter anderem am Widerstand Großbritanniens. Für die Kontrolle einzelner Banken (Mikroaufsicht) bleiben die nationalen Behörden zuständig, in Deutschland beispielsweise Bundesbank und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Die für Bankenaufsicht zuständige European Banking Authority (EBA) soll in London angesiedelt werden. Das Geschäft mit Versicherungen und Pensionsfonds soll von Frankfurt aus von der European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) überwacht werden. In Paris soll die European Securities and Markets Authority (ESMA) die Börsenaufsicht übernehmen.
Umstritten blieb bislang, welche Eingreifmöglichkeiten die neuen EU-Behörden erhalten sollen. Die EU-Staaten einigten sich bislang darauf, dass sich Maßnahmen der neuen EU-Aufsichtsbehörden nicht auf die nationalen Haushalte auswirken dürfen. Das heißt, die EU-Behörden können z. B. keinen Mitgliedsstaat dazu zwingen, eine Bank zu retten – selbst wenn sie als "systemrelevant" gilt und kurz vor dem Kollaps steht. Großbritannien und Deutschland haben diese Beschränkung durchgesetzt.
Die drei neuen EU-Behörden sollen vor allem einheitliche Standards für die nationalen Kontrollen festlegen. Sie prüfen, ob die Kontrollen in den einzelnen Ländern vorschriftsgemäß und konsequent erfolgen. Im Extremfall könnten die neuen Behörden der Nachrichtenagentur Reuters zufolge den Unternehmen direkt Auflagen machen.
Die EU-Wertpapieraufsichtsbehörde soll indes direkt für die Beaufsichtigung von Rating-Agenturen zuständig sein. In allen Krisenfällen sollen die EU-Behörden federführend agieren.
Frühwarnsystem für "systemische" Risiken
Weiteres Element der neuen Aufsicht ist der European Systemic Risk Council (ESRC), angesiedelt bei der Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt. Dieser soll ein "unabhängiges, sämtliche Finanzsektoren abdeckendes Gremium für die makroökonomische Aufsicht" bilden, wie es in den Schlussfolgerungen des Rates zur Verbesserung der EU-Finanzaufsicht (10. Juni 2009) heißt.
Der ESRC werde befugt sein, Warnungen und Empfehlungen an die Mitgliedstaaten (einschließlich der nationalen Aufsichtsbehörden) und die Europäischen Aufsichtsbehörden zu richten, die den Vorgaben Folge zu leisten haben oder begründen müssen, warum sie untätig bleiben wollen, heißt es einer Erklärung (23. September 2009) der Kommission.
Das Ziel: Systemische Risiken auf den Finanzmärkten sollen möglichst früh erkannt und gemeldet werden. Vor gut einem Jahr war das globale Finanzsystem in Folge der Pleite der US-Bank Lehman Brothers an den Rand des Zusammenbruchs geraten. Damals war kaum noch zu überschauen, wieviele "toxische" Wertpapiere auf den Finanzmärkten im Umlauf waren und welche Banken knapp vor der Pleite standen. Ähnliche Vorgänge sollen sich nicht wiederholen.
Wichtige Dokumente
Kommission
Kommission verabschiedet Legislativvorschläge zur Stärkung der Finanzaufsicht in Europa (Pressemitteilung, 23. September 2009)
Vorschlag der Kommission zur Makroaufsicht (23. September 2009)
Vorschlag der Kommission für das Bankwesen
Vorschlag der Kommission für den Wertpapierhandel
Vorschlag der Kommission für das Versicherungswesen
"Larosière"-Bericht" zur EU-Finanzaufsicht (25. Februar 2009)
Vorschläge zurgestärkten EU-Finanzaufsicht (27. Mai 2009)
Übersicht zur EU-Reaktion auf die Finanzkrise
ECOFIN
Schlussfolgerungen des Rates zur Verbesserung der
EU-Finanzaufsicht (10. Juni 2009 / Deutsch)