Wissing: E-Fuels werden bis 2035 nicht CO2-neutral sein

Verkehrsminister Volker Wissing sprach sich für eine Zulassung von Neuwagen mit Verbrennungsmotoren, die mit E-Kraftstoffen betrieben werden, auch nach 2035 aus. Auch wenn diese Kraftstoffe noch nicht zu 100 Prozent klimaneutral seien.

Euractiv.com
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"Wir müssen eine Regelung finden, die ins europäische Regulierungssystem passt und die vor allen Dingen die Verwendung von synthetische Kraftstoffe mit Verbrennungsmotoren ermöglicht", sagte Verkehrsminister Wissing. "Die kann nicht 100 Prozent [Emissionsreduzierung] sein", fügte er in Bezug auf einen internen Streit innerhalb der Kommission über die Umsetzung der Ausnahmeregelung hinzu. [BMDV/Sabine Grothues]

Verkehrsminister Volker Wissing sprach sich für eine Zulassung von mit E-Fuels betriebenen Neuwagen auch nach 2035 aus. 100 Prozent klimaneutral seien diese synthetischen Kraftstoffe allerdings trotzdem nicht. 

Im März verabschiedeten die EU-Staaten aktualisierte CO2-Normen für Autos, die die Zulassung neuer Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren ab 2035 de facto verbieten, indem sie die zulässigen CO2-Emissionen auf null reduzieren – mit einer Ausnahme für „Fahrzeuge, die ausschließlich mit CO2-neutralen Kraftstoffen betrieben werden.“

Die Ausnahme, die in einer Erwägungsklausel des Rechtstextes festgelegt ist, war ein Zugeständnis an Bundesverkehrsminister Volker Wissing, der dafür plädiert hatte, dass die EU die Tür für andere Technologien als Elektroautos offen lassen sollte.

„Ohne E-Fuels geht es nicht, wenn man Klimaschutzziele erreichen möchte“, sagte Wissing am Montag (4. September) auf einer von seinem Ministerium organisierten internationalen E-Fuels-Konferenz in München im Vorfeld der deutschen Automobilmesse IAA.

E-Fuels – synthetische Kraftstoffe, die aus Strom und CO2 aus der Industrie oder der Atmosphäre hergestellt werden – können eine Alternative zu fossilen Kraftstoffen sein, ohne dass die Motorentechnik verändert werden muss, so die Befürworter der Kraftstoffe.

„Wir brauchen sie in der Seeschifffahrt, wir brauchen sie im Luftverkehr, und wir brauchen sie auch in anderen Bereichen“, sagte Wissing in Bezug auf den Straßenverkehr, wo der Einsatz von E-Kraftstoffen umstritten ist.

Für die von der EU vorgesehene Ausnahmeregelung für E-Kraftstoffe vom Verbot von Neufahrzeugen mit Verbrennungsmotor sei eine „praktikable Lösung“ notwendig, betonte Wissing.

„Wir müssen eine Regelung finden, die ins europäische Regulierungssystem passt und die vor allen Dingen die Verwendung von synthetischen Kraftstoffen mit Verbrennungsmotoren ermöglicht“, sagte er.

„Die kann nicht 100 Prozent [Emissionsreduzierung] sein“, fügte Wissing in Bezug auf einen internen Streit innerhalb der Kommission über die Umsetzung der Ausnahmeregelung hinzu.

Interne Kommissionsdokumente, die EURACTIV einsehen konnte, enthüllten einen Streit zwischen zwei Kommissionsdirektionen darüber, ob „CO2-neutrale“ Kraftstoffe verpflichtet werden sollten, im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen eine vollständige Emissionsreduzierung zu erreichen, oder nur um 70 Prozent.

Auf der Seite von Thierry Breton

Wissing argumentiert damit ähnlich wie der EU-Kommissar Thierry Breton und die von ihm geleitete Generaldirektion für den Binnenmarkt.

Von der für Klimaschutz verantwortlichen Generaldirektion kam jedoch Kritik an dem Ansatz auf. So sei es ein schlechter Präzedenzfall, wenn Technologien, die nur 70 Prozent der CO2-Emissionen einsparen, als CO2-neutral gelten würden.

Die Generaldirektion ist nach dem Rücktritt von Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans, der sich generell gegen den Einsatz von E-Kraftstoffen im Straßenverkehr ausgesprochen hatte, derzeit ohne politische Führung.

Wissing warnte seinerseits vor zu hohen Standards für E-Kraftstoffe, die deren Einsatz im Straßenverkehr erschweren würden.

„Es macht keinen Sinn zu sagen: ‚Ich will nicht 70 Prozent, deswegen nehme ich null CO2-Einsparung'“, sagte Wissing am Montag. Letztendlich sei das Ziel, „dass wir sie [E-Fuels] am Ende klimaneutral haben.“, so Wissing weiter.

Dies wird von Befürwortern von E-Fuels unterstützt, die fordern, dass für synthetische Kraftstoffe die gleichen Regeln gelten sollten wie für Elektrofahrzeuge, bei denen die CO2-Neutralität für den verwendeten Strom ebenfalls nicht vorgeschrieben ist.

Da für die Herstellung von E-Kraftstoffen jedoch große Mengen an Strom benötigt werden, schreibt die EU vor, dass die Hersteller neben den Produktionsstätten für E-Kraftstoffe „zusätzliche“ Kapazitäten für die Erzeugung von Ökostrom aufbauen müssen. Damit soll verhindert werden, dass der begrenzte Ökostrom im Wesentlichen von der Industrie monopolisiert wird.

Während dieser Ansatz von den Herstellern als zu streng kritisiert wird, zum Beispiel im Vergleich zu den USA, will Wissing nun auch internationale Standards für E-Fuels setzen.

„Wir brauchen international einheitliche Zertifizierung, wir brauchen einheitliche Qualitäts- und Nachhaltigkeitstandards“, so Wissing.

E-Kraftstoffe für bestehende Autos

Während die Zulassung von Neufahrzeugen mit Verbrennungsmotoren nach 2035 umstritten ist, hat Wissing wiederholt darauf hingewiesen, dass E-Kraftstoffe auch zur Dekarbonisierung der bereits heute fahrenden Autos benötigt werden.

Hierfür können die Mitgliedstaaten Mindestquoten für den Anteil von E-Kraftstoffen an den gesamten Verkehrskraftstoffen festlegen, wie dies bereits für bestimmte Biokraftstoffe geschieht. Da E-Kraftstoffe chemisch gesehen den herkömmlichen fossilen Kraftstoffen entsprechen, können sie Kraftstoffen wie Benzin und Diesel beigemischt werden.

In der EU-Richtlinie über erneuerbare Energien, die nächste Woche vom Europäischen Parlament verabschiedet werden soll, haben sich die EU-Institutionen auf ein Ziel von 0,5 Prozent E-Kraftstoffen und Wasserstoff an den Gesamtkraftstoffen im Verkehrssektor bis 2030 geeinigt, die hauptsächlich in die Luftfahrt fließen sollen.

Dies sei zu wenig, so Ralf Diemer, Geschäftsführer der eFuel Alliance, gegenüber EURACTIV. „Die Erneuerbaren Energien-Richtlinie, so wie sie jetzt ist, muss dringend geändert werden“, sagte er.

Eine Überarbeitung der Richtlinie, die bis 2027 erfolgen muss, sollte „so schnell wie möglich“ durchgeführt werden, so Diemer.

In der Zwischenzeit könnten die EU-Staaten aber auch „durch eigene Quoten andere Akzente setzen“, so Diemer weiter. „Die können auch höher sein als die europäischen Unterquoten für E-Fuels.“

Auf die Frage, ob Deutschland plane, höhere E-Kraftstoff-Quoten als das EU-Mindestziel festzulegen, wollte sich Wissing nicht festlegen.

„Wir haben den Grundsatz, dass wir ambitionierte Beimischungquoten wollen, aber die müssen natürlich international abgestimmt sein“, sagte Wissing. Das Thema werde auf EU-Ebene diskutiert.

[Bearbeitet von Sean Carroll/Nathalie Weatherald/Kjeld Neubert]