Zwangsarbeit: EU-Abgeordnete wollen strengere Produktkontrollen

Einige Mitglieder des Europäischen Parlaments schlagen vor, den Entwurfs für eine EU-Verordnung, die Produkte aus Zwangsarbeit auf dem EU-Markt verbietet, zu verschärfen. Hierbei soll der Geltungsbereich der Verordnung auf wichtige Dienstleistungen ausgeweitet werden und eine Entschädigung für die Opfer einführen.

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Die von der Europäischen Kommission im September 2022 vorgeschlagene Verordnung zielt darauf ab, alle Importe und Exporte von Produkten zu verbieten, die mit Menschenrechtsverletzungen behaftet sind. [<a href="https://www.shutterstock.com/fr/image-photo/cotton-harvest-cultivation-fields-icaperu-1731653464" target="_blank" rel="noopener">Shutterstock/Carlos Sala Fotografia</a>]

Einige Mitglieder des Europäischen Parlaments schlagen vor, den Entwurfs für eine EU-Verordnung, die Produkte aus Zwangsarbeit auf dem EU-Markt verbietet, zu verschärfen. Hierbei soll der Geltungsbereich der Verordnung auf wichtige Dienstleistungen ausgeweitet werden und eine Entschädigung für die Opfer einführen.

Die von der Europäischen Kommission im September 2022 vorgeschlagene Verordnung zielt darauf ab, alle Importe und Exporte von Produkten zu verbieten, die mit Menschenrechtsverletzungen behaftet sind. Dazu wird ein risikobasierter Ansatz verfolgt, bei dem Bereiche und Sektoren ermittelt werden, die zu untersuchen sind.

Nach dem Gesetzentwurf müssten die nationalen Behörden alle Produkte, bei denen Zwangsarbeit festgestellt wurde, aus dem Verkehr ziehen, es sei denn, die Unternehmen können nachweisen, dass sie Zwangsarbeit aus ihren Lieferketten ausgeschlossen haben.

Das Verbot wird derzeit sowohl von den EU-Staaten als auch vom Europäischen Parlament geprüft, das sich vor der Aufnahme von Verhandlungen zu dem Dossier äußern muss.

Im Parlament setzen sich EU-Abgeordnete dafür ein, dass die Verordnung in Bezug auf den Geltungsbereich und die Abhilfemaßnahmen weitreichender gefasst wird, als die von der Kommission vorgeschlagen. Dieser Schritt wird von mehreren Abgeordneten der Mitte und des linken Flügels unterstützt, während konservative und rechtsextreme Abgeordnete dies kritisieren.

Dienstleistungen einbeziehen

Die Berichterstatter, die die Arbeit an dem Dossier leiten, schlagen vor, den Geltungsbereich der Verordnung auf Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Transport, der Lagerung, der Verpackung und dem Vertrieb von Produkten auszuweiten, bei denen Zwangsarbeit stattfinden könnte.

„Wir schlagen vor, sich auf vier Sektoren zu konzentrieren, die eng mit der Produktionskette verbunden sind und in denen es nachweislich viele Fälle von Zwangsarbeit gibt […], ohne die rechtliche Struktur des Vorschlags zu ändern“, sagte die liberale Mitberichterstatterin Samira Rafaela (Renew) während einer Ausschusssitzung am Dienstag (18. Juli).

Die Einbeziehung von Dienstleistungen wird auch von den Abgeordneten des Ausschusses für Menschenrechte und des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten unterstützt, die ihren Standpunkt zu dem Dossier bereits am Dienstag eingenommen haben.

Die Europäische Kommission steht diesem Vorschlag jedoch kritisch gegenüber, da der Schwerpunkt der Verordnung auf Produkten liegen soll.

„Wir haben erhebliche Bedenken, wie dies aus Sicht der Durchsetzung tatsächlich funktionieren würde“, sagte Jakub Boratyński, Direktor der Generaldirektion Binnenmarkt (DG GROW), gegenüber den EU-Abgeordneten und fügte hinzu, dass dies auch „einer Vielzahl von KMUs, die im Vertriebssektor tätig sind, eine Reihe von recht schwierigen Problemen bescheren könnte.“

KMUs weiterhin einbeziehen

Die konservativen Abgeordneten der EVP, EKR und ID sind ebenfalls gegen die Einbeziehung von Dienstleistungen in die Verordnung. Sie argumentieren auch, dass KMUs und Kleinstunternehmen von dem Verbot ausgenommen werden sollten, um eine übermäßige Regulierungslast zu vermeiden.

„Ich sehe nicht ein, warum KMUs in den Geltungsbereich einbezogen werden sollten“, sagte der EVP-Abgeordnete Jörgen Warborn und fügte hinzu, dass das Verbot eher „auf die großen Fische abzielen sollte, die den größten Einfluss auf die Risiken der Zwangsarbeit haben.“

Die meisten Abgeordneten sind jedoch der Meinung, dass kleine Unternehmen weiterhin unter die Regeln fallen sollten, da die Verordnung alle Produkte abdeckt, unabhängig davon, welche Wirtschaftsbeteiligten involviert sind.

„Wir sind offen dafür, kleineren Unternehmen jede Unterstützung zu gewähren, wenn sie mit einer Untersuchung konfrontiert werden, aber was wir in unserem Kompromiss nicht tun können, ist, einen Wirtschaftsbeteiligten von vornherein auszuschließen“, sagte die Mitberichterstatterin und Sozialdemokratin Maria-Manuel Leitão-Marques (S&D).

Ihrer Ansicht nach würde der Ausschluss von KMUs „die Logik des Instruments verfehlen“ und den unlauteren Wettbewerb für europäische Unternehmen nicht beseitigen.

Schwerpunkt auf Abhilfemaßnahmen und Beweislast

Ein weiterer Bereich, in dem das Parlament über den ursprünglichen Vorschlag hinausgehen will, sind Abhilfemaßnahmen wie Entschuldigungen und finanzielle Entschädigungen für die Opfer von Zwangsarbeit. Dies ist ein Schritt, der von mehreren Menschenrechtsorganisationen und -aktivisten unterstützt wird.

Die Berichterstatter schlagen Abhilfemaßnahmen als Bedingung für die Aufhebung des Verbots oder den Verzicht auf eine Voruntersuchung durch die nationalen Behörden vor.

Mehrere Abgeordnete sprechen sich auch für eine Umkehr der Beweislast aus, wenn sowohl in dem betreffenden Gebiet als auch bei dem betreffenden Produkt ein hohes Risiko von Zwangsarbeit besteht, wie im Falle von Xinjiang oder Turkmenistan.

Bei diesem Ansatz müssten die Unternehmen nachweisen, dass in ihrer Wertschöpfungskette keine Zwangsarbeit stattfindet.

Dieser Vorschlag gefiel den EVP-Mitgliedern jedoch nicht.

„Es wäre sehr schwierig, für die Unternehmen, ihre Unschuld zu beweisen, und sie müssen bereits die Gesetze und Vorschriften zur Sorgfaltspflicht einhalten“, sagte der Abgeordnete Krzysztof Hetman.

Blick in die Zukunft

Die Abgeordneten der EU werden in der zweiten Septemberhälfte erneut zusammenkommen, um den Entwurf zu diskutieren.

Das Dossier kommt langsamer voran, als einige Abgeordnete es sich gewünscht haben. Im April drängte Leitão-Marques den Rat, schneller zu handeln, in der Hoffnung, dass das Parlament das Dossier bis Februar 2024, also vor den Europawahlen im nächsten Jahr, abschließen würde.

Einer EU-Quelle zufolge will die spanische EU-Ratspräsidentschaft das Dossier zwar so weit wie möglich vorantreiben, jedoch wird das Verbot wahrscheinlich erst unter der belgischen Ratspräsidentschaft, die im Januar 2024 beginnt, die Verhandlungsphase erreichen.

[Bearbeitet von János Allenbach-Ammann/Nathalie Weatherald/Kjeld Neubert]