Zwischenberichte zu Bulgarien und Rumänien

Der Wille ist da, doch sollten Bulgarien und Rumänien ihre Ergebnisse bei der Justizreform und der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität weiter verbessern. So das Fazit in den aktuellen Zwischenberichten der EU-Kommission.

Ein rumänischer Grenzpolizist kontrolliert einen Lkw. Die EU-Kommission würdigt im Zwischenbericht die Anstrengung der Regierung, die Korruption nicht nur an den Grenzübergängen zu bekämpfen. Foto: dpa
Ein rumänischer Grenzpolizist kontrolliert einen Lkw. Die EU-Kommission würdigt im Zwischenbericht die Anstrengung der Regierung, die Korruption nicht nur an den Grenzübergängen zu bekämpfen. Foto: dpa

Der Wille ist da, doch sollten Bulgarien und Rumänien ihre Ergebnisse bei der Justizreform und der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität weiter verbessern. So das Fazit in den aktuellen Zwischenberichten der EU-Kommission.

Bulgarien und Rumänien sind der EU am 1. Januar 2007 beigetreten, obwohl sie die Beitrittskriterien in den Bereichen Justizreform und Bekämpfung der Korruption und der organisierten Kriminalität nicht erfüllt hatten. Die EU-Kommission soll im sogenannten Kooperations- und Kontrollverfahren seitdem überwachen, dass die beiden Länder diese Mängel beheben. Heute (18. Februar) hat die Kommission ihre aktuellen Zwischenberichte vorgelegt.

Bulgarien

Die Umsetzung der Justizreform macht Fortschritte, schreibt die EU-Kommission im aktuellen Zwischenbericht. "Im Zeichen dieser Reformdynamik sollte Bulgarien sich weiterhin auf seine nationale Justizreformstrategie konzentrieren und sowohl das Justizsystem als auch die Polizei grundlegend umbauen", empfiehlt die Kommission.

"Bis zur nächsten Bewertung der Kommission im Sommer 2011 sollte sich Bulgarien ferner auf die Verabschiedung eines wirksamen Gesetzes über die Einziehung von unrechtmäßig erlangten Erträgen, die Einrichtung einer Stelle zur Aufdeckung und Ahndung von Interessenkonflikten sowie die Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität konzentrieren", heißt es in dem Bericht.

Rumänien

In Rumänien haben die Behörden "einige wichtige Schritte zu Beschleunigung von Gerichtsverfahren unternommen", lobt die Kommission. Ebenfalls positiv bewertet die Kommission, dass die nationale Korruptionsbekämpfungsbehörde in den vergangenen sechs Monaten erneut "überzeugende Ergebnisse bei der Untersuchung der Korruption auf hoher Ebene vorweisen" konnte.

Die Rolle des rumänischen Parlaments wird von der EU-Kommission sehr kritisch bewertet: So habe das Parlament erhebliche Kürzungen der Mittel für die Nationale Integritätsbehörde beschlossen. "Außerdem verhinderte das Parlament Ermittlungen gegen einen früheren Minister, gegen den Korruptionsvorwürfe erhoben wurden. Die Wahlen zum Obersten Richterrat waren von Anfechtungsklagen überschattet und das Verfassungsgericht sah sich veranlasst, die Wahl von vier Mitgliedern des Obersten Richterrates zu annullieren", heißt es in dem Bericht.

"Bis zur nächsten Bewertung durch die Kommission im Sommer 2011 sollte Rumänien insbesondere eine unabhängige Überprüfung des Justizwesens einleiten und sich auf die Reform des Disziplinarrechts für Richter und Staatsanwälte sowie auf Maßnahmen zur Beschleunigung von wichtigen Korruptionsverfahren und zur Stärkung der Korruptionsbekämpfung allgemein konzentrieren", empfiehlt die Kommission.

mka

Links

Kommission: Zwischenbericht über Bulgariens Fortschritte im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens (18. Februar 2011)

Kommission: Zwischenbericht über Rumänien Fortschritte im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens (18. Februar 2011)

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