Lademöglichkeiten in Wohngebäuden: Verpasste Gelegenheit in der EU-Gebäuderichtlinie
Für die Energiewende sind Elektrofahrzeuge von zentraler Bedeutung. Doch die Einrichtung von Ladestationen in Wohnhäusern wird durch komplizierte Verwaltungsvorschriften behindert, schreibt Jayson Dong.
Für die Energiewende sind Elektrofahrzeuge von zentraler Bedeutung. Doch die Einrichtung von Ladestationen in Wohnhäusern wird durch komplizierte Verwaltungsvorschriften behindert, schreibt Jayson Dong.
Jayson Dong ist Senior EU Public Policy Manager bei ChargePoint, einem Ladenetzwerk für Elektrofahrzeuge in Nordamerika und Europa.
Mehrfamilienhäuser sind für 36 Prozent der Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich. Um die Klimaschutzziele der EU zu verwirklichen, muss daher an dieser Stelle etwas passieren.
Es fehlt jedoch der politische Wille, die Dekarbonisierung des Gebäudebestands in der EU sicherzustellen. Dies gilt insbesondere für Bestimmungen zur Förderung von Elektromobilität
und Ladestationen in bestehenden und neuen Gebäuden.
Mit den richtigen politischen Rahmenbedingungen in der EU haben Ladelösungen für batteriebetriebene Fahrzeuge das Potenzial, eine wichtige Rolle bei der Dekarbonisierung
des Gebäudebestands zu spielen.
Elektrofahrzeuge sind von zentraler Bedeutung für das Konzept des intelligenten Gebäudes: Sie können dazu beitragen, erneuerbare Energien in das Stromnetz zu integrieren, und werden zukünftig Energie in das Netz zurückspeisen oder sogar das Netz ausgleichen können, wenn die Energienachfrage hoch ist (z. B. durch den Einsatz der Vehicle-to-Grid-Technologie).
Darüber hinaus ist das Laden von E-Fahrzeugen zu Hause deutlich günstiger als an öffentlichen Ladestationen, wodurch das Heimladen für Verbraucher attraktiver wird und damit entscheidend für eine breite Akzeptanz von E-Autos ist.
Der Ausbau des privaten Ladens in Gebäuden wird zu erheblichen Energieeffizienzsteigerungen führen und den Ländern helfen, ihre nationalen und internationalen Klimaziele zu erreichen.
Auf EU-Ebene ist die Überarbeitung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD, Energy Performance of Buildings Directive) der nötige Rechtsakt, der zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden beiträgt.
Da fast die Hälfte der EU-Bevölkerung in Mehrfamilienhäusern lebt und fast 75 Prozent der E-Fahrzeuge zu Hause oder am Arbeitsplatz aufgeladen werden, ist es wichtig, einen klaren Rechtsrahmen für die Installation von Ladepunkten in Gebäuden zu schaffen.
Die größte Hürde für die Etablierung von Ladeinfrastruktur in Gebäuden ist derzeit der technische und administrative Aufwand für die Installation einer Ladestation in bestehenden Wohngebäuden. Dies gilt vor allem für südeuropäische Länder wie Italien und Spanien, aber auch für Länder mit einer höheren Verbreitung von E-Fahrzeugen wie Frankreich, die Niederlande und Belgien.
In Italien zum Beispiel gibt es aufgrund der unzureichenden und uneinheitlichen Umsetzung der vorherigen EPBD keine Vorschrift, bestehende Mehrfamilienhäuser mit einer Ladeinfrastruktur auszustatten.
Für alle Anlagen über 6 kWh ist eine Konformitätsbescheinigung erforderlich. Die Beantragung ist sehr bürokratisch und nimmt mehrere Monate in Anspruch. Verwirrende und widersprüchliche Steuergesetze erschweren die Situation zusätzlich.
Die vorherige italienische Regierung hatte eine Subvention für die Installation von Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden eingeführt, aber die aktuelle Regierung Meloni hat kein Budget für diese Subvention bereitgestellt, sodass sie ein nutzloses Instrument ist.
In Spanien hingegen, wo rund 65 Prozent der Bevölkerung in Mehrfamilienhäusern leben, kann die Eigentümergemeinschaft aufgrund des spanischen Wohnungseigentumsgesetzes Anträge auf Installation einer Ladestation de facto blockieren und ablehnen. Aus technischer Sicht fehlt es in einigen Gebäuden sogar an gemeinsamer Ausstattung (z.B. Vorverkabelung) oder an Platz, um Ladestationen in größerem Umfang zu installieren.
In Frankreich und den Niederlanden gibt es ähnliche technische Herausforderungen wie in Spanien, aber die Mieter haben ein „Recht auf Anschluss“, welches ihnen nicht verwehrt werden kann. Allerdings gibt es immer noch langwierige und umständliche Verwaltungsverfahren für die Installation.
Belgien wiederum ist so zersplittert, dass es drei verschiedene Auslegungen und Verfahren für Flandern, Wallonien und die Region Brüssel-Hauptstadt gibt. Dadurch ist es sehr schwer zu beurteilen, wie man den Prozess überhaupt beginnen soll.
Vor diesem Hintergrund ist eine ehrgeizige und zukunftsorientierte EU-Gebäuderichtlinie von
entscheidender Bedeutung, um die Verbreitung der Elektromobilität in ganz Europa zu fördern.
Die Mitgesetzgeber müssen diese Probleme angehen, indem sie klare und transparente Regeln für das Laden von Elektrofahrzeugen auf EU-Ebene, insbesondere in bestehenden Wohngebäuden, festlegen.
In Verbindung mit einem starken und kohärenten „Recht auf Anschluss“ für EU-Bürger muss sichergestellt werden, dass niemand von der Installation einer Ladestation in seinem Gebäude ausgeschlossen werden kann.
Die EU-Institutionen sind diesbezüglich derzeit im Trilog, wobei die Position des EU-Parlaments ambitionierter ist als die der Mitgliedstaaten.
Die zahlreichen Ausnahmen für die Installation beider Infrastrukturen (Vorverkabelung und elektrische Installation) werden jedoch nur zu einer verwirrenden und uneinheitlichen Umsetzung in ganz Europa führen.
Da der Sektor der Elektromobilität europaweit wächst, insbesondere im Hinblick auf das Jahr 2035, in dem es keine Neuzulassungen von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor mehr geben soll, werden Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge in Gebäuden ein immer wichtigeres Thema.
Es werden mehr Ladekapazitäten benötigt, da wir weiterhin überwiegend im privaten Umfeld laden. Gleichzeitig können E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur eine entscheidende Rolle dabei spielen, Gebäude energieeffizienter zu machen, Netzkapazitäten durch intelligentes Laden und schließlich bidirektionales Laden zu managen und gleichzeitig einen Beitrag zu den Zielen des Green Deal der EU zu leisten.
Die politischen Entscheidungsträger müssen die Gelegenheit jetzt nutzen, um sicherzustellen, dass alle Europäer ihre E-Fahrzeuge zu Hause und am Arbeitsplat aufladen können, wo bereits heute die meisten Ladevorgänge stattfinden.