Gentechnisch veränderte Organismen [DE]
Um Ängsten der Öffentlichkeit vor gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Nahrungsmitteln zu begegnen, hat die Europäische Union im Juli 2003 zwei Verordnungen verabschiedet, die ein EU-weites System für die Rückverfolgung und Kennzeichnung von GVO einrichten und die Vermarktung und Kennzeichnung von Nahrungsmitteln, die GVO enthalten, regulieren. Diese neuen Gesetze traten im April 2004 in Kraft. Am 18.Mai beendete die Kommission den seit 1998 bestehenden 'de facto' Zulassungsstopp für neue gentechnisch veränderte Produkte.
Um Ängsten der Öffentlichkeit vor gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Nahrungsmitteln zu begegnen, hat die Europäische Union im Juli 2003 zwei Verordnungen verabschiedet, die ein EU-weites System für die Rückverfolgung und Kennzeichnung von GVO einrichten und die Vermarktung und Kennzeichnung von Nahrungsmitteln, die GVO enthalten, regulieren. Diese neuen Gesetze traten im April 2004 in Kraft. Am 18.Mai beendete die Kommission den seit 1998 bestehenden ‚de facto‘ Zulassungsstopp für neue gentechnisch veränderte Produkte.