Komitologie
Die meisten EU-Vorschriften werden nicht als Gesetzestexte von Rat und Parlament verfügt, sondern als Durchführungsbestimmungen von der Kommission festgelegt. Solche Bestimmungen können dann angenommen werden, wenn der Rat der Kommission die Durchführungskompetenz übertragen hat, und ein Durchführungsausschuss, das sich aus Experten der Mitgliedsländer zusammensetzt, seine Stellungnahme dazu abgegeben oder die vorgeschlagenen Maßnahmen der Kommission gebilligt hat. Diese Ausschussverfahren werden üblicherweise als "Komitologie" bezeichnet. In ihrem Weißbuch Europäisches Regieren und den darauf folgenden Dokumenten fordert die Kommission eine Überarbeitung der Ausschussverfahren und legt einen Vorschlag für die Änderung der "Komitologieentscheidung" von 1999 vor. Die Veränderungen der Ausschussverfahren sollen jedoch nur vorübergehend, d.h. bis zur Einführung eines neuen Systems der Delegierung von Durchführungsbefugnissen auf der Grundlage einer Überarbeitung der Verträge Gültigkeit haben.
Die meisten EU-Vorschriften werden nicht als
Gesetzestexte von Rat und Parlament verfügt, sondern als
Durchführungsbestimmungen von der Kommission festgelegt.
Solche Bestimmungen können dann angenommen werden, wenn
der Rat der Kommission die Durchführungskompetenz
übertragen hat, und ein Durchführungsausschuss, das
sich aus Experten der Mitgliedsländer zusammensetzt, seine
Stellungnahme dazu abgegeben oder die vorgeschlagenen
Maßnahmen der Kommission gebilligt hat. Diese
Ausschussverfahren werden üblicherweise als
„Komitologie“ bezeichnet. In ihrem Weißbuch
Europäisches Regieren und den darauf folgenden Dokumenten
fordert die Kommission eine Überarbeitung der
Ausschussverfahren und legt einen Vorschlag für die
Änderung der „Komitologieentscheidung“ von 1999
vor. Die Veränderungen der Ausschussverfahren sollen
jedoch nur vorübergehend, d.h. bis zur Einführung
eines neuen Systems der Delegierung von
Durchführungsbefugnissen auf der Grundlage einer
Überarbeitung der Verträge Gültigkeit
haben.