Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts [DE]
Die EU-Staats- und Regierungschefs haben auf ihrem Frühjahrsgipfel im März 2005 einer Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts zugestimmt. Nach der Einigung müssen die Mitgliedstaaten die Höchstgrenzen für ihr Haushaltsdefizit (3 % des BIP) und ihre Gesamtverschuldung (60 % des BIP) auch weiterhin einhalten.
Die EU-Staats- und Regierungschefs haben auf ihrem Frühjahrsgipfel im März 2005 einer Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts zugestimmt. Nach der Einigung müssen die Mitgliedstaaten die Höchstgrenzen für ihr Haushaltsdefizit (3 % des BIP) und ihre Gesamtverschuldung (60 % des BIP) auch weiterhin einhalten.
Allerdings werden die Regeln in einer Reihe von Bereichen nunmehr flexibler gestaltet. Beispielsweise sollen keine Defizitverfahren gegen Länder eingeleitet werden, die ein negatives Wachstum verzeichnen (vorher -2 %). Außerdem können sie andere „einschlägige Faktoren“ geltend machen, um ein Defizitverfahren zu vermeiden. Im Falle eines Defizitverfahrens sollen ihnen längere Fristen eingeräumt werden.