Ampel und Union einigen sich auf besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts
Die Bundesregierung und die CDU/CSU haben sich auf Maßnahmen geeinigt, um das Bundesverfassungsgericht gegen Blockaden und Einflussnahme zu schützen. Motivation waren auch die Angriffe auf den Rechtsstaat durch rechte Regierungen in Osteuropa.
Die Bundesregierung und die CDU/CSU haben sich auf Maßnahmen geeinigt, um das Bundesverfassungsgericht gegen Blockaden und Einflussnahme zu schützen. Motivation waren auch die Angriffe auf den Rechtsstaat durch rechte Regierungen in Osteuropa.
In den letzten zehn Jahren wurde autoritären Regierungen unter Viktor Orbán in Ungarn und der PiS in Polen vorgeworfen, systematisch die Unabhängigkeit der Gerichte zu untergraben, indem sie von Vorgängerregierungen ernannte Richter absetzten und neue Stellen für Loyalisten schafften.
Die Sorge, dass sich extremistische Kräfte in Deutschland davon inspirieren lassen und Eckpfeiler der Rechtsstaatlichkeit aushöhlen könnten, veranlasste die deutsche Regierung zum Handeln.
„Wir haben auch etwas von [unseren Nachbarstaaten in Mittel und Osteuropa] gelernt, dass nämlich, wenn (…) eine Mehrheit nicht bereit ist, eine [Gerichtsentscheidung] zu akzeptieren, wenn sie einem nicht gefällt, dass ein solches Gericht angreifbar ist, wenn der einfache Gesetzgeber es in der Hand hat, auszugestalten, wie es funktioniert“, sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann am Dienstag (23. Juli) vor Journalisten in Berlin.
An der Vorstellung der Pläne nahmen auch Abgeordnete der Ampel-Koalition und der CDU/CSU teil.
Während Buschmann und die anwesenden Abgeordneten es vermieden, die AfD beim Namen zu nennen, wird die in Teilen gesichert rechtsextreme Partei als größte Bedrohung für den Rechtsstaat wahrgenommen.
Der Grünen-Abgeordenete Konstantin von Notz merkte an, dass „autokratische Regime, Rechtsextremisten und andere Demokratieverächter jeden Tag unsere Demokratie [angreifen], systematisch, auch in Deutschland.“
Mindestens in den ostdeutschen Bundesländern könnte der Einfluss der AfD bald groß genug sein, um auf die Gerichte einzuwirken. Die Partei liegt in den drei Bundesländern Thüringen, Sachsen und Brandenburg, in denen im Herbst Landtagswahlen anstehen, in Umfragen vorne.
Um das Bundesverfassungsgericht, vor solchen Eingriffen zu schützen, haben sich SPD, FDP und Grüne mit der Union darauf geeinigt, die derzeitigen Verfahrensregeln des Gerichts ins Grundgesetz aufzunehmen.
Demnach würde mit der Verabschiedung eine Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten statt einer einfachen Mehrheit erforderlich, um beispielsweise den Status des Gerichts, seine Größe oder die Amtszeitbegrenzungen von Richtern zu ändern.
Außerdem wollen die Parteien das Gericht vor politischen Versuchen schützen, die Ernennung neuer Richter zu blockieren. Bisher war dies für Parteien möglich, die etwas mehr als ein Drittel der Sitze in entweder Bundestag oder Bundesrat innehaben. Die beiden Kammern des deutschen Parlaments ernennen jeweils die Hälfte der Richter des Bundesverfassungsgerichts.
Neue Maßnahmen würden es Bundestag und Bundesrat jeweils ermöglichen, das Recht zur Ernennung von Richtern an die andere Kammer weiterzugeben, sobald eine dreimonatige Frist für die Auswahl eines Richters verstrichen ist.
Parteienübergreifender Konsens
Die für die Umsetzung der Pläne erforderliche Zweidrittelmehrheit machte es jedoch erforderlich, dass die Regierung mit der Union zusammenarbeitet.
Eine erste Verhandlungsrunde mit der CDU/CSU war Anfang des Jahres ergebnislos verlaufen, da die Opposition keine Notwendigkeit für zusätzliche Schutzklauseln sah.
Die Gespräche wurden jedoch kurz darauf wieder aufgenommen. Juristenverbände und Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hatten die Parteien aufgefordert, ihre Anstrengungen zum Schutz rechtsstaatlicher Institutionen zu verstärken.
[Bearbeitet von Oliver Noyan/Zoran Radosavljevic]