Antimuslimischer Rassismus: Forderungen nach Gesetzesreform werden lauter

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Muslimischen Frauen mit Kopftuch wird der Zugang zum Arbeitsmarkt deutlich erschwert. Sie müssen sich um einiges öfter als deutsche Konkurrentinnen bewerben, um zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden. [<a href="https://www.shutterstock.com/g/stockbroker" target="_blank" rel="noopener">Shutterstock/Monkey Business Images</a>]

Muslimische Frauen, die Kopftuch tragen, sind in Deutschland besonders von Diskriminierung und Ausgrenzung betroffen. SPD und Grüne fordern daher eine Gesetzesreform im Antidiskriminierungsschutz. Die FDP bleibt allerdings skeptisch.

Muslim:innen sind nach Sinti und Roma die von der Bevölkerung am wenigsten akzeptierten Minderheiten in Deutschland, hält der aktuelle Lagebericht der Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus Reem Alabali-Radovan fest. Da beim Erscheinungsbild das Kopftuch als religiöses Symbol hervorsticht, erleben vor allem kopftuchtragende Frauen Diskriminierung – sei es im Alltag, bei der Wohnungssuche oder am Arbeitsmarkt.

Um dem entgegenzuwirken, wurde seit der Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP als erster Schritt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gestärkt, indem Ferda Ataman als erste Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung ernannt wurde.

Die Regierungsparteien hätten laut Ataman jedoch auch eine Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) versprochen, damit sich Betroffene leichter gegen Diskriminierung wehren können. Diese sei überfällig, da das AGG momentan zu kompliziert sei.

„Die Fristen, die Betroffene haben, um juristisch gegen Diskriminierung vorgehen zu können, sind mit acht Wochen viel zu kurz“, erklärte Ataman gegenüber EURACTIV. Außerdem würden Betroffene das Prozessrisiko alleine tragen. „Dabei sind es ja sie selbst, die Diskriminierung erlebt haben und nun oft gegen ihren eigenen Arbeitgeber vorgehen müssen.“

Bereits 2016 sprachen sich Expert:innen in einer Evaluation für eine Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes aus.

SPD und Grüne für Verbandsklagerecht

Bundestagsabgeordnete Josephine Ortleb (SPD) sieht, wie Ataman, den Bedarf für ein Verbandsklagerecht. „In den Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene konnten wir uns darauf leider nicht einigen“, sagte sie gegenüber EURACTIV. Das Verbandsklagerecht würde Antidiskriminierungsverbänden ermöglichen, rechtlich etwas gegen Rechtsverletzungen im Anwendungsbereich des AGG zu unternehmen.

Dessen Einführung scheiterte bisher an der FDP. „Kollektivklageinstrumenten stehen wir ganz grundsätzlich skeptisch gegenüber. Wir möchten Menschen befähigen und darin unterstützen, für ihre eigenen Rechte eintreten zu können“, erklärte Abgeordnete Katrin Helling-Plahr, rechtspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, gegenüber EURACTIV.

Geltende Regelungen müssten jedoch stets auf ihre Praxistauglichkeit überprüft und eventuelle Schutzlücken geschlossen werden. „Daher haben wir uns als Koalition in dieser Wahlperiode vorgenommen, das AGG zu evaluieren“, sagte sie weiter.

Misbah Khan (Grüne), Mitglied im Innenausschuss des Bundestages, hält – ebenso wie Ortleb – eine Reform und insbesondere ein Verbandsklagerecht für lange überfällig. „Diskriminierung und Rassismus sind ein strukturelles und gesamtgesellschaftliches Problem“, betonte sie gegenüber EURACTIV.

Kopftuch am Arbeits- und Wohnungsmarkt unerwünscht

Besonders der Zugang zum Arbeitsmarkt wird Musliminnen mit Kopftuch deutlich erschwert, wie eine Studie aus dem Jahr 2016 zeigt. Unter 1.500 fiktiven Bewerbungen mussten sich Frauen mit Kopftuch und türkischem Namen viermal so oft bewerben wie gleichqualifizierte Frauen mit typisch deutschem Namen und ohne Kopftuch, um zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden.

Bei Stellen, die eine höhere Qualifikation erfordern, mussten sie sich sogar achtmal häufiger bewerben. Dr. Asmaa El Idrissi, Referentin für Antidiskriminierung und Diversität bei der Stadt Bochum, habe Ähnliches erlebt, bevor sie ihren aktuellen Job gefunden hat.

„Von 120 Bewerbungen wurde ich zu maximal 10 Bewerbungsgesprächen eingeladen, obwohl ich wie die Faust aufs Auge zu den Stellen gepasst habe“, erzählte sie im Gespräch mit EURACTIV. „Je höher die Position ist, für die man sich bewirbt, desto höher ist die Diskriminierung.“

Früher leitete El Idrissi das Antidiskriminierungsnetzwerk in Hessen, wo sie „unglaublich viele“ Fälle erlebte, in denen muslimische Frauen zu Wohnungsbesichtigungen nicht einmal eingeladen wurden. „Da ist schon der ausländisch klingende Name ausschlaggebend“, sagte sie.

Laut Ataman sollten sich Frauen in diesem Fall beraten und Diskriminierungen nicht auf sich sitzen lassen. „Ein Kopftuch zu tragen steht für ein persönliches, religiöses Bekenntnis – und das sollten wir akzeptieren“, betonte sie.

Reformbedarf auf Bundes- und Landesebene  

Um Lücken im Diskriminierungsschutz zu schließen, brauche es laut El Idrissi neben einem Verbandsklagerecht und einem größeren Sanktionsmechanismus auch Ländergesetze in Bereichen, in denen der Bund keine Zuständigkeiten hat.

Das fordert ebenso die Integrationsbeauftragte Alabali-Radovan in ihrem Lagebericht. 2020 führte Berlin als erstes und bisher einziges Bundesland ein Landesantidiskriminierungsgesetz ein.

„Deutschland befindet sich in der Öffnungsphase, aber ich habe den Eindruck, dass es in den letzten Jahren wieder Rückschritte gemacht hat“, meinte El Idrissi mit Hinblick auf rassistische Vorfälle, die bis zu den Anschlägen in Hanau und Halle zurückreichen.

Großbritannien als Vorreiter  

Der Bericht des Migrant Integration Policy Index (MIPEX) aus dem Jahr 2020 stellte fest, dass Deutschland keine langfristige Sicherheit für Nicht-EU-Migrant:innen bietet und sein Antidiskriminierungsschutz zu den schwächsten aller untersuchten Nationen zählt.

Mit Blick auf andere Länder nannte El Idrissi als Positivbeispiel Großbritannien, wo das Verständnis für Minderheiten ein „komplett anderes“ als in Deutschland sei. „Dort gibt es auch in den höchsten Positionen Frauen, die Kopftuch tragen und eine Chance haben“, sagte sie.

In der Tat wurde im Mai 2020 mit Raffia Arshad die erste kopftuchtragende Richterin in Großbritannien ernannt. Eine Polizistin aus North Yorkshire hat außerdem gemeinsam mit einem Kollegen ein Kopftuch entworfen, das als Teil der Polizeiuniform getragen werden kann.

„Wir können viel vom ex-europäischen England lernen“, meinte El Idrissi. Sowohl ein offener Diskurs als auch Repräsentation seien sehr wichtig, damit sich die gesellschaftliche Wahrnehmung von Musliminnen mit Kopftuch in Deutschland wandelt.

„Äußere Merkmale können – genauso wie sie dazu dienen, schlechte Bilder zu übertragen – auch einen Beitrag leisten, dass sich die Sicht auf kopftuchtragende Frauen ändert, wenn man sie in jeglichen Positionen sieht“, unterstrich sie.

(Bearbeitet von Oliver Noyan)