Barroso: Medienfreiheit ist „heiliges Prinzip“

Die Medienfreiheit sei „ein heiliges Prinzip“ der Europäischen Union, erklärte José Manuel Barroso, Präsident der Europäischen Kommission, vor einem Besuch mit allen seinen Kommissaren in Ungarn, das derzeit die Ratspräsidentschaft der EU innehat. Budapest steht auf Grund eines kontroversen Mediengesetzes, das vor kurzem angenommen wurde, unter Beschuss.

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Die Medienfreiheit sei „ein heiliges Prinzip“ der Europäischen Union, erklärte José Manuel Barroso, Präsident der Europäischen Kommission, vor einem Besuch mit allen seinen Kommissaren in Ungarn, das derzeit die Ratspräsidentschaft der EU innehat. Budapest steht auf Grund eines kontroversen Mediengesetzes, das vor kurzem angenommen wurde, unter Beschuss.

„Die Medienfreiheit ist für uns ein heiliges Prinzip“. Es sei eindeutig ein Problem der Werte. In der Europäischen Union sei die Medienfreiheit ein heiliges Prinzip, ein Grundprinzip, betonte Barroso gegenüber der Brüsseler Presse gestern (5. Januar).

Der Präsident der Kommission antwortete auf eine Frage von EURACTIV über die Wichtigkeit der Themen, die er mit seinen ungarischen Gästen wahrscheinlich besprechen werde. Darunter ein kontroverses Mediengesetz, das gemeinsam mit „Sondersteuern“ auf ausländische Unternehmenam 21. Dezember vom ungarischen Parlament angenommen wurde.

Was die „Sonder-“ oder „Krisensteuern“ betrifft, sagte Barroso, dass seine Dienststellen seit Oktober mit den ungarischen Behörden in Verbindung stünden, um zu klären, ob sie mit dem EU-Gesetz übereinstimmten. Er gestand ein, dass es sich um ein „extrem komplexes“ und „sensibles“ Thema handle, und sagte, dass es die Kommission „mit Sicherheit“ juristisch untersuchen werde.

Alle diese Fragen seien wichtig, da man ohne den Binnenmarkt die Europäische Union nicht haben könne, so Barroso.

Er hütete sich jedoch, weiter zu kommentieren, da er den Ausgang laufender Prüfungen und Konsultationen nicht beeinträchtigen wolle.

Der Pressesprecher der Kommission Olivier Bailly erklärte, dass die Kommission am selben morgen eine 194-seitige Übersetzung des ungarischen Mediengesetzes bekommen habe. Daraus folge, sagte er, dass die Prüfung des Textes länger dauern werde als geplant. Die Kommissare würden daher nicht in der Lage sein, vor ihrer Reise nach Budapest ein Urteil zu fällen.

Aufs EURACTIVs Frage, warum sich ein Mitgliedsstaat wie Frankreich schon als fähig erweisen konnte, das ungarische Mediengesetz einzuschätzen, und sogar die anderen Unionsmitglieder aufgefordert habe, dagegen vorzugehen, sagte Bailly, dass eine Analyse durch einen Mitgliedsstaat politisch sei, während eine juristische Analyse durch die Kommission komplexer sei und mehr Zeit brauche.

Als Antwort auf eine andere Frage deutete Bailly auch an, dass die Tagesordnung der Kommission in Budapest neben dem Mediengesetz und den Sondersteuern weitere Themen beinhalten werde. In der Tat ist Ungarn auch auf Grund eines Bürgerschaftsgesetzes in die Kritik geraten. Das Gesetz vereinfacht es Menschen ungarischer Abstammung, die im Ausland leben, die ungarische Staatsbürgerschaft zu bekommen.

Lost in translation?

Derweil behaupteten ungarische Medien, dass der englischen Übersetzung des Mediengesetzes, die Ungarn der Europäischen Kommission bereitgestellt hat, mehrere Sektionen fehlten.

Tatsächlich berichtete EURACTIV Ungarn, dass die ungarische nationale Medien- und Infokommunikationsbehörde (NMHH) in einer kurzen Pressemitteilung, die nur in ungarischer Sprache verfügbar ist, anerkannt habe, dass die von der Behörde (und nicht vom Gesetzgeber) für die Kommission vorbereitete Übersetzung nicht vollständig sei. Die NMHH gestand ein, dass sie an der endgültigen Version noch arbeite.

Die eingereichte Übersetzung unterließ es, Änderungen, die in anderen Gesetzen beschlossen wurden – darunter eine Frist für den Wechsel vom analogen zum digitalen Rundfunk in Ungarn, die seit dem 3. Januar nicht mehr zutrifft –, zu erwähnen, doch angeblich ohne das Verständnis des Mediengesetzes oder Übergangsmaßnahmen, die noch nicht rechtskräftig sind, zu beeinträchtigen.

Die wichtigste dieser Übergangsmaßnahmen ist, dass große Geldbußen für „unausgewogene“ oder „nicht angemessene“ Berichterstattung erst nach 30 Juni 2011 erhoben werden können – zufällig wenn die EU-Präsidentschaft Ungarns endet.

Am 4. Januar wurde kurz darüber berichtet, dass der internationale Druck auf die ungarische Regierung begonnen habe, wirksam zu sein. Zoltán Kovács, Staatssekretär für Kommunikation, sagte in einem Interview, das vom kommerziellen Sender RTL-Klub ausgestrahlt wurde, dass wie bei allen Gesetzen das neue Mediengesetz abgeändert werden möge, wenn es gemeinsame Prinzipien verletze.

Dieser Eindruck löste sich jedoch schnell auf. Am 5. Januar sagte Peter Szijjartó, persönlicher Pressesprecher von Viktor Orbán, dass alle Kabinettsmitglieder überzeugt seien, das Mediengesetz sei „durch und durch europäisch“, und keine Änderung in Erwägung ziehen würden. Er betonte, dass die Kritik nachlassen werde, sobald sich diejenigen, die sich im Ausland für das Gesetz interessierten, mit der englischen Übersetzung vertraut machen würden.

Das Außenministerium veröffentlichte auch eine Stellungnahme. Die Regierung der Republik Ungarn sei standhaft engagiert, das Programm des rotierenden Ratsvorsitzes der EU durchzuführen. Gleichzeitig lehne die Regierung jegliche Kommentare, die die Handlungsfähigkeit der ungarischen EU-Präsidentschaft bezweifeln, sowie Empfehlungen, die Verantwortungen der Präsidentschaft einzuschränken, entschieden ab, besagte der Text.