Bedingtes "Ja" für Bulgarien und Rumänien [DE]
Die Kommission hat nun ihre mit Spannung erwartete Empfehlung zum EU-Beitritt Rumäniens und Bulgariens veröffentlicht: Die beiden Länder können wie geplant am 1. Januar 2007 Mitglied werden, aber nur, wenn sie zehn spezifische Reformanforderungen erfüllen, so die Kommission. Die endgültige Empfehlung wird erst Anfang Oktober vorliegen.
Die Kommission hat nun ihre mit Spannung erwartete Empfehlung zum EU-Beitritt Rumäniens und Bulgariens veröffentlicht: Die beiden Länder können wie geplant am 1. Januar 2007 Mitglied werden, aber nur, wenn sie zehn spezifische Reformanforderungen erfüllen, so die Kommission. Die endgültige Empfehlung wird erst Anfang Oktober vorliegen.
Nach Wochen der Anspannung aufgrund der Frage nach dem definitiven Beitrittstermin der beiden Balkanstaaten, teilte die Kommission am 16. Mai mit, dass es weiterhin möglich sei, sowohl Bulgarien als auch Rumänien zum 1. Januar 2007 in die EU aufzunehmen – unter der Voraussetzung, dass sie einige noch offene Reformvorhaben angehen. Bis dahin bleibt ein Aufschub des Beitritts auf 2008 auch weiterhin eine Option.
Laut Kommissionspräsident Barroso und Erweiterungskommissar Olli Rehn, welche beide am 16. Mai vor dem Europäischen Parlament in Straßburg sprachen, wird die Kommission die Reformfortschritte in den beiden Ländern spätestens Anfang Oktober 2006 erneut überprüfen. Auf dieser Basis wird die Kommission dann überlegen, ob der ursprünglich vorgesehene Beitrittstermin im Januar 2007 aufrechterhalten werden kann. Im Falle eines Beitritts 2007, wird der Bericht im Oktober auch Bereiche ansprechen, in denen Schutzklauseln oder andere Maßnahmen im Vorfeld der Erweiterung notwendig sind.
Am 16. und 17. Mai werden Barroso und Rehn nach Bukarest und Sofia reisen, um den beiden Beitrittsstaaten die „eindeutig ermutigende Nachricht“ persönlich mitzuteilen.
Bulgarien
Laut des Monitoringberichts der Kommission über die Fortschritte Bulgariens hat das Land seit 1997 fortlaufend die politischen Kriterien, welche in Kopenhagen festgelegt wurden, erfüllt und das Land kann als eine funktionierende Marktwirtschaft eingestuft werden. Des Weiteren hat Bulgarien seine Gesetze bereits in beträchtlichem Maße dem gemeinschaftlichen Rechtsbestand (‚Acquis’) angeglichen.
Während die Kommission die Fortschritte, die Bulgarien erzielt hat, anerkennt, wiederholt der Bericht, dass 2005 in insgesamt 16 Bereichen noch „ernste Besorgnis“ bestehe.
Heute sind es immer noch sechs Bereiche, in welchen vor dem Beitritt „dringend Maßnahmen“ ergriffen werden müssen:
- Aufbau eines integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems in der Landwirtschaft (Kapitel 7)
- Aufbau von Tierkörpersammelstellen und –beseitigungsanlagen im Einklang mit dem Besitzstand des Bereichs TSE (Hirnerkrankungen bei Menschen und Tieren, bei denen es zu einer schwammartigen Veränderung des Gehirngewebes kommt) und tierische Nebenerzeugnisse (Kapitel 7)
- Deutlichere Belege für Ergebnisse bei den Ermittlungen gegen Netze der organisierten Kriminalität (Kapitel 24)
- wirksamere und effizienterer Gesetze über die Betrugs- und Korruptionsbekämpfung (Kapitel 24)
- Strengere Durchführung der Maßnahmen gegen Geldwäsche (Kapitel 24)
- Strengere Finanzkontrollen für die künftige Verwendung der Mittel aus den Struktur- und Kohäsionsfonds (Kapitel 28)
Rumänien
Ähnlich wie im Falle Bulgariens wird auch Rumänien im Monitoring-Bericht der Kommission als ein Beitrittsland beschrieben, welches die politischen Kriterien für die Mitgliedschaft in der EU erfüllt. Rumänien sei eine funktionierende Marktwirtschaft und aufgrund der „konsequenten Durchführung seines Strukturreformprogramms“ kann es die wirtschaftlichen Kriterien in kürze erfüllen. Auch Rumänien hat ein „beträchtliches Maß an Rechtsangleichung an den Besitzstand“ erreicht.
Im Oktober 2005 gaben noch 14 Bereiche „Anlass zur Sorge“.
Heute ist die Kommission der Ansicht, dass immer noch in vier Bereichen „ernste Besorgnis“ bestehe, in denen folglich „dringend Maßnahmen“ ergriffen werden müssten:
- Aufbau funktionsfähiger Zahlstellen für die Abwicklung von Direktzahlungen an Landwirte und Wirtschaftsbeteiligte im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (Kapitel 7)
- Aufbau eines integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems in der Landwirtschaft (Kapitel 7)
- Aufbau von Tierkörpersammelstellen und –beseitigungsanlagen für an TSE erkrankte Tiere und tierischer Nebenerzeugnisse (Kapitel 7)
- Aufbau von IT-Systemen in der Steuerverwaltung, die kompatibel mit den übrigen EU-Systemen sind, , um die ordnungsgemäße Erhebung der Mehrwertsteuer innerhalb des Europäischen Binnenmarktes zu ermöglichen (Kapitel 10)