Bericht: EU gab Corona-Hilfen für Landwirtschaft mit der Gießkanne aus
Obwohl die EU schnell gehandelt habe, um die Unterbrechungen der Lebensmittelversorgung während der COVID-19-Pandemie abzuwenden, habe die Unterstützung nicht die am stärksten betroffenen Höfe erreicht, so der Europäische Rechnungshofs (ERH).
Obwohl die EU schnell gehandelt habe, um die Unterbrechungen der Lebensmittelversorgung während der COVID-19-Pandemie abzuwenden, habe die Unterstützung nicht die am stärksten betroffenen Höfe erreicht, so der Europäische Rechnungshofs (ERH).
Die Pandemie hatte Auswirkungen auf mehrere landwirtschaftliche Sektoren und verursachte Unterbrechungen an allen Punkten innerhalb der der Lieferkette, von der Ernte bis zum Vertrieb.
Zu den von der EU ergriffenen Unterstützungsmaßnahmen gehörten Hilfen für Landwirte im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) – dem EU-Subventionsprogramm für die Landwirtschaft – sowie eine Anhebung der Obergrenze für staatliche Beihilfen, durch die die Mitgliedstaaten höhere Subventionen, als sonst in der EU erlaubt, an Betriebe ausgeben konnten.
Ein am Donnerstag (20. April) veröffentlichter Bericht des Europäischen Rechnungshofs kommt jedoch zu dem Schluss, dass diese Beihilfen nicht gezielt genug auf die am stärksten betroffenen Sektoren und Landwirte ausgerichtet gewesen seien und dass die Lockerung der Subventionsregeln die Gefahr von Marktverzerrungen innerhalb der EU geborgen habe.
In dem Bericht wurde die Umsetzung der EU-Maßnahmen in fünf Mitgliedstaaten – Griechenland, Spanien, Frankreich, Polen und Rumänien – überprüft, auf die 69 Prozent der als außerordentliche Direktbeihilfen gewährten Beträge entfielen.
Die Prüfer erkennen zwar die „schnelle“ Reaktion der EU auf die Pandemie an, empfehlen aber auch, dass die EU-Kommission klare Regeln vorschlägt und bewährte Praktiken weitergibt, um die Ausrichtung der GAP-Maßnahmen für künftige Krisen zu verbessern.
„Leider ist dies kein einmaliges Ereignis: Der russische Krieg in der Ukraine hat auch die Sicherheit unserer Lebensmittelversorgung vor eine große Herausforderung gestellt“, sagte Rechnungshofs-Mitglied Joëlle Elvinger, die die Prüfung leitete.
„Wir hoffen, dass unsere Arbeit dazu beitragen kann, die Gestaltung und Ausrichtung künftiger EU-Krisenreaktionsmaßnahmen zur Unterstützung des Agrar- und Ernährungssektors zu verbessern“, fügte sie hinzu.
Eines der Hauptprobleme ist aus Sicht der Prüfer die Tatsache, dass die direkte Unterstützung „nicht ausreichend auf die Bedürftigsten ausgerichtet war.“
Die untersuchten Mitgliedstaaten boten den Höfen Unterstützung „unabhängig davon, ob sie Verluste erlitten haben“, so der Bericht. Einige Landwirte seien also überkompensiert worden, während andere besser hätten entschädigt werden können.
Als Beispiel nennt der Bericht Traubenproduzenten in Andalusien, die „möglicherweise dreimal höhere Entschädigung erhalten haben, als sie verloren haben.“

Auch bei den staatlichen Beihilfen gab es nach Ansicht der Prüfer große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten.
Als Beispiel wird der Fall der beiden größten Produzenten von Pflanzen und Blumen angeführt.
„Die staatlichen Beihilfen erreichten in diesem Sektor in den Niederlanden fast neun Prozent des Produktionswerts, während sie in Spanien mit 0,3 Prozent weitaus geringer waren. Dies kann zu unlauterem Wettbewerb führen“, so die Prüfer.
Im Mai 2022 beliefen sich die staatlichen Beihilfen für die Landwirtschaft auf mindestens 1,5 Milliarden Euro – allerdings gibt es keinen genauen Überblick, da zehn Mitgliedstaaten der Kommission zufolge keine spezifischen Zahlen für den Agrarsektor vorgelegt haben.

Unmittelbar nach der Veröffentlichung des Berichts teilte die Kommission auf Twitter die Liste der Maßnahmen, die die EU als Reaktion auf COVID-19 in den Jahren 2020-2021 ergriffen hat, sowie Informationen über den Europäischen Krisenvorsorge- und Reaktionsmechanismus für Ernährungssicherheit (EFSCM). Dieser besteht aus einer Gruppe von Experten, die darauf abzielt, die Vorbereitung auf Notfälle oder Krisen zu verbessern.
Der Fall des Weinmarktes
Einer Bewertung der Kommission während der Pandemie zufolge verursachten die Schließung des Gaststättengewerbes und die Schließung von Restaurants auch auf dem Weinmarkt „erhebliche“ Störungen und schränkten den Vertrieb und Verkauf von Wein ein.
Aus diesem Grund leitete die Kommission Maßnahmen ein, um Wein durch die Destillation von Wein für andere Verwendungszwecke als den menschlichen Verzehr (pharmazeutische oder industrielle Verwendungen) vom Markt zu nehmen.
Über nationale Unterstützungsprogramme für den Weinsektor stellte die EU in zehn Mitgliedstaaten Mittel für diese Rücknahme – die sogenannte Krisendestillation – bereit.
Diese Ausgaben beliefen sich auf 293 Millionen Euro aus dem EU-Haushalt.
Die Prüfung ergab, dass fast 90 Prozent der gesamten EU-Ausgaben an vier Mitgliedstaaten gingen – Frankreich, Spanien, Rumänien und Griechenland.
Obwohl die Maßnahme zur Unterstützung von Weinerzeugern gedacht war, wählten Frankreich, Spanien und Rumänien Brennereien als Begünstigte aus. Dadurch war es schwierig, zu ermitteln, welche Erzeuger die Mittel erhielten.
Griechenland hingegen wählte Weinerzeuger als Begünstigte der Unterstützung aus. In diesem Fall erhalten die Erzeuger den gesamten Betrag der EU-Unterstützung in Abhängigkeit von bestimmten Auswahlkriterien.
Infolge dieser Maßnahme wurden „nicht alle Weinerzeuger hinsichtlich der Unterstützung, die sie bei der Rücknahme ihres Weins vom Markt erhielten, gleich behandelt“, so die Prüfer.
Insgesamt hat die EU französische, rumänische und spanische Brennereien mit bis zu 22 Millionen Euro für die Destillationskosten unterstützt.
Der Bericht kommt schließlich zu dem Schluss, dass die Krisenlagerung, eine Maßnahme zur vorübergehenden Rücknahme von Wein vom Markt, effizienter und kostengünstiger hätte sein können als die Krisendestillation.
[Bearbeitet von Gerardo Fortuna/Nathalie Weatherald]