Berlins Datenschützer kritisiert Swift-Abkommen
Der Berliner Datenschutzbeauftragte übt deutliche Kritik am transatlantischen Bankdatenabkommen Swift. Dass "ausgerechnet" die europäische Polizeibehörde Europol den Umfang der in die USA übermittelten Daten überwachen soll, sei "grotesk".
Der Berliner Datenschutzbeauftragte übt deutliche Kritik am transatlantischen Bankdatenabkommen Swift. Dass „ausgerechnet“ die europäische Polizeibehörde Europol den Umfang der in die USA übermittelten Daten überwachen soll, sei „grotesk“.
Alexander Dix, Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, hat am Mittwoch seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2010 vorgestellt. Darin wird das im August in Kraft getretene EU-US-Abkommen zur Übermittlung von Zahlungsverkehrsdaten in die USA (Swift-Abkommen) kritisiert.
Auch die Neufassung des Abkommens entspricht dem Bericht zufolge nicht den durch die EU-Grundrechtecharta und die Europäische Datenschutzrichtlinie vorgegebenen Standards.
Weder der Umfang der Datenübermittlung noch die Kriterien für den Datenzugriff seien hinreichend bestimmt. Die vorgesehene Speicherdauer von fünf Jahren sei zudem unverhältnismäßig lang.
"Grotesk ist, dass ausgerechnet Europol den Umfang der in die USA übermittelten Daten überwachen soll – eine Behörde, die letztlich von den US-Diensten mit den aus dem Datenbestand gewonnenen Erkenntnissen versorgt wird." Eine unabhängige Instanz zur Kontrolle des Datenschutzes sei Europol deshalb nicht.
EU-Bürger hätten dem Bericht zufolge nun "immerhin" ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung. Anträge von Betroffenen seien an ihre Datenschutzbehörde in der EU beziehungsweise ihre nationale Aufsichtsbehörde zu richten, die sie an den Datenschutzbeauftragten des US-Finanzministeriums weiterleitet.
"Einheitliche Handhabung gewährleisten"
"Die an uns gerichteten Anträge leiten wir, wie die Kollegen in den anderen Bundesländern, an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit weiter, damit eine einheitliche Handhabung gewährleistet ist", heißt es im Jahresbericht des Datenschutzbeauftragten.
Die EU-Abgeordneten hatten im Juli 2010 in Straßburg mit großer Mehrheit für die internationale Vereinbarung zwischen der EU und den USA gestimmt. Der Vertrag erlaubt US-Terrorfahndern, Auslandsüberweisungen europäischer Bankkunden zu kontrollieren. Da die Mitgliedsstaaten die Vereinbarung bereits einstimmig angenommen hatten, trat das Swift-Abkommen am 1. August in Kraft. Es gilt fünf Jahre (EURACTIV.de vom 2. August 2010).
Zugriff auf innereuropäische Überweisungen
Im Februar wurde bekannt, dass der Vertag den USA den Zugriff auf innereuropäische Überweisungen ermöglicht (EURACTIV.de vom 1. Februar 2011). Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) etwa hatte zuvor behauptet, dass solche vom Swift-Vertrag generell nicht erfasst werden.
Die anstehende Revision des Abkommens werde man daher eng begleiten, erklärte der EU-Abgeordnete Alexander Alvaro (ALDE/FDP). "Es gibt Bedenken, die nicht ausgeräumt und offene Fragen, die nicht beantwortet werden konnten." Es sei "beinahe unmöglich", Auskunft über die erfassten Daten und ihre Verwendung zu erhalten. "Darüber hinaus steht sechs Monate nach Inkrafttreten des Abkommens noch immer nicht fest, welcher EU-Beamte langfristig den Datenzugriff in den USA überwachen soll. Und wie viele Daten im letzten halben Jahr an die USA übermittelt wurden, kann nicht einmal Europol sagen, die alle Anfragen verifizieren soll", so Alvaro.
Dix hat dem Berliner Abgeordnetenhaus und dem Senat jährlich einen Bericht über die Ergebnisse seiner Tätigkeit vorzulegen.
dto
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Dokumente
Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit: Tätigkeitsbericht für das Jahr 2010
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