Besserer Zugriff auf EU-Regionalfonds

Zuschüsse aus den EU-Regionalfonds lassen sich in Zukunft leichter mobilisieren. Die EU-Kommission hat einfachere Regeln für die Verwaltung der Struktur- und Kohäsionsfonds beschlossen.

Energieeffizienzes Bauen gehört zu den Zielen der neuen vereinfachten Förderungen (Foto: dpa)
Energieeffizienzes Bauen gehört zu den Zielen der neuen vereinfachten Förderungen (Foto: dpa)

Zuschüsse aus den EU-Regionalfonds lassen sich in Zukunft leichter mobilisieren. Die EU-Kommission hat einfachere Regeln für die Verwaltung der Struktur- und Kohäsionsfonds beschlossen.

Die Kommission will damit die öffentlichen Haushalte bei der Bewältigung der Wirtschaftskrise unterstützen. Zu den wichtigsten neuen Maßnahmen gehören die Einführung eines einheitlichen Schwellenwerts von 50 Millionen Euro für Großprojekte, die von der Kommission genehmigt werden müssen und die Möglichkeit, Großprojekte über mehrere Programme zu finanzieren. 

Die EU beschloss am 24. Juni neue Maßnahmen, mit denen die Struktur- und Kohäsionsfonds leichter zu handhaben sind. In Kraft traten sie am 25. Juni. Sie sollen den Zugang zu den Fonds vereinfachen und besonders in der Zeit, in der die öffentlichen Haushalte unter großem Druck stehen, Investitionen beschleunigen.

Ein Teil dieser Maßnahmen zur Krisenbekämpfung ist die zusätzliche Vorauszahlung von insgesamt 775 Millionen Euro, die einigen Mitgliedsländern mit Cash-flow-Problemen zugutekommen sollen.

Hahn: Hindernisse abbauen

Johannes Hahn, der EU-Kommissar für Regionalpolitik, erklärte: „Die Krise hat das Vertrauen der Wirtschaft beschädigt, die Zahl der Arbeitslosen erhöht und massiven Druck auf die öffentlichen Finanzen erzeugt. Diese Maßnahmen sollen nun helfen, die Liquiditätsprobleme in den Griff zu kriegen sowie die Hürden beim Zugang zu Fonds abzubauen.“ Vor allem eine schnellere Umsetzung von Projekten vor Ort werde dem nationalen und regionalen Wirtschaftstreiben helfen.

László Andor, als EU-Kommissar für Beschäftigung und Soziales verantwortlich für den Europäischen Sozialfonds (ESF), sagte: „Die Krise hat gezeigt, wie wichtig und wertvoll der ESF ist. Die meistgefragte Maßnahme der vergangenen Monate war die aktive Arbeitsmarktpolitik, um Menschen beschäftigen zu können. Training und Weiterbildung, die den Arbeitsuchenden angeboten werden, tragen bereits Früchte. Das vereinfachte Verfahren führt dazu, dass die Mitgliedsstaaten den vom Wirtschaftseinbruch am meisten Betroffenen noch effizienter helfen kann.“

Über die drei Fonds der Kohäsionspolitik – der Europäische Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), der Europäische Sozialfonds (ESF) und der Kohäsionsfonds – investieren die 455 kohäsionspolitischen Programme insgesamt 347 Milliarden Euro zwischen 2007 und 2013 in allen EU-Regionen.

Krisenbedingte Probleme

Ein großes krisenbedingtes Problem für die Mitgliedsstaaten und die Regionen ist, dass es für sie schwierig scheint, europäische Investitionen mit den erforderlichen zusätzlichen Fördermitteln zu versorgen. Die angekündigten Änderungen sollen als Reaktion darauf die Implementierung der Programme beschleunigen und die alltägliche Handhabung vereinfachen.

Skala von Schlüsselinstrumenten

Die Schlüsselinstrumente dafür sind unter anderem:

>>> Einführung einer Obergrenze von 50 Millionen Euro flächendeckend für alle Arten von größeren Projekten, die der Zustimmung der Kommission bedürfen. Die neue einheitliche Schwelle ermöglicht es künftig den kleineren Umweltprojekten, vom Mitgliedsstaat selber genehmigt zu werden. Dadurch können solche Projekte viel schneller auf die Beine gestellt werden.

>>> Einführung der Möglichkeit, größere Projekte auch durch mehr als nur ein Förderprogramm finanzieren zu lassen. Beispiel: Der Bau eines Straßenabschnitts in mehreren Regionen kann jetzt von mehreren Regionalprogrammen mitfinanziert werden. Unter den bisherigen Regeln war dies nicht möglich.

>>> Einführung eines einfacheren Verfahrens zur Korrektur und Überarbeitung von Programmen zur schnelleren Anpassung an aktuelle Herausforderungen.

>>> Einführung neuer Kreditmodelle zugunsten von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Wohnungsbau.

>>> Einführung von Erleichterungen bei Vorschriften zur Aufrechterhaltung von Investitionen. Die Vorschriften gelten jetzt nur noch bei Infrastruktur- und Produktionsinvestitionen. Sie gelten künftig jedoch nicht mehr bei Unternehmungen, die unbeabsichtigt bankrott gehen.

>>> Einführung vereinfachter Vorschriften bei Projekten wie Autobahnmaut, Leasing oder Verkauf von Grund: Um die administrative Belastung für die Mitgliedsstaaten zu reduzieren, werden die Einnahmen nur bis zum Abschluss des jeweiligen Programms überwacht und geprüft.

>>> Einführung zusätzlicher Vorauszahlungen von 775 Millionen Euro (4% vom ESF und 2% vom Kohäsionsfonds) für Mitgliedsstaaten unter bestimmten Bedingungen, die für Estland, Lettland, Litauen, Rumänien und Ungarn gelten würden.

Diese und andere Änderungen, die am Freitag in Kraft getreten sind, ergänzen eine Reihe anderer Initiativen, die seit Ausbruch der Krise in Angriff genommen worden sind (auf Englisch):

http://ec.europa.eu/regional_policy/funds/recovery/

http://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=en&catId=736

EURACTIV.de mit Material der Europäischen Kommission