Brüssel stellt sich hinter Airlines: Konflikt um Handgepäckgebühren hebt ab

Ein offener Schlagabtausch zwischen Brüssel und Madrid zeichnet sich ab – die jüngste Eskalation in einer andauernden politischen Debatte über Fluggastrechte und die Frage, was genau als Handgepäck gilt.

EURACTIV.com
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GettyImages-2202048996-e1760075740542 [Jaap Arriens/NurPhoto via Getty Images]

Die Europäische Kommission warnt, dass ein spanisches Verbot für Airlines, Gebühren für Standard-Handgepäck zu verlangen, gegen EU-Recht verstoßen könnte – just in dem Moment, in dem das Europäische Parlament im Rahmen der Verhandlungen über die Reform der Fluggastrechte genau dafür kämpft.

Nach Ansicht der Kommission verstößt die in Spanien geltende Pflicht zur kostenlosen Mitnahme von Handgepäck gegen europäische Luftverkehrsregeln. Das teilte die EU-Exekutive diese Woche im Rahmen ihres monatlichen Vertragsverletzungspakets mit. Damit zeichnet sich ein Konflikt mit Madrid über das Recht auf kostenloses Bordgepäck ab: Spanien hat nun zwei Monate Zeit, seine Regelung zu rechtfertigen – andernfalls drohen weitere Schritte bis hin zu einer Klage.

„Das spanische Luftfahrtgesetz verbietet es Fluggesellschaften, für die Mitnahme von Handgepäck zusätzliche Gebühren zu verlangen, und beschränkt damit ihre Preisfreiheit“, erklärte die Kommission.

Zudem äußerte sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der 179 Millionen Euro an Bußgeldern, die die spanische Regierung im vergangenen Jahr gegen Ryanair, Vueling, EasyJet, Norwegian Air Shuttle und Volotea verhängt hatte.

Die Branchenlobby Airlines for Europe begrüßte das Vorgehen der Kommission. Es sorge für „Klarheit und Wahlfreiheit für Europas Passagiere“, hieß es. Die EU habe damit bestätigt, dass die aktuelle Praxis der Airlines – kostenlos nur ein sehr kleines persönliches Gepäckstück und kein größeres Handgepäck zu erlauben – rechtlich zulässig sei, argumentierte die Gruppe.

Ein offener Schlagabtausch zwischen Brüssel und Madrid zeichnet sich ab – die jüngste Eskalation in einer andauernden politischen Debatte über Fluggastrechte und die Frage, was genau als Handgepäck gilt.

Spaniens Sozialminister Pablo Bustinduy kündigte an, die Regierung werde an ihrer Linie festhalten, und warf der Kommission vor, „im Interesse multinationaler Konzerne“ zu handeln.

Die EU-Verbraucherschutzorganisation BEUC bezeichnete das Verfahren gegen Madrid als „enttäuschend“. „Mit diesem Schritt sagt die Kommission den europäischen Verbraucher:innen im Grunde, dass Handgepäck ein Luxusgut ist, für das man extra zahlen muss“, kritisierte BEUC-Generaldirektor Agustín Reyna.

Reyna forderte die EU-Gesetzgeber auf, bei der Ausgestaltung der neuen Fluggastrechte die Erwartungen der Verbraucher:innen ernst zu nehmen.

Das Verfahren gegen Spanien fällt in eine Phase, in der Mitgliedstaaten und Abgeordnete um die Reform des EU-Fluggastrechts ringen. Geplant ist eine einheitliche europäische Regelung für Handgepäck.

Das Europäisches Parlament schlägt vor, dass Passagiere künftig sowohl ein persönliches Gepäckstück als auch ein kleines Handgepäckstück kostenlos mit an Bord nehmen dürfen – trotz massiver Kritik seitens der Airlines.

Bei einer Abstimmung am Montag wollen die Abgeordneten im Verkehrsausschuss diese Position bestätigen und die Handgepäckregelung offiziell in ihr Verhandlungsmandat zur Fluggastrechte-Reform aufnehmen.

Dieses Gesetz wird gemeinsam mit zwei weiteren – darunter Regeln für multimodale Reisen, die verschiedene Verkehrsträger wie Flug und Bahn kombinieren – verhandelt.

Die entscheidenden Gespräche zwischen Parlament und Mitgliedstaaten über die endgültige Ausgestaltung aller drei Rechtsakte beginnen am Mittwoch, dem 15. Oktober, mit dem ersten sogenannten Trilog – den interinstitutionellen Beratungen zwischen Kommission, Rat und Parlament.

(rh, jl)