Bulgarien will keine russischen Oligarchen sanktionieren
Bulgarien boykottiert eindeutig die EU-Sanktionen gegen russische Bürger:innen und Unternehmen, die nach der Annexion der Krim im Jahr 2014 in mehreren Phasen verhängt wurden.
Bulgarien boykottiert scheinbar die EU-Sanktionen gegen russische Bürger und Unternehmen, die nach der Annexion der Krim im Jahr 2014 in mehreren Phasen verhängt wurden.
Das ärmste Land der EU hat keine Sanktionen gegen russische Bürgerinnen und Bürger oder russische Unternehmen verhängt, die auf der EU-Sanktionsliste stehen, und die innerstaatlichen Verfahren scheinen darauf ausgelegt zu sein, nicht zu funktionieren.
Dies geht aus den Antworten hervor, die die Steuerbehörde (National Revenue Agency) nach einer Informationsanfrage an EURACTIV und die Nachrichtenseite Mediapool.bg gab.
Im letzten Jahr hat die EU mehr als 300 Milliarden Euro von russischen Banken und 20 Milliarden Euro an Vermögenswerten russischer Oligarch:innen eingefroren. Sogar Ungarn, das in der EU als russlandfreundlichstes Land gilt, hat russische Vermögenswerte im Wert von mehr als 900 Millionen Euro eingefroren.
Bislang hat die EU 1386 russische Staatsbürger:innen und 171 Unternehmen sowie alle damit verbundenen natürlichen und juristischen Personen mit Sanktionen belegt. Ganz oben auf der Liste steht der russische Präsident Wladimir Putin.
In Bulgarien besitzen fast 300.000 Russ:innen mehr als 500.000 Immobilien, so die neuesten Daten, die von den Behörden im Jahr 2019 veröffentlicht wurden. Auf Nachfrage entstand Chaos. Eine Anfrage nach der Anzahl von russischen Bürgern und Unternehmen unterliegen wurde an den Ministerrat, von dort ans Finanzministerium, und zuletzt an die Steuerbehörde weitergeleitet. Somit sei also die Steuerbehörde für die Umsetzung der Sanktionen zuständig.
In ihrer Antwort räumte die Steuerbehörde ein, dass sie die EU-Verordnung über Russland-Sanktionen anwenden sollte, was sie jedoch bisher nicht getan hat.
In der bulgarischen Gesetzgebung gibt es kein Verfahren zum „Einfrieren“, sondern zur „Beschlagnahme“ von Vermögenswerten, was ein anderer Rechtsbegriff ist.
Nichtsdestotrotz ist die europäische Verordnung eigentlich direkt anwendbar und die Nationale Steuerbehörde sollte somit in der Lage sein, ein „Einfrier“-Verfahren auch ohne eine nationale Verordnung einzuleiten, erklärten Anwält:innen gegenüber EURACTIV.
Allerdings hat die Steuerbehörde in den letzten acht Jahren keinen einzigen Rechtsakt zur Verhängung von Sanktionen erlassen.
Sie fügt hinzu, dass sie, selbst wenn sie in Zukunft Sanktionen verhängen sollte, die Namen und Vermögenswerte der möglicherweise sanktionierten Personen nicht offenlegen werde, da es sich dabei um personenbezogene Daten handele, die unter dem Schutz der Datenschutzgrundverordnung stünden. Die investigative Website Bird.bg hat jedoch bereits mehrere Namen veröffentlicht.
Bereits im April 2022 gab die Publikation bekannt, dass vier russische Staatsbürger:innen von der EU-Sanktionsliste über Immobilien in Bulgarien verfügen. Es handelt sich um Sergei Tschemesow, Maxim Topilin, Wladimir Pligin und Aleksey Chepa, die über Verwandte und Offshore-Firmen Immobilien am Schwarzen Meer besitzen.
„Es ist nicht überraschend, dass Bulgarien die EU-Sanktionen gegen Einzelpersonen und Unternehmen aus der Russischen Föderation nicht anzuwenden scheint“, erklärt Ruslan Stefanow, vom bulgarischen Think-Tank Center for the Study of Democracy.
„Es ist offensichtlich, dass die bulgarischen Behörden sich nicht trauen, nicht wollen und nicht die Verfahren und Kapazitäten haben, um die Sanktionen anzuwenden“, so Stefanow über die Lage in Bulgarien.
Jetzt brauche es Signale von ganz oben, um die Maschine in Gang zu setzen.
„Man wartet auf ein Signal von höchster politischer Ebene, um Maßnahmen zu ergreifen, und ein solches kommt nicht nur im Moment nicht, sondern es gibt sogar Signale, dass die bulgarische Regierung die Sanktionen gegen Russland aufweichen oder aufheben möchte“, so der Experte.
„Das anschaulichste Beispiel ist der unerklärliche Wunsch, mit Gazprom zu verhandeln, der im letzten Sommer auftrat, sowie der Antrag auf eine Ausnahme von den Sanktionen für die in russischem Besitz befindliche Lukoil Neftohim Raffinerie in Burgas. Die Ausnahmeregelung wurde von den bulgarischen Regierungen beschlossen und verteidigt, obwohl es dafür keine Gründe und keine Notwendigkeit gab“, fügte er hinzu.