Bulgarischer Chefankläger beschwert sich in Brüssel über Serbien
Serbien will die in Bulgarien gesuchten Gründer des Krypto-Unternehmens Nexo nicht in Haft nehmen. Dies schrieb Chefankläger Ivan Geshev in einer Beschwerde an mehrere europäische und EU-Institutionen und fügte hinzu, dass dies ein "beispielloser Fall" sei.
Die bulgarische Staatsanwaltschaft hat eine Beschwerde gegen Serbien bei mehreren europäischen Institutionen eingebracht. Denn Serbien weigert sich, die in Bulgarien gesuchten Gründer des Krypto-Unternehmens Nexo auszuliefern.
Die bulgarischen Staatsanwälte erklärten, sie hätten an den Europarat, den Europäischen Ausschuss für Kriminalitätsbekämpfung, die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen und die Präsidentin des Europäischen Parlaments Roberta Metsola geschrieben.
In der Beschwerde heißt es, Serbien sei seiner Verpflichtung aus dem Europäischen Auslieferungsübereinkommen nicht nachgekommen und habe die bulgarische Staatsanwaltschaft nicht über das Ergebnis der übermittelten Ersuchen bezüglich der Nexo-Gründer Antoni Trenchev und Kosta Kanchev informiert.
Trenchev, Kanchev, Trayan Nikolov und Kalin Metodiev wurden der Beteiligung an einer organisierten kriminellen Vereinigung beschuldigt, nachdem die Staatsanwaltschaft im Januar eine Untersuchung eingeleitet und die Büros von Nexo durchsucht hatte.
Laut der Anklageschrift operierte die Gruppe von Anfang 2018 bis zum 12. Januar 2023, als die Ermittler ihre Arbeit aufnahmen.
Die Gruppe operierte angeblich auf dem Territorium Bulgariens, Großbritanniens und Nordirlands sowie der Cayman-Inseln. Ihr werden verschiedene Verbrechen vorgeworfen, darunter Geldwäsche, Steuerbetrug, Computerkriminalität und Bankgeschäfte ohne Lizenz.
„Der Fall ist beispiellos. Bisher hat es noch keinen solchen Fall der Nichtumsetzung eines internationalen Vertrags im Bereich des Strafrechts gegeben“, schrieb Geshev und forderte, dass die Probleme im Zusammenhang mit der Anwendung der Konvention dringend gelöst werden müssen.
Nach der Konvention müssen die Länder für ein effektives und schnelles Vorgehen bei Auslieferungsverfahren sorgen. Allerdings erfolgt die Auslieferung nicht automatisch sondern nur von Fall zu Fall.
Der ehemalige Staatsanwalt Andrey Yankulov erklärte, dass Interpol zuvor die Frau und die Tochter des Bankiers Tsvetan Vasilev von der Fahndungsliste gestrichen hatte, weil die Strafverfolgung gegen sie aus politischen Gründen erfolgte.
Anfang der Woche teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass sie am 7. April vom Interpol-Büro in Belgrad die Information erhalten habe, dass die beiden Angeklagten am 6. April mit einem Flug aus Dubai in Belgrad angekommen seien.
Nach Ansicht des Chefanklägers ermöglichen es die serbischen Behörden mit ihrem Vorgehen den Gesuchten, sich der strafrechtlichen Verantwortung in Bulgarien zu entziehen.
Sie flogen beide zurück nach Dubai. Seit fast acht Jahren weigert sich Serbien, den Angeklagten Tsvetan Vassilev, der die CC Bank geplündert hat, nach Bulgarien auszuliefern.
(Krassen Nikolov | EURACTIV.bg)