Bürgerbeauftragter: EU-Personalamt voreingenommen [DE]

Der Europäische Bürgerbeauftragte Nikiforos Diamandouros hat offiziell seine Kritik am Europäischen Amt für Personalwahl (Epso) geäußert. Dem Amt wird "Misswirtschaft" vorgeworfen. Die Kritik folgt einer polnischen Beschwerde, die das Amt der Voreingenommenheit beschuldigt, in Hinblick auf die Sprachen Englisch, Deutsch und Französisch bei EU-Eignungsprüfungen zwischen 2004 und 2006, Kandidaten der zehn neuen Staaten, die 2004 der EU beigetreten waren, benachteiligt zu haben.

Der Europäische Bürgerbeauftragte Nikiforos Diamandouros hat offiziell seine Kritik am Europäischen Amt für Personalwahl (Epso) geäußert. Dem Amt wird „Misswirtschaft“ vorgeworfen. Die Kritik folgt einer polnischen Beschwerde, die das Amt der Voreingenommenheit beschuldigt, in Hinblick auf die Sprachen Englisch, Deutsch und Französisch bei EU-Eignungsprüfungen zwischen 2004 und 2006, Kandidaten der zehn neuen Staaten, die 2004 der EU beigetreten waren, benachteiligt zu haben.

Eine Beschwerde, die von dem polnischen Bürgerrechtsverband ehemaliger Studenten, SAKSAP, gegen die Eignungsprüfungen am Europäischen Amt für Personalwahl (Epso) eingelegt wurde, fand die Zustimmung des Europäischen Bürgerbeauftragten. Die Beschwerde bezieht sich auf EU-Eignungsprüfungen, die zwischen 2004 und Ende 2006 abgehalten wurden, und in denen Kandidaten Kenntnisse in einer der elf Sprachen der alten EU-Mitgliedstaaten vorweisen mussten, anstatt in einer der 21 Sprachen, die nach Beitritt der zehn neuen Mitgliedstaaten im Jahr 2004 in der EU gesprochen wurden.

Der Ombudsmann richtete eine kritische Bemerkung an das Epso: Das Amt habe keine befriedigende Erklärung darüber abgegeben, warum Kenntnisse in einer der elf Sprachen der alten Mitgliedstaaten als Fremdsprache notwendig für die Leistung der zukünftigen Pflichten der Kandidaten sein könnten, während Kenntnisse in einer der zehn Amtssprachen der neuen Mitgliedstaaten dies nicht könnten.

Dass das Epso festgelegt habe, dass sich Kandidaten in offenen Auswahlverfahren den Prüfungen in Englisch, Deutsch oder Französisch zu unterziehen hatten, dies aber zur gleichen Zeit nicht für andere Auswahlverfahren für Beamte, die schließlich im wesentlichen identische Funktionen übernommen hätten, gegolten habe, stelle laut Diamandouros  in Frage, ob das Abhalten der Prüfungen in Englisch, Deutsch oder Französisch für die zukünftigen Leistungen des Beamten tatsächlich notwendig gewesen wäre. In dieser Hinsicht habe das Epso gegen das Prinzip der Nichtdiskriminierung verstoßen. Dies sei, so der Ombudsmann weiter, ein Fall von Misswirtschaft.

Diamandouros betonte weiterhin das Recht eines jeden EU-Bürgers, mit den EU-Institutionen in einer der 23 offiziellen Sprachen zu kommunizieren und eine Antwort in der Sprache seiner bzw. ihrer Wahl zu bekommen. Er unterstrich zudem die Bedeutung einer eindeutigen Sprachregelung für die Massenkommunikation mit den Bürgern.

Andere aktuelle Fälle, auf die der Bürgerbeauftragte verwies, waren die englischsprachige Antwort des Rates auf eine Anfrage, ob die EU bereit sei, Irisch als Amtssprache zu behandeln, welche selbst in Irisch verfasst war. Nachdem der Ombudsmann eingeschritten war, hatte sich der Rat entschuldigt und eine Übersetzung ins Irische vorgelegt. Weiterhin richtete eine Organisation in Deutschland, die Folteropfer unterstützt, eine Beschwerde an den Bürgerbeauftragten darüber, dass nach einem Kommissionsbeschluss Vorschläge für ein Projekt der „Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte“ in Englisch, Französisch oder Spanisch unterbreitet werden müssten. 

In einem Empfehlungsentwurf forderte der Bürgerbeauftragte von der Kommission, in Zukunft jegliche ungerechtfertigte Einschränkungen in Hinblick auf die Amtssprachen in der EU, in denen Vorschläge für dieses Programm unterbreitet werden könnten, zu vermeiden.