Chemikalienpolitik: EU-Parlament spricht sich für Sicherheitstests aus [DE]

Das Europäische Parlament hat einem parteiübergreifenden Kompromiss über die geplante neue EU-Chemikaliengesetzgebung mit großer Mehrheit zugestimmt. Eine neue Bestimmung zur Substitution der gefährlichsten Chemikalien macht eine Einigung noch in diesem Jahr jedoch unwahrscheinlich.

chemicals_hand.jpg
chemicals_hand.jpg

Das Europäische Parlament hat einem parteiübergreifenden Kompromiss über die geplante neue EU-Chemikaliengesetzgebung mit großer Mehrheit zugestimmt. Eine neue Bestimmung zur Substitution der gefährlichsten Chemikalien macht eine Einigung noch in diesem Jahr jedoch unwahrscheinlich.

Die Europaabgeordneten haben den extrem umstrittenen REACH-Vorschlag nun mit einer großen Mehrheit angenommen (407 Abgeordnete sprachen sich dafür, 155 dagegen aus und 41 enthielten sich).

Mit der Abstimmung besiegelte das Europäische Parlament den Kompromiss der drei wichtigsten Fraktionen EVP-ED (Konservative), SPE (Sozialdemokraten) und ALDE (Liberale) (siehe auch EURACTIV, 8. November 2005).

Sofern die EU-Minister dem Vorschlag ebenfalls zustimmen (gegen Ende des Jahres), müssten 30.000 gefährliche Chemikalien, von denen einige bereits seit Jahrzehnten verwendet werden, überprüft werden, bevor sie zugelassen werden. Sonst werden sie verboten. 

Substitution

Die Wahrscheinlichkeit einer frühzeitigen Einigung im Ministerrat ist jedoch dadurch geringer geworden, dass die Parlamentarier das so genannte „Substitutionsprinzip“ unterstützen. Es soll Unternehmen verpflichten, gefährliche Chemikalien durch sicherere Alternativstoffe zu ersetzen, sofern diese vorhanden sind. Die Industrie hat sich einer derartigen Bestimmung stark widersetzt und sie ist bislang zu umstritten gewesen, um in einen Kompromiss des Rates einzufließen. 

Eine weitere Bestimmung, auf die man sich nicht hatte einigen können, betrifft die Zulassungsfristen, welche die Agentur auf einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren begrenzen könnte. 

Registrierung

Der vom Parlament beschlossene Text sieht ein vereinfachtes Verfahren für die Registrierung von Chemikalien, die in kleinere Mengen eingeführt oder hergestellt werden (1 bis 10 Tonnen pro Jahr), vor. Die Registrierung existierender Chemikalien in dieser Kategorie (die vor 1981 auf den Markt kamen) wird ausschließlich für Chemikalien gelten, die ernsthaften Anlass zur Sorge geben und die Menge der erforderlichen Sicherheitsdaten soll auf das Grundlegendste beschränkt werden. 

Indes halten die Abgeordneten an einem der Kernelemente von REACH fest. So sollen Unternehmen künftig beweisen müssen, dass die von ihnen verwendeten Stoffe sicher sind, bevor sie für EU-Märkte zugelassen werden. Die Beweispflicht, die derzeit auf Staat und Behörden ruhen, würde somit umgekehrt werden. 

Indem sie sich für den parteiübergreifenden Kompromiss aussprachen, befürworteten die Parlamentsmitglieder, dass Unternehmen an gewissen Chemikalien, die in großen Mengen importiert oder produziert werden (10 bis 100 Tonnen pro Jahr), keine Sicherheitstests durchzuführen brauchen. Die zukünftige Chemikalienagentur könnte Unternehmen, sofern sie befriedigende Begründungen und Risikoeinschätzungen vorlegen, einen so genannten „Waiver“ einräumen, der sie von der Testpflicht befreit. Die „Waiver“-Kriterien sollen innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung im Komitologie-Schnellverfahren festgelegt werden. 

Schließlich wird der geplante obligatorische Datenaustausch unter dem Vorschlag zu „Eine Substanz, eine Registrierung“ („One Substance, One Registration“, OSOR) flexibler gestaltet, indem es Unternehmen durch „Opt-Outs“ ermöglicht werden soll, eine Registrierung allein vorzunehmen. Damit kommt das Europäische Parlament einer wesentlichen Forderung der Industrie entgegen. Diese hatte sich besorgt über die Vertraulichkeit der erforderlichen Informationen geäußert. Die Chemikalienagentur wird Anträge auf „Opt-Outs“ anhand dreier Kriterien überprüfen.