CO2-armer Wasserstoff: EU kurz vor Definitionsabschluss

Die EU-Kommission steht kurz vor der Fertigstellung der lang erwarteten EU-Definition von CO2-armem Wasserstoff. Am Freitag (27. September) kündigte sie eine abschließende viermonatige öffentliche Konsultation an.

Euractiv.com
shutterstock_1426894256
1426894256

Die EU-Kommission steht kurz vor der Fertigstellung der lang erwarteten EU-Definition von CO2-armem Wasserstoff. Am Freitag (27. September) kündigte sie eine abschließende viermonatige öffentliche Konsultation an.

In Bezug auf Wasserstoff, einen klimafreundlich verbrennenden Kraftstoff, der teilweise als Ersatz für Erdgas verwendet wird und nach wie vor ein wichtiger Rohstoff für die Chemieindustrie ist, sind EU-Definitionen sehr wichtig.

Der Rechtsrahmen der EU für erneuerbare Energien verpflichtet Unternehmen dazu, schrittweise auf klar definierten „grünen“ Wasserstoff umzusteigen. Über diesen Begriff wurde jahrelang gestritten.

Die nun bevorstehende Definition von „CO2-armem“ Wasserstoff kann ähnlich schwierig sein und geht nun in die heiße Phase.

„CO2-arme Kraftstoffe können eine Rolle bei der Energiewende spielen, vor allem kurz- und mittelfristig“, schrieb die Europäische Kommission bei der Einleitung ihrer Konsultation.

Die Kommission schlägt vor, dass Wasserstoff als „CO2-arm“ gelten kann, wenn er nur maximal 30 Prozent der Emissionen des Kraftstoffs verursacht, den er ersetzt.

Das Label „CO2-arm“ ist für die neuen Gasmarktregeln der EU von entscheidender Bedeutung, beispielsweise für die Sicherung des Zugangs zur Verkehrsinfrastruktur.

Es werden drei Methoden zur Berechnung der CO2-Emissionen von Wasserstoff vorgeschlagen, die sich alle auf die CO2-Intensität des zur Wasserstofferzeugung verwendeten Stroms beziehen.

Die erste Methode basiert auf der CO2-Intensität des Strommixes eines Landes. Dieser Ansatz begünstigt Staaten mit einem hohen Anteil an Atomkraft. So ergibt sich aus dem Vorschlag ein sechsmal niedrigerer CO2-Netzfaktor für Frankreich als für Deutschland.

Alternativ können Wasserstoffproduzenten ihre Produktion so planen, dass sie mit den Zeiträumen zusammenfällt, in denen der Anteil von erneuerbaren Energien oder Atomkraft den Strompreis bestimmen, da sonst ein CO2-Straffaktor zur Anwendung käme. Dieser Ansatz würde die Wasserstoffproduktion zu Zeiten begünstigen, in denen die Sonne scheint und der Wind weht – aber nur dann.

Schließlich kann die genaue CO2-Intensität des regionalen Stromnetzes berücksichtigt werden, sofern die Netzbetreiber diese detaillierten Informationen zur Verfügung stellen.

„Auch wenn der aktuelle Vorschlag der Kommission in manchen Bereichen natürlich noch Raum für Verbesserungen lässt, erhalten mit dem delegierten Rechtsakt die Produzenten und Nutzer die dringend benötige Rechtssicherheit“, sagte Jens Geier, der für die neuen Gasmarktregeln zuständige Europaabgeordnete der SPD.

„Wichtig wird es sein, die nötige Flexibilität zu erhalten, um gegebenenfalls im Rahmen der Evaluierung noch Nachbesserungen durchführen zu können“, erklärte Geier gegenüber Euractiv.

Nach Ablauf der Konsultationsphase legt die EU-Kommission einen endgültigen Vorschlag vor. Dieser kann dann noch von einer qualifizierten Mehrheit der EU-Staaten oder von einer einfachen Mehrheit des Europäischen Parlaments abgelehnt werden.

[Bearbeitet von Donagh Cagney/Daniel Eck/Kjeld Neubert]