Das "Einheimischenmodell" steht auf der Kippe
In vielen deutschen Gemeinden sollen Fremde draußen bleiben: Das so genannte "Einheimischenmodell" macht es ihnen schwer, Grundstücke und Immobilien zu kaufen. Das ist ein Verstoß gegen Europarecht, findet die EU-Kommission und verklagt Deutschland vor dem EuGH.
In vielen deutschen Gemeinden sollen Fremde draußen bleiben: Das so genannte „Einheimischenmodell“ macht es ihnen schwer, Grundstücke und Immobilien zu kaufen. Das ist ein Verstoß gegen Europarecht, findet die EU-Kommission und verklagt Deutschland vor dem EuGH.
Deutschland droht ein neues Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der Grund: In vielen – vor allem bayerischen – Städten und Gemeinden gilt das so genannte "Einheimischenmodell". Demnach werden Ortsansässige beim Grundstückskauf bevorzugt, beispielsweise indem sie geringere Preise zahlen müssen als Zugezogene.
Für die EU-Kommission ist die Regelung eine klare Verletzung des allgemeinen Diskriminierungsverbots. Laut EU-Recht haben alle europäischen Bürger das Recht, im Mitgliedsstaat ihrer Wahl zu leben und zu arbeiten (Niederlassungsfreiheit). Die Mitgliedsstaaten haben sich verpflichtet, die Bürger anderer Staaten dabei genauso zu behandeln wie ihre eigenen.
"Europäische Bürger, die sich aus familiären oder beruflichen Gründen in einer der betroffenen Gemeinden niederlassen möchten, sollten den gleichen Preis für Baugrundstücke und Eigenheime zahlen dürfen wie Ortsansässige", sagt Peter Martin von der Vertretung der EU-Kommission in München.
Die EU-Kommission hat deswegen bereits Ende Juni ein Verfahren gegen Deutschland vor dem EuGH eingeleitet. Da die Bundesrepublik die Vorwürfe in der zugestandenen Frist nicht entkräften konnte, droht nun die Klage.
Schutz der Dorfgemeinschaft?
Bayerische Kommunalpolitiker sind entsetzt. Sie sehen in der Regelung ein legitimes Mittel, um die "gewachsene Dorfgemeinschaft" vor dem Zuzug durch Ortsfremde zu schützen. Durch das "Einheimischenmodell" sollen vor allem junge Familien die Möglichkeit bekommen, in ihrem Heimatort wohnen zu bleiben. Dadurch wollen die Gemeinden dem demographischen Wandel entgegen wirken und ihr soziales Gleichgewicht erhalten.
Michael Bernwieser, Bürgermeister von Seeshaupt, sagte gegenüber dem Münchner Merkur, er fürchte um den Dorffrieden, wenn er alteingesessenen Familien ein Grundstück verweigern und es Fremden geben müsse. Auch andere Kommunalpolitiker halten den Vorrang Einheimischer für "dringend erforderlich". Ohne das "Einheimischenmodell" fürchten sie den massenhaften Bau von Sozialwohnungen und eine Überalterung der Dorfgemeinschaft ebenso wie Zweitwohnsitze reicher Großstädter.
Alternative aus Europa
Dem widerspricht die EU-Kommission. Die demografische und soziale Struktur einer Gemeinde könne auch durch nicht diskriminierende Maßnahmen erhalten werden. Sie schlägt objektive Kriterien wie etwa das jährliche Einkommen oder die Anzahl der Kinder potenzieller Käufer vor.
Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann will gegen den "Versuch der EU, sich in die kommunale Selbstverwaltung einzumischen", erbitterten Widerstand leisten. Das "Einheimischenmodell" sei für viele Gemeinden existenziell wichtig. Das Modell fördere die aktive Gemeindegestaltung ebenso wie den verantwortungsvollen Umgang mit Bauland.
Auch der Bayerische Gemeindetag lehnt den Vorschlag der EU-Kommission ab und beruft sich auf ein deutsches Gesetz. Diese Regelung gestattet Gemeinden, Privatleuten Baugrund abzukaufen, wenn sie es ohne Gewinn an Einheimische weiterverkaufen – Rechtsgrundlage des "Einheimischenmodells". Die Einführung des von der Kommission vorgeschlagenen "Familien-" oder "Einkommensmodells" würde zu rechtlichen Unklarheiten führen.
Franz Dirnberger, Referent des Gemeindetags sagte, man fürchte eine Flut von Klagen. Wie es aussieht, will man stattdessen eine Klage vor dem EuGH riskieren.
Henrike Menze
Links
Mehr zum Thema:
EURACTIV: EU-Binnenmarkt für Wohnbaufinanzierung (27. April 2010)
EURACTIV: Kommunen reden vom Energie-Wettbewerb (19. August 2009)
Informationen:
EU-Kommission: Binnenmarkt: Kommission will nichtdiskriminierende Behandlung von EU?Bürgern beim Grundstückskauf in Deutschland sicherstellen (24. Juni 2010)