Deutsches Bundesverfassungsgericht prüft Rechtmäßigkeit des EU-Haftbefehls [DE]
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe prüft derzeit, ob der Europäische Haftbefehl gegen das deutsche Grundgesetz verstößt.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe prüft derzeit, ob der Europäische Haftbefehl gegen das deutsche Grundgesetz verstößt.
In dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, welches sich erstmals am 13. und 14. April 2005 mit dem Fall befasst hat, geht es vordergründig um die Auslieferung von Mamoun Darkazanli, ein mutmaßliches El-Kaida-Mitglied, an Spanien.
Das deutsche Grundgesetzt verbietet die Auslieferung von Menschen, denen in Deutschlands nichts nachgewiesen werden kann. In letzter Minute wurde die Auslieferung daher vom Bundesverfassungsgericht gestoppt. Es wird noch einige Monate dauern, bis ein endgültiges Urteil des Gerichts vorliegt.
Das Verfahren macht ein grundlegendes Problem des EU-Haftbefehls deutlich: nicht alle Straftatbestände, auf die der EU-Haftbefehl angewendet werden kann, gelten in sämtlichen Mitgliedstaaten als strafrechtliche Verstöße. In Italien, wo es große Bedenken gegen den im Jahr 2002 angenommenen Europäischen Haftbefehl gegeben hat, wurde er erst am 12. April diesen Jahres in nationales Recht umgesetzt.