Deutschland gibt Hoffnung auf EU-weite Herkunftskennzeichnung auf

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Verordnung zur Ausweitung der verpflichtenden Herkunftskennzeichnung für Fleisch verabschiedet, nachdem Agrarminister Özdemir die Hoffnung auf eine EU-weite Regelung hierzu aufgegeben hatte.

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EU agriculture and fisheries ministers council
Die Ampelkoalition hatte sich in ihrer Koalitionsvereinbarung zu einer Herkunftskennzeichnung für Fleisch verpflichtet. Özdemir (Bild) hatte jedoch gezögert, eine verpflichtende Kennzeichnung einzuführen, und stattdessen darauf gedrängt, dass eine EU-weite Herkunftskennzeichnung in den Vorschlag der Kommission zur Lebensmittelkennzeichnung aufgenommen wird, der ursprünglich bis Ende 2022 erwartet wurde. [EPA-EFE/Olivier Matthys]

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Verordnung zur Ausweitung der verpflichtenden Herkunftskennzeichnung für Fleisch verabschiedet, nachdem Agrarminister Özdemir die Hoffnung auf eine EU-weite Regelung hierzu aufgegeben hatte.

Die Ampelkoalition hatte sich bereits im Koalitionsvereinbarung zu einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung für Fleisch bekannt.

Özdemir hatte jedoch gezögert, diese auf nationaler Ebene einzuführen, und stattdessen darauf gedrängt, dass eine EU-weite Herkunftskennzeichnung in den Vorschlag der Kommission zur Lebensmittelkennzeichnung aufgenommen wird, der ursprünglich bis Ende 2022 erwartet wurde.

Da dieser Vorschlag aber noch nicht vorliegt, hat die Bundesregierung die Sache nun selbst in die Hand genommen.

„Leider hat die EU-Kommission entgegen ihrer Ankündigung weiterhin keinen Vorschlag für eine EU-weite Regelung vorgelegt“, sagte Özdemir. Die Kommission habe ihm versichert, dass Bestimmungen zur Herkunftskennzeichnung Teil des Vorschlags sein würden.

„Auch andere Mitgliedstaaten haben bereits nationale Regelungen getroffen“, sagte er.

Italien hat bereits einige nationale Regelungen zur Angabe des Ursprungs von Tomaten, die in Tomatensauce verwendet werden, sowie von Reis und Hartweizen in Nudeln erlassen. Andere Länder, darunter Frankreich, Spanien, Griechenland und Finnland, haben bereits eine Regelung für Milch eingeführt.

Mit der neuen Verordnung, die in sechs Monaten in Kraft tritt, wird die Verpflichtung zur Angabe des Herkunftslandes von vorverpacktem Fleisch auf unverpacktes Schweine-, Geflügel-, Schaf- und Ziegenfleisch ausgedehnt. Unverpacktes Rindfleisch ist bereits jetzt von der Kennzeichnungspflicht erfasst.

Die Herkunftsbezeichnung wolle man „im nächsten Schritt auf die Außer-Haus-Verpflegung ausweiten“, so Özdemir.

Todesstoß für den EU-Vorschlag?

Auch über die Herkunftskennzeichnung hinaus hat Deutschland seit langem großes Interesse an dem von der Kommission erwarteten Vorschlag zur Lebensmittelkennzeichnung gezeigt. Während seiner EU-Ratspräsidentschaft im Jahr 2020 machte die Bundesrepublik das Thema zu einer Priorität im Bereich Landwirtschaft und Lebensmittel.

Dazu gehört auch die Nährwertkennzeichnung – einer der umstrittensten Aspekte des zu erwartenden Kommissionsvorschlags angesichts der Spaltung zwischen Gegnern (wie Italien oder Spanien) und Befürwortern (einschließlich Deutschland) des farbcodierten NutriScore.

Die Entscheidung Berlins, die obligatorische Herkunftskennzeichnung auf nationaler Ebene voranzutreiben, kommt inmitten wachsender Zweifel, ob die EU-Kommission ihren lang erwarteten Vorschlag zur Kennzeichnung noch vor dem Ende ihrer Amtszeit im nächsten Frühjahr vorlegen wird.

Obwohl die Kommission den Vorschlag zunächst von Ende 2022 auf das zweite Quartal 2023 verschoben hatte, ist bisher keine Bewegung in der Angelegenheit zu erkennen. Und angesichts der für den 9. Juni 2024 angesetzten EU-Wahlen würde jede weitere Verzögerung wahrscheinlich bedeuten, dass der Vorschlag nicht mehr rechtzeitig verabschiedet werden könnte.

Druck aus der Landwirtschaft

Die Entscheidung kam auch auf Druck der heimischen Landwirtschaft zustande, deren Vertreter argumentierten, die Entscheidung der Bundesregierung, ein verpflichtendes Tierschutzlabel einzuführen, benachteilige sie im Vergleich zu anderen europäischen Erzeugern und verzerre somit den gemeinsamen EU-Binnenmarkt.

Nach Ansicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) würde ein verpflichtendes Herkunftssiegel dazu beitragen, dies auszugleichen, indem es den deutschen Erzeugern den Vorteil eines vertrauenswürdigen „Made in Germany“-Siegels verschafft.

Vor diesem Hintergrund hat Özdemir wiederholt betont, dass für ihn Tierschutz und Herkunftskennzeichnung Hand in Hand gehen, der Spielraum für eine solche Kennzeichnung aber durch EU-Recht begrenzt ist.

Der Europäische Gerichtshof hat Ende 2020 entschieden, dass nationale Maßnahmen zur verpflichtenden Herkunftskennzeichnung nur dann zulässig sind, wenn sie begründet sind, beispielsweise zum Schutz der öffentlichen Gesundheit oder zur Verhinderung von Lebensmittelbetrug.

Daher müssen die Länder die Europäische Kommission notifizieren, wenn sie Vorschriften zur Herkunftskennzeichnung einführen.

Aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium hieß es jedoch gegenüber EURACTIV, eine Benachrichtigung sei in diesem Fall unnötig, da das Land lediglich den Geltungsbereich einer bestehenden Herkunftsbezeichnung ausweite und diese nicht neu einführe. Dies bestätigte auf Anfrage auch die EU-Kommission.

[Bearbeitet von Gerardo Fortuna/Alice Taylor]