Digital Markets Act: Airbnbs Doppelspiel mit dem EU-Digitalgesetz

Durch Mitgliedschaften in verschiedenen Lobbyverbänden, äußerte sich die Buchungsplattform Airbnb sowohl lobend als auch kritisch zum Digital Markets Act, dem Wettbewerbsrecht der EU für digitale Märkte.

EURACTIV.com
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Airbnb scheint sich somit das Narrativ zu eigen zu machen, dass der DMA kleineren US-Unternehmen hilft, sich gegen die Marktmacht großer Tech-Konzerne zu behaupten. [Getty Images - NurPhoto / Contributor]

Durch Mitgliedschaften in verschiedenen Lobbyverbänden, äußerte sich die Buchungsplattform Airbnb sowohl lobend als auch kritisch zum Digital Markets Act, dem Wettbewerbsrecht der EU für digitale Märkte.

Das US-Unternehmen sowie die in Europa ansässigen Firmen eDreams, Booking.com und Skyscanner sind über ihre europäische Lobbyorganisation eu travel tech in einen kartellrechtlichen Streit mit Google verwickelt.

Sie werfen dem Tech-Konzern vor, seine eigenen Online-Vermittlungsdienste – darunter Kurzzeitvermietungen, Flüge, Bahnreisen und Hotelbuchungen – systematisch zu bevorzugen und so die Konkurrenz zu benachteiligen.

Über seine Mitgliedschaft im US-Lobbyverband Chamber of Progress kritisierte Airbnb den Digital Markets Act (DMA) scharf. In einem Schreiben an den US-Kongressabgeordneten und DMA-Kritiker Jim Jordan, unterzeichnet von Lobbychef Adam Kovacevich, heißt es: „Der DMA nimmt gezielt US-Unternehmen ins Visier und zwingt sie, ihre Innovationen ohne Entschädigung mit Konkurrenten zu teilen.“ Euractiv konnte das auf den 19. März datierte Schreiben einsehen.

Gleichzeitig unterstützte Airbnb die ersten Maßnahmen der Europäischen Kommission gegen Google-Mutterkonzern Alphabet – über seine Mitgliedschaft in der EU-Lobby für Kurzzeitvermietungen. In diesem Zusammenhang warf das Unternehmen Alphabet vor, weiterhin gegen eine spezifische DMA-Vorschrift zu verstoßen, indem es unfaire Praktiken in der Reisesuche anwende, die Airbnb benachteiligen.

Teile der beiden Stellungnahmen stehen dabei in klarem Widerspruch zueinander.

Während es in dem Schreiben der Chamber of Progress heißt, dass die Durchsetzung des DMA zu „verschlechterten Diensten, unsicheren Apps und verzögerten oder ganz ausbleibenden Markteinführungen“ in der EU führe, argumentiert eu travel tech, dass es „viele andere Wege zur Einhaltung des DMA gibt, als den eigenen Service zu verschlechtern“. Gleichzeitig kritisiert eu travel tech, dass Google die Umsetzung des Gesetzes fälschlicherweise als Qualitätsminderung darstelle.

Während die Chamber of Progress den DMA als Instrument bezeichnet, das „US-Innovationen unfair ausbeutet“, betont eu travel tech, dass das Gesetz geschlossene Systeme öffne und Google daran hindere, seine eigenen Online-Vermittlungsdienste systematisch zu bevorzugen.

Auch in der politischen Bewertung gehen die Einschätzungen auseinander: Die Chamber of Progress fordert den US-Kongress auf, die Maßnahmen der Europäischen Kommission „nicht zu unterstützen“. Dagegen lobt eu travel tech die Rolle der Kommission bei der Durchsetzung des DMA und ihre Bereitschaft zum konstruktiven Dialog.

„Technologische Souveränität bedeutet nicht Abschottung, sondern Marktöffnung“, betonte die deutsche Europaabgeordnete Alexandra Geese am 19. März bei einer Veranstaltung in Brüssel.

Airbnb scheint sich somit das Narrativ zu eigen zu machen, dass der DMA kleineren US-Unternehmen hilft, sich gegen die Marktmacht großer Tech-Konzerne zu behaupten.

Gleichzeitig unterstützt das Unternehmen jedoch auch die gegenteilige Darstellung, wonach der DMA „einen digitalen Vorhang um Europa errichtet“, der Verbrauchern schade – so die Aussage der Chamber of Progress.

Eine Stellungnahme von Airbnb lag Euractiv bis zur Veröffentlichung nicht vor.