Digitale Krankenakte: Die EU will Fortschritt, aber Deutschland hinkt hinterher

Die EU-Kommission drängt mit dem europäischen Gesundheitsdatenraum auf einen verstärkten grenzüberschreitenden Austausch medizinischer Daten. Deutschland hängt bereits auf nationaler Ebene mit der bundesweiten Einführung der elektronischen Patientenakte hinterher.

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Auf EU-Ebene trat der Europäische Gesundheitsdatenraum (EHDS) am 26. März in Kraft. In Deutschland sind jedoch Teile der ePA weiterhin Gegenstand laufender Debatten. [Photo by Jens Kalaene/picture alliance via Getty Images]

Die Europäische Kommission drängt mit dem europäischen Gesundheitsdatenraum auf einen verstärkten grenzüberschreitenden Austausch medizinischer Daten. Deutschland hängt bereits auf nationaler Ebene mit der bundesweiten Einführung der elektronischen Patientenakte hinterher.

Deutschlands schleppende Bemühungen, medizinischen Unterlagen zu digitalisieren, scheinen auf einen weiteren Rückschlag zuzusteuern. Die bundesweite Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) wurde zuletzt auf frühestens Anfang April verschoben, nachdem der ursprüngliche Starttermin im Februar bereits verfehlt worden war. Während die Europäische Union die Umsetzung der EU-Gesundheitsdatenverordnungen vorantreibt, fällt Deutschland weiter zurück.

Zum einen ist es bezeichnend für Deutschlands jahrelangen Kampf sich für die Digitalisierung und gegen Papier zu entscheiden. Zum anderen deutet es auch auf umfassendere Herausforderungen hin, mit denen Europas ehrgeizige Bemühungen, medizinische Daten grenzüberschreitend in der gesamten EU verfügbar zu machen, konfrontiert sind.

Dieses Ziel erfordert die Überwindung technischer Beschränkungen, Bedenken von Gesundheitsdienstleistern hinsichtlich Eigentumsrechten und unterschiedlicher Datenschutzstandards in Ländern wie Deutschland, Estland oder Spanien.

Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalte in einem anderen als dem eigenen EU-Land sind Patienten mitunter mit erheblichen Unterschieden im Gesundheitssystem konfrontiert – und müssen den dortigen Medizinern ihre Krankengeschichte vorlegen.

Um dies zu verhindern, haben das Europäische Parlament und der EU-Rat die Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung erlassen, die auch die Koordinierung von Krankengeschichten vorsieht.

Zwar fördert die Richtlinie den Austausch medizinischer Informationen, der durch die elektronische Krankenakte oder die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) erleichtert wird, die tatsächliche Übermittlung medizinischer Daten innerhalb der EU ist bisher aber nicht einheitlich geregelt oder standardisiert.

Dies unterstreicht die Bedeutung der Verordnung des Europäischen Raums für Gesundheitsdaten (EHDS). Der EHDS soll einen einfacheren Datenaustausch innerhalb der EU ermöglichen.

Mitte Januar hat in Deutschland die Testphase der elektronischen Patientenakte gestartet – ein wesentlicher Bestandteil der EHDS-Verordnung.

Die ePA-Einführung erweist sich als eine größere Herausforderung als ursprünglich angenommen. Besonders bürokratische Hürden, Datenschutzbedenken und mangelnde Interoperabilität zwischen verschiedenen computergestützten Krankenakten-Systemen machen Probleme.

Neben Krankenakten, soll die ePA auch eine digitale Medikamentenliste enthalten, die mit elektronischen Rezepten verknüpft ist und unerwünschte Wechselwirkungen zwischen Medikamenten verhindern soll.

Ein holpriger Start

Auf EU-Ebene trat der EHDS am 26. März in Kraft. In Deutschland bleiben Teile der ePA aber weiterhin Gegenstand laufender Debatten. Eine bundesweite Einführung von ePa wurde auf einen späteren Zeitpunkt in diesem Jahr verschoben. Einige Teilfunktionen des Systems sollen sich bis mindestens ins nächste Jahr verzögern.

„Trotz aller Bemühungen und mit vollem Einsatz aller Beteiligten müssen wir aktuell mehr Zeit und Ressourcen für die Einführung und Stabilisierung der ePA in diesem Jahr einplanen“, erklärte das Gesundheitsministerium in einem Schreiben, das im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht wurde.

Weiter heißt es, dass in Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Verbesserungen der Cybersicherheit erforderlich sind, bevor das System landesweit eingeführt werden önne.

Noch vor Beginn der ePA-Testphase, wurden bei einem Hackerangriff persönliche Daten von digital angelegten Patientenakten gestohlen.

Das Datenleck warf Sicherheitsbedenken hinsichtlich elektronischer Patientenakten auf. IT-Sicherheitsexpertin Bianca Kastl erklärte gegenüber der Süddeutschen Zeitung, dass der Vorfall „mehrere Aspekte einer fehlenden Sicherheitskultur“ im digitalen Gesundheitswesen aufzeige.

Die deutsche Interessensgruppe IG Med reagierte darauf mit der Forderung nach einem sofortigen Stopp der ePA-Einführung, berichtete die ÄrzteZeitung.

Neue Regierung sieht sich Kritik ausgesetzt

Trotz der Verzögerung und des Verbesserungsbedarfs soll im Juli der TI Messenger (TIM) veröffentlicht werden. Ein sicheres Nachrichtensystem, das Ärzten und Patienten eine vertrauliche Kommunikation ermöglichen soll. Laut dem Schreiben des Ministeriums soll dies zur Stabilisierung der ePA beitragen.

Derzeit läuft die Regierungsbildung. Die Arbeitsgruppe für Gesundheit aus SPD und CDU haben sich während der Koalitionsverhandlungen darauf geeinigt, die elektronische Patientenakte im Laufe des Jahres „schrittweise“ auszurollen – „hin von einer bundesweiten Testphase zu einer verpflichtenden sanktionsbewehrten Nutzung“.

Ende März appellierte die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) jedoch an die Regierung, den offiziellen flächendeckenden Einführungstermin unbedingt zu verschieben, „um einen Fehlstart und damit Frust … zu vermeiden“.

Die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach sagte im März bei einer Podiumsdiskussion in Brüssel, dass die ePA ein guter erster Schritt sei – aber noch weit von der Vision des EHDS entfernt sei.

Bayern ist eine der Testregionen der ePA. Rund 300 Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser nutzen das System testweise.

„Echte Lasttests im laufenden Patientenbetrieb mit deutlich mehr als den bisher 300 eingebundenen Praxen seien aufgrund der bisher oft mangelhaften Hard- und Softwarearchitektur noch gar nicht möglich“, erklärte die KVB. Beispielsweise müsse die problematischen Praxisverwaltungssysteme verbessert werden.

Die ePA soll in diesem Jahr flächendeckend in die Versorgung eingeführt werden, sagte Gesundheitsministeriums-Sprecher Hanno Kautz am Mittwoch gegenüber Euractiv. Der weitere Ausbau werde in den kommenden Jahren schrittweise erfolgen.

Das Ministerium werde außerdem die technischen und organisatorischen Voraussetzungen schaffen, um die für die Weitergabe „relevanter Informationen aus der ePA grenzüberschreitend europaweit zu ermöglichen, wie es der EHDS vorsieht.“

Grundstein der Europäischen Gesundheitsunion

Der Austausch von Gesundheitsdaten zwischen EU-Ländern soll für Forschungszwecke und die sekundäre Nutzung zu erleichtern. Als Teil der europäischen Strategie zur Schaffung einer einheitlichen Dateninfrastruktur behält die EHDS-Verordnung die regulatorische Aufsicht.

Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, um die ersten Schritte umzusetzen. Die Kommission wird auf der Basis weitere Umsetzungsregeln erlassen.  Bis März 2029 soll der erste Satz von Gesundheitsdatenkategorien EU-weit ausgetauscht werden, weitere Datenkategorien – und internationale Beteiligung – sollen zwischen 2031 und 2034 hinzukommen.

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung hat die EU-Kommission nicht auf eine Euractiv-Anfrage mit Bitte um Stellungnahme reagiert.

Laut Kautz sei die ePA so konzipiert, dass sie die Anforderungen des EHDS erfülle.

Gerlach sagte unterdessen, Deutschland habe Nachholbedarf – aber anstatt sich Sorgen zu machen, sollte das Land von seinen europäischen Nachbarn lernen, die „seit Jahren viel weiter sind“.

Während andere EU-Länder beim Austausch von Gesundheitsdaten untereinander deutlich besser aufgestellt sind, ist das deutsche Gesundheitsministerium derzeit damit beschäftigt, „einen sicheren Zugang, die gemeinsame Nutzung und den bedarfsweisen grenzüberschreitenden Austausch von relevanten Informationen zu ermöglichen“ und „prüft erforderliche Anpassungen bzw. Harmonisierungen auch in Bezug auf die ePA“, sagte Kautz.

Europas digitale Vorbilder für Gesundheitsdaten

EU-weit gilt Estland als Erfolgsgeschichte, wenn es um den Austausch von Gesundheitsdaten geht. Der größte Unterschied zu Deutschland besteht darin, dass die Esten – ebenso wie die Dänen – laut dem OECD Digital Government Index 2023 eher dazu bereit sind, ihre Gesundheitsdaten zu teilen.

Neben Estland nehmen auch Finnland – ein wichtiger Partner für Tallinn – sowie Spanien an der eHealth Digital Service Infrastructure (eHDSI) teil.

Die eHSDI bietet zwei grenzüberschreitende elektronische Gesundheitsdienste an.  EU-Bürger in Apotheken in anderen EU-Ländern elektronische Rezepte einlösen. Außerdem bietet sie eine Zusammenfassung der Gesundheitsdaten, die es einfacher für Ärzte macht, sich die Krankengeschichte neuer Patienten anzusehen.

Letzte Woche hat die finnische Regierung dem Parlament einen Vorschlag vorgelegt, um sicherzustellen, dass die in der EHDS-Verordnung festgelegten Rechte auf nationaler Ebene umgesetzt werden und der Zugang zu elektronischen Gesundheitsakten für Angehörige der Gesundheitsberufe sichergestellt wird.

Bayerns Gesundheitsministerin Gerlach ist der Meinung, dass Erfolge in anderen EU-Ländern dazu beitragen können, einen Standard für Deutschland zu setzen.

„Wenn wir sagen, wir haben einen ‚europäischen Gesundheitsdatenraum‘, dann müssen wir natürlich auch national schauen, dass wir überhaupt auf das Niveau der anderen kommen, um eine Datenkompatibilität zu erreichen“, betonte sie.

„Da haben wir aus meiner Sicht noch ein bisschen Arbeit vor uns.“

(bts)