DSA: Einigung über Maßnahmen gegen Online-Werbung in Sicht

Eine Einigung über die Regeln für Online-Werbung im EU-Gesetz für digitale Dienste (DSA) scheint in greifbare Nähe gerückt zu sein, wie aus einem neuen Kompromisstext hervorgeht, der EURACTIV vorliegt.

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"Das Verbot sensibler Daten in der vorgeschlagenen Form verfehlt noch immer sein Ziel. Es reicht nicht aus, Plattformen zu verbieten, die sensiblen Daten von Menschen zu nutzen, um sie mit Werbung anzusprechen", erklärte ein Vertreter der Zivilgesellschaft gegenüber EURACTIV. [[Piscine26/Shutterstock]]

Eine Einigung über die Regeln für Online-Werbung im EU-Gesetz für digitale Dienste (DSA) scheint in greifbare Nähe gerückt zu sein, wie aus einem neuen Kompromisstext hervorgeht, der EURACTIV vorliegt.

Der Text wurde von der französischen EU-Ratspräsidentschaft vorgelegt, die derzeit die Debatte unter den Mitgliedsstaaten im Rat leitet. EU-Diplomaten diskutierten den Kompromiss am Mittwoch (13. April), im Vorfeld des womöglich letzten hochrangigen Treffens am 22. April.

Laut einer Quelle aus diplomatischem Umfeld zeigten sich die Mitgliedstaaten grundsätzlich offen. Es kam lediglich der Einwand auf, dass der DSA nicht die geeignete Gesetzgebung sei, um dieses Thema zu adressieren. Die französische Ratspräsidentschaft stimmte diesen Maßnahmen gegen Online-Werbung jedoch im Rahmen einer umfassenderen Einigung über das Gesetz über digitale Märkte, dem Schwestervorschlag des DSA, zu.

„Ich würde wetten, dass dies der endgültige Text ist – oder sehr nahe dran“, sagte ein Beamter des Europäischen Parlaments gegenüber EURACTIV. „Er wird eine Mehrheit der Schattenvertreter bekommen“, sagte der Beamte und bezog sich dabei auf die Vertreter:innen der politischen Fraktionen.

Online-Schutz von Minderjährigen

Eine der wichtigsten Forderungen des Europäischen Parlaments ist das Verbot von Online-Werbung, die sich an Minderjährige richtet und sensible Daten verarbeitet. Letzte Woche enthüllte EURACTIV, dass die Europaabgeordneten an einem Vorschlag arbeiten, der vorsieht, gezielte Werbung grundsätzlich zu verbieten. Ausnahmen wären nur dann möglich, wenn die Plattform nachweisen, dass die Nutzer volljährig sind.

Der Vorschlag der französischen Ratspräsidentschaft für einen neuen Artikel 23b sieht vor, dass die Plattformen keine auf Profiling basierende Werbung präsentieren dürfen, wenn sie „wissen“, dass der Nutzer minderjährig ist. Die Anbieter dürfen auch keine zusätzlichen persönlichen Daten verarbeiten, um das Alter des Nutzers zu bestimmen.

Der Text des Rates geht jedoch nicht so weit wie das Standardverbot. Er verlangt von den Plattformen jedoch, geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen zu treffen. Diese Formulierung wurde jedoch in die Präambel des Textes verschoben, die rechtlich weniger verbindlich ist als ein Artikel.

Das Dokument legt fest, dass eine Plattform als „zugänglich“ für Minderjährige gilt, wenn sie direkt für Minderjährige bestimmt ist oder überwiegend von Minderjährigen genutzt wird, oder, allgemeiner, wenn die Plattform weiß, dass einige Nutzer minderjährig sind.

Profiling mit sensiblen Daten

Die französische Ratspräsidentschaft schlug zudem vor, Werbung zu verbieten, die sensible Daten wie religiöse Überzeugungen, sexuelle Orientierung und politische Ansichten zur Erstellung von Nutzerprofilen verwendet. Damit kommt der Entwurf der Forderung der Abgeordneten nach.

Mehrere Mitgliedstaaten äußerten jedoch Bedenken, dass die Nutzer in diesem Szenario nicht einmal die Möglichkeit hätten zu wählen, ob sie gezielt angesprochen werden möchten oder nicht. Diese Wahlmöglichkeit ist beispielsweise im Vorschlag der Europäischen Kommission zur Regulierung politischer Werbung vorgesehen.

Der ursprüngliche Vorschlag des Rates sah eine ausdrückliche Zustimmung der Nutzer:innen vor. Eine derartige Handhabung ist bereits in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Flaggschiff des EU-Datenschutzes, verankert. Eine zustimmungsbasierte Regulierung wurde jedoch von den Abgeordneten der Linken im Europäischen Parlament abgelehnt, da diese nicht so weit geht wie ein vollständiges Verbot.

EURACTIV geht davon aus, dass die EU-Länder mit skeptischer Haltung nicht ausreichen, um den Vorschlag tatsächlich zu blockieren.

Laut einem Informanten ist das totale Verbot sensibler Daten auch keine ideale Lösung für die Kommission, da in der Verordnung über politische Werbung ein anderer Ansatz verfolgt wird.

Allerdings fällt diese Verordnung in den Zuständigkeitsbereich der Generaldirektion Justiz und Verbraucher der Kommission. Diese hat keine Möglichkeit auf eine Angleichung an die DSA zu drängen, da sie nicht an den Verhandlungen beteiligt ist.

Im Gegensatz dazu erklärte ein Vertreter der Zivilgesellschaft gegenüber EURACTIV, dass „das Verbot sensibler Daten in der vorgeschlagenen Form immer noch das Ziel verfehlt. Es reicht nicht aus, Plattformen zu verbieten, die sensiblen Daten von Menschen zu nutzen, um sie mit Werbung anzusprechen. Die DSA muss den Plattformen jede Art von Profiling oder Targeting verbieten, das die sensiblen Eigenschaften einer Person offenbart oder auf sie schließen lässt.“

Am vergangenen Freitag schickte der rechte Präsidentschaftskandidat Éric Zemmour eine Textnachricht an Tausende französischer Juden. Er versuchte so, die Community im Vorfeld der ersten Runde der französischen Präsidentschaftswahlen mit antimuslimischen Inhalten zu mobilisieren. Die französische Datenschutzbehörde CNIL leitete anschließend eine Untersuchung ein.

„Dieses targeting basierte auf sensiblen Rückschlüssen auf den jüdischen Hintergrund der Personen“, fügte die Quelle hinzu. „Die Geschichte aus Frankreich sollte den EU-Politiker:innen und insbesondere der französischen EU-Ratspräsidentschaft wirklich als große Warnung dienen. Eine kleine Änderung und sie können das Problem beheben.“

Dark patterns

Einem vierspaltigen Dokument vom 12. April zufolge, das Contexte zugespielt wurde, schlägt die französische Ratspräsidentschaft auch einen Kompromissvorschlag gegen Dark Patterns vor, eine Maßnahme, die vom Europäischen Parlament nachdrücklich gefordert wurde.

„Die Anbieter von Online-Plattformen dürfen ihre Online-Schnittstellen, die zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dieser Verordnung erforderlich sind, nicht in einer Weise gestalten, organisieren oder betreiben, die die Empfänger des Dienstes entweder absichtlich oder tatsächlich täuscht oder manipuliert, indem sie deren Autonomie, Entscheidungsfreiheit oder Wahlmöglichkeiten untergräbt oder beeinträchtigt“, heißt es im neuen Artikel 23a.

Ein Vertreter der Branche erklärte gegenüber EURACTIV, dass der Wortlaut dieses Artikels Fragen über die möglichen Auswirkungen auf den Werbesektor aufwerfe. Unklarheiten bestünden insbesondere für die von der DSA geforderten Ad Repositories oder die Transparenzschnittstellen für Online-Anzeigen. Gleichzeitig scheint der Begriff der „Wahlmöglichkeiten“ dem der Einwilligung in der DSGVO zu ähneln.

Wie im Dokument angemerkt, wird die Kommission in Absprache mit dem Vorstand der nationalen Behörden Leitlinien zur Anwendung dieses Absatzes herausgeben.

„Ich denke, die Kommission ist sich darüber im Klaren, dass ein großer Teil dieses Artikels bereits von der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken und der Datenschutz-Grundverordnung abgedeckt wird. Sie hofft, dass sie in der Lage sein wird, all dies zusammenzufassen und entsprechende Leitlinien herauszugeben“, so der Informant.

[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic]