DSA: EU Kommission will Plattformen bei Durchsetzung zur Kasse bitten
Während sich die EU-Exekutive auf die Durchsetzung des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) vorbereitet, wartet sie nun mit einem neuen Vorschlag auf: sehr große Online-Plattformen sollen ihren Beitrag leisten.
Während sich die EU-Exekutive auf die Durchsetzung des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) vorbereitet, wartet sie nun mit einem neuen Vorschlag auf: sehr große Online-Plattformen sollen durch die Entrichtung einer Aufsichtsgebühr ihren finanziellen Beitrag bei der Durchsetzung des Gesetzes leisten.
Die für Digitales zuständige Kommissarin Margrethe Vestager schlug während des dritten politischen Trilogs zwischen den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und der Kommission am Dienstag (15. März) vor, von den sehr großen Online-Plattformen eine Gebühr zu erheben.
Dies würde der Europäischen Kommission genügend finanzielle Mittel verschaffen, um die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen und zu gewährleisten. Ein vergleichbarer Mechanismus besteht bereits bei der Europäischen Zentralbank, die parallel eine Aufsichtsgebühr von allen beaufsichtigten Banken erhebt.
Sowohl der EU-Rat, der die Mitgliedstaaten vertritt, als auch das Parlament haben sich in der Vergangenheit gegen den Vorschlag gewehrt. Die jeweiligen Verhandlungsführer, der französische Minister Cedric O und die Europaabgeordnete Christel Schaldemose (Sozialdemokraten) zeigen sich inzwischen jedoch offen für den Vorstoß.
Die anderen Fraktionen im Parlament wiesen jedoch darauf hin, dass ein Änderungsantrag, der eine Aufsichtsgebühr vorsah, bei der Plenarabstimmung im Januar abgelehnt worden war.
Die vollständige Übertragung der Durchsetzung des DSA an die Kommission war ein zentraler Punkt in den Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten. Während des letzten Trilogs machte Binnenmarktkommissar Thierry Breton deutlich, dass sich die EU-Exekutive bereits auf die Umsetzung des DSA vorbereite.
Auch bei der Definition von „sehr großen Plattformen“ im DSA kommen die Verhandlungen voran. Auch hier soll die Europäische Kommission und nicht die nationalen Behörden für den Prozess verantwortlich sein.
Darüber hinaus einigten sich die Europaabgeordneten darauf, die Methode zur Bestimmung von „sehr großen Plattformen“ in die Präambel eines Rechtsakts zu verschieben. Dadurch würde die EU-Exekutive einen größeren Ermessensspielraum bei der Bestimmung erhalten.
Bei dem hochrangigen Treffen wurden noch mehrere andere Punkte erörtert, insbesondere Risikobewertung, Risikominderung, Online-Marktplätze, sogenannte „dark patterns“ und Suchmaschinen. Zu diesen Punkten erklärte die Europaabgeordnete Schaldemose ihren Kollegen in einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch (16. März), dass sich die Positionen annähern würden.
„Wir haben keine konkreten Absprachen getroffen, aber bei diesen Themen glaube ich, dass wir sie bald abschließen können“, sagte Schaldemose.
In Bezug auf die Risikobewertung und die Suchmaschine wird erwartet, dass die Kommission in den kommenden Tagen einen Kompromisstext vorlegen wird. Bestimmungen zur Klärung der Einbeziehung von Suchmaschinen in den Anwendungsbereich waren ein weiteres Hauptanliegen der Mitgliedstaaten.
„Was die Suchmaschinen betrifft, scheint das Parlament prinzipiell offen für deren Einbeziehung zu sein, aber die Frage ist, was es im Gegenzug dafür bekommt“, so ein Beamter des Europäischen Parlaments gegenüber EURACTIV. Bei „dark patterns“ hingegen „hat das Parlament nicht die Absicht, sich zu bewegen, also wartet es darauf, dass der Rat sich dazu äußert“.
Was die Online-Marktplätze betrifft, wurde der Standpunkt des Rates weitgehend akzeptiert. Die französische EU-Ratspräsidentschaft zeigte sich bereit, eine Bestimmung zu streichen, die Plattformen verpflichtet, stichprobenartige Kontrollen durchzuführen, um illegale Produkte zu identifizieren. Die Maßnahme hat im Parlament keine breite Mehrheit.
Schaldemose erwähnte auch, dass es eine „Sondierungsdebatte“ über die Entschädigung von Plattformnutzern bei Rechtsverletzungen, Online-Werbung und Empfehlungssysteme gebe.
Der Grundsatz der Entschädigung wurde auf Initiative von Verbraucherorganisationen in den Text des Parlaments aufgenommen. Diese halten die Formulierung jedoch für zu eng gefasst, da sie sich nur auf direkte Schäden bezieht, nämlich dann, wenn ein nachgewiesener, direkter Zusammenhang zwischen dem Schaden und der Nichteinhaltung der EU-Verordnung besteht.
„Wir begrüßen eine Entschädigung, aber die derzeit vorgeschlagene Formulierung könnte sich als Falle erweisen“, sagte Cláudio Teixeira, Rechtsreferent der Europäischen Verbraucherorganisation.
„Durch die ausschließliche Konzentration auf ‚unmittelbare Schäden oder Verluste‘ für die Verbraucher könnte dieser Text zu einem strengeren und schwieriger zu beweisenden Recht auf Entschädigung führen als das bereits im bestehenden EU-Verbraucherrecht der Fall ist.“
Die französische Ratspräsidentschaft zeigte sich bereit, den Grundsatz der Entschädigung zu unterstützen, aber die Formulierung wurde auf die technische Ebene zurückgegeben. Der Ratstext erweiterte bereits das Recht auf Vertretung, indem er den Nutzern die Möglichkeit gab, ein repräsentatives Gremium wie eine Verbraucherorganisation zu beauftragen, um Plattformen vor Gericht anzufechten.
In Bezug auf die gezielte Werbung machte der Rat deutlich, dass er nur bereit ist, die Bestimmungen zum Schutz von Minderjährigen zu akzeptieren, und zwar auf Drängen der deutschen Regierung, die letzte Woche einen Kompromisstext in Umlauf gebracht hatte. Es wird erwartet, dass die Kommission nun einen möglichen Kompromiss zu diesem Thema ausarbeitet.
Die Annahme dieser Bestimmungen würde ein großes Hindernis für die Verhandlungen über den Schwesterentwurf des DSA, das Gesetz über digitale Märkte, aus dem Weg räumen, das einen viel begrenzteren Anwendungsbereich hat.
Der französische Minister Cedric O forderte ein neues politisches Treffen Ende März, sodass nur zwei Wochen zur Verfügung stünden, um mögliche Lösungen in technischen Sitzungen festzulegen.
„Mal sehen, ob in zwei Wochen auf magische Weise etwas auftaucht“, schloss der Parlamentsbeamte.
[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic]