E-Justice: Eckpfeiler moderner Justiz?

Ein italienischer Tourist, der in Deutschland Urlaub macht, braucht einen Rechtsanwalt. Ein französischer Unternehmer möchte das ungarische Grundbuch einsehen. Ein estnischer Richter hat eine Frage zur spanischen Gerichtsverfassung. Per Mausklick zu Rechtsinformationen: Ein neues Online Portal in 22 Sprachen soll schnelle Hilfe bei Rechtsfragen ermöglichen.

Mit über 12.000 Seiten Inhalt hält die erste Version des neuen Europäischen Justizportals Informationen und Links über das Recht und die Rechtspraxis in allen Mitgliedstaaten bereit. (Screenshot: www.e-justice.eu)
Mit über 12.000 Seiten Inhalt hält die erste Version des neuen Europäischen Justizportals Informationen und Links über das Recht und die Rechtspraxis in allen Mitgliedstaaten bereit. (Screenshot: www.e-justice.eu)

Ein italienischer Tourist, der in Deutschland Urlaub macht, braucht einen Rechtsanwalt. Ein französischer Unternehmer möchte das ungarische Grundbuch einsehen. Ein estnischer Richter hat eine Frage zur spanischen Gerichtsverfassung. Per Mausklick zu Rechtsinformationen: Ein neues Online Portal in 22 Sprachen soll schnelle Hilfe bei Rechtsfragen ermöglichen.

Mit dem heute von der EU eröffneten E-Justiz-Portal erhalten Bürger, Unternehmen und Juristen Informationen zu Recht und Rechtspraxis in allen Mitgliedstaaten. So können Urlauber oder Geschäftsreisende im EU-Ausland mit einem Klick einen Anwalt oder Notar finden. Ein Richter kann sich problemlos über in anderen EU-Ländern angewandte Bestimmungen informieren.

"Das Portal präsentiert sich dem Bürger als moderne, konzise Anlaufstelle für Rechtsinformationen und Rechtsberatung. Die Bürger erhalten die Antwort schnell und in ihrer eigenen Sprache. Wir alle wissen, wie wichtig das ist: Aufgeschobene Gerechtigkeit ist aufgehobene Gerechtigkeit", unterstrich die Vizepräsidentin der Kommission Viviane Reding, die für Justiz, Grundrechte und Unionsbürgerschaft zuständig ist.

In den kommenden Jahren soll das Portal um neue Informationen, Instrumente und Funktionen ergänzt werden. Anfang 2011 sollen Informationen über die Rechte von Opfern und Beklagten in allen EU-Mitgliedstaaten eingestellt werden, darunter auch Informationen über den Umgang mit Verkehrsdelikten in den einzelnen Ländern. Diese Informationen werden Juristen und Bürgern gleichermaßen als Referenz dienen.

Über 12.000 Seiten

Mit über 12.000 Seiten Inhalt hält die erste Version des Portals Informationen und Links über das Recht und die Rechtspraxis in allen Mitgliedstaaten bereit – beispielsweise zur Prozesskostenhilfe, zur Juristenfortbildung, zu Videokonferenzdiensten, Rechtsdatenbanken, elektronischen Insolvenzregistern und Grundbüchern. Für mehr als 10 Millionen Bürger, die jedes Jahr an grenzübergreifenden Gerichtsverfahren beteiligt sind, sind Informationen zu den Justizsystemen jetzt in greifbare Nähe gerückt.

"Heute ist ein wichtiger Tag für den europäischen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Mit diesem Portal legen wir den Grundstein für eine effizientere und für den europäischen Bürger zugänglichere Justiz", so der belgische Justizminister Stefaan De Clerck. "Das Projekt E-Justiz ist der Eckpfeiler eines modernen europäischen Rechtswesens, und das Justizportal ist der Eingang dazu. Jetzt bedarf es einer engen Zusammenarbeit aller Beteiligten, um den Erfolg dieses Projekts auf Dauer zu sichern."

Für wen ist das Portal?

Bürger können sich über die Rechtssysteme der 27 Mitgliedstaaten informieren. Das Portal kann Bürgern rasch Auskunft geben, wenn es um Dinge wie Scheidung, Tod, Rechtsstreitigkeiten oder sogar Umzüge geht. Sie können nach einem Rechtsanwalt oder Notar in einem anderen Land suchen, sie können sich darüber informieren, wie sie ein teures Gerichtsverfahren mit Hilfe der Mediation vermeiden, wo sie Klage erheben müssen, welches Recht auf ihren Fall Anwendung findet und ob sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben.

Rechtsanwälte, Notare und Richter können Rechtsdatenbanken konsultieren, Kollegen über das justizielle Netz kontaktieren und Informationen zu Schulungs- und Fortbildungsangeboten abrufen. Das Portal hilft auch bei der Organisation von Videokonferenzen.

Unternehmen können über das Portal auf Insolvenzregister und Grundbücher zugreifen sowie auf Informationen über geltende Rechtsvorschriften und grenzübergreifende Verfahren.

Sprachbarrieren, an denen solche Informationen oft scheitern, werden mit einem Informationsangebot in allen Amtssprachen der EU überwunden. Die Webseiten stehen in 22 Amtssprachen der EU zur Verfügung. Links leiten die Nutzer zu landesbezogenen Informationen der Mitgliedstaaten weiter.

Für den Erfolg des Portals kommt es entscheidend auf die Mitwirkung der Rechtsanwender – Richter, Rechtsanwälte, Notare, Gerichtsvollzieher und Mediatoren – an. Hierzu laufen bereits mehrere Projekte. Das Projekt ECLI beispielsweise, das auf ein europäisches System zur Identifizierung gerichtlicher Entscheidungen abzielt, soll in Streitsachen mit Auslandsbezug den Zugang zur Rechtsprechung der Mitgliedstaaten und der EU erleichtern.

Die Kommission, die das Portal verwaltet, arbeitet eng mit den Mitgliedstaaten zusammen, um es weiter auszubauen und neue Anwendungsmöglichkeiten zu entwickeln.

Die nächsten Schritte

Neue Versionen des Portals werden zukünftig auch den Einsatz bestehender EU-Instrumente im Justizbereich erleichtern, beispielsweise mit einem Online-Mahnverfahren oder einem Online-Verfahren für die Beitreibung geringfügiger Forderungen. Unternehmen werden zudem von niedrigeren Kosten dank einfacherer, einheitlicher Online-Verfahren profitieren, sobald Insolvenzregister, Unternehmensregister und Grundbücher über das Portal zugänglich sind. Gerichte werden Anträge in grenzübergreifenden Verfahren online bearbeiten und mit den Streitparteien sowie mit Gerichten in anderen Mitgliedstaaten kommunizieren können.

Die Arbeiten laufen bereits, um noch vor 2013 eine gezieltere Suche nach Rechtsanwälten zu ermöglichen. So soll das Portal beispielsweise bei der Suche nach einem deutschsprachigen Fachanwalt für Familien- oder Scheidungsrecht in Ungarn helfen.

Auch in der Frage der EU-weiten Interoperabilität in Bezug auf elektronische Signatur, Identität und Zahlung werden positive Fortschritte erwartet. Eine Lösung in diesem Bereich ist für die volle Funktionsfähigkeit mehrerer E-Justiz-Projekte wie das Europäische Mahnverfahren und das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen Voraussetzung.

Der Fahrplan zur E-Justiz gibt Aufschluss über die bis Ende 2013 geplanten Arbeiten.

Hintergrund

Der Aktionsplan des Rates für die europäische E-Justiz 2009-2013 vom November 2008 zielt darauf ab, den Zugang zur Justiz zu erleichtern und Gerichtsverfahren zu vereinfachen. Hierzu ist die Einrichtung eines europäischen E-Justiz-Portals vorgesehen. Informations- und Kommunikationstechnologien können eine Schlüsselrolle bei der Verbesserung der Funktionsweise von Justizsystemen spielen, da sie den Juristen die Arbeit erleichtern und die Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden fördern können.

Die Kommission arbeitet bereits im Rahmen ihrer Strategie Europa 2020 daran, die Engpässe im Binnenmarkt zu beseitigen (IP/10/225). Der intelligente Einsatz von Technologie ist eine der besten Möglichkeiten, wie die Kosten gesenkt und grenzüberschreitende Verfahren mit Hilfe von Online-Verfahren für geringfügige Forderungen oder Online-Mahnverfahren und der Vernetzung von Insolvenz- und Unternehmensregistern erleichtert werden können.

red.

Links

E-Justiz-Portal: Website

EU-Kommission: Pressemitteilung – Europäisches E-Justiz-Portal – der direkte Weg zu Rechtsinformationen (16. Juli 2010)

EU-Kommission: Justiz und Inneres – Presseraum

Council of the European Union: E-Justiz-Video und B-Roll für Fernsehjournalisten

Viviane Reding: Website