EFSF: Parlamentsvorbehalt für Euro-Hilfen gefordert
Im Bundestag wächst die Kritik an den Plänen der Bundesregierung, die Euro-Rettungsmaßnahmen weiterhin am Parlament vorbei beschließen zu wollen. So soll der Bundestag weder über den neuen EFSF-Rahmenvertrag noch über einzelne Euro-Hilfsprogramme enscheiden.
Im Bundestag wächst die Kritik an den Plänen der Bundesregierung, die Euro-Rettungsmaßnahmen weiterhin am Parlament vorbei beschließen zu wollen. So soll der Bundestag weder über den neuen EFSF-Rahmenvertrag noch über einzelne Euro-Hilfsprogramme enscheiden.
Abgeordnete der Regierungsfraktionen CDU/CSU und FDP haben mehr Mitsprache und Mitentscheidungsrechte des Bundestages bei der Umsetzung der Euro-Rettungsmaßnahmen gefordert. Es geht dabei um die Beschlüsse, die die Chefs der Euro-Länder am 21. Juli beim Sondergipfel vereinbart haben (EURACTIV.de vom 22. Juli 2011). Die Euro-Länder hatten unter anderem entschieden, das Volumen des Euro-Rettungsschirms EFSF aufzustocken und ihn mit neuen Kompetenzen auszustatten, um den Euro zu stabilsieren.
Bundestag umgangen
Der im Mai 2010 aufgespannte Euro-Rettungsschirm EFSF wurde zwischen den Regierungen der Euro-Mitgliedsstaaten als ein privatrechtlicher Rahmenvertrag vereinbart. Dieses Konstrukt erlaubt es, die nationalen Parlamente der betroffenen Euro-Mitgliedsstaaten zu umgehen. Die Bundesregierung hat sich im vergangenen Jahr für diesen Weg entschieden und will auch den neuen EFSF-Rahmenvertrag nicht ratifizieren lassen. Das geht aus einem
Schreiben des Bundesfinanzministeriums hervor.
In der Antwort an den Grünen-Bundestagsabgeordneten Manuel Sarrazin heißt es: "Die Änderungen am EFSF-Rahmenvertrag, auf Grund der Gipfelbeschlüsse vom 11. März und 21. Juli, müssen in Deutschland nicht ratifiziert werden, weil der EFSF-Rahmenvertrag nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 23 und Artikel 59 des Grundgesetzes fällt."
Andere Euro-Länder beziehen ihre Parlamente stärker ein. In neun Euro-Ländern müssen die Parlamente zustimmen, bevor der geänderte EFSF-Rahmenvertrag in Kraft treten kann. Dieses Verfahren nutzen Estland, Irland, Spanien, Italien, Zypern, Malta, Slowenien, Slowakei und Finnland.
Umstrittene Ermächtigung im StabMechG
Die Euro-Mitgliedsstaaten können die Mitentscheidungsrechte ihrer nationalen Parlamente beim EFSF selbst regeln. In Deutschland wurde dafür ein EFSF-Begleitgesetz – offiziell: Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus (StabMechG) – erlassen.
Die Bundestagsabgeordneten haben mit diesem Gesetz im Mai 2010 das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, "für Kredite, die eine von den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebietes gegründete oder beauftragte Zweckgesellschaft zur Finanzierung von Notmaßnahmen zum Erhalt der Zahlungsfähigkeit eines Mitgliedstaates des Euro-Währungsgebietes aufnimmt, Gewährleistungen bis zur Höhe von insgesamt 123 Milliarden Euro zu übernehmen, sofern diese Notmaßnahmen zum Erhalt der Zahlungsfähigkeit des betroffenen Mitgliedstaates erforderlich sind, um die Finanzstabilität in der Währungsunion sicherzustellen".
Neuer EFSF-Vertrag nach altem Muster
Die Bundesregierung kann somit einzelne EFSF-Hilfsprogramme aktivieren, ohne dass der Bundestag zuvor zustimmen muss. In der "Gewährleistungsermächtigung" ist lediglich festgelegt, dass sich die Bundesregierung "vor Übernahme von Gewährleistungen bemüht, Einvernehmen mit dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages herzustellen".
Das Bundesfinanzministerium strebt an, auch den neuen EFSF-Rahmenvertrag ohne Parlamentsbeteiligung zu vereinbaren und sich im dazugehörigen EFSF-Begleitgesetz (StabMechG) weiterhin eine finanziell gedeckelte Ermächtigung für künftige EFSF-Hilfsprogramme vom Bundestag absegnen zu lassen. Dem Bundestag würde damit auch weiterhin ein Mitentscheidungsrecht über einzelne EFSF-Hilfsprogramme verwehrt.
Stübgen im EURACTIV.de-Interview
Michael Stübgen, europapolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, bezeichnet diese Vereinbarung als Konstruktionsfehler des EFSF. "Das war ein Konstruktionsfehler, den wir im vergangenen Mai gemacht haben, als eine Entscheidung innerhalb weniger Tage getroffen werden musste. Meiner Ansicht nach sollte die Aktivierung eines EFSF-Programms mit einem dazugehörigen Konsolidierungsprogramm für das betroffene Land die Zustimmung des Bundestages bedürfen", sagte Stübgen im Interview mit EURACTIV.de.
"Offenbar will die Bundesregierung auch beim neuen StabMechG keine parlamentarische Beteiligung des Bundestages einführen. Das nehme ich zur Kenntnis, habe aber eine andere Meinung dazu. Auch mit Blick auf das, was uns am 7. September bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe erwartet, ist eine stärkere parlamentarische Kontrolle dieser Instrumente des EFSF auf jeden Fall geboten", so Stübgen weiter im EURACTIV.de-Interview.
Laut Stübgen plant die Bundesregierung bisher, die Parlamentsbeteiligung erst im dauerhaften Euro-Rettungsfonds ESM festzuschreiben, der Mitte Juli den EFSF ablösen soll. "Ich werde mich weiter darum bemühen und Unterstützer suchen, dass wir eine solche parlamentarische Beteiligung bereits im EFSF II festschreiben. Das Verfahren soll aber nicht zu sehr ausgeweitet werden, da wir mit dem EFSF II und den Griechenlandhilfen II sehr schnell fertig werden müssen", sagte Stübgen gegenüber EURACTIV.de.
Michael Kaczmarek
Reaktionen in Union und FDP
Die Unterstützer für mehr Mitentscheidungsrechte des Bundestages sind zahlreich und prominent: Bundestagspräsident Nobert Lammert nannte es im Gespräch mit der WAZ-Mediengruppe "völlig ausgeschlossen", dass das Parlament sich damit begnüge, eine Generalermächtigung für Hilfen aus dem Euro-Rettungsschirm auszusprechen. Er beklagte zudem, von Schäuble in der Sondersitzung der Fraktion am Dienstagabend über diesen Vorgang unvollständig informiert worden zu sein.
Der Chef der Unionsfraktion im Bundestag, Volker Kauder, sagte in einem Reuters-Interview, der Bundestag müsse an Entscheidungen des reformierten Euro-Rettungsschirms stärker beteiligt werden als dies bislang der Fall ist. Wenn es etwa um den Ankauf von Staatsanleihen durch den Fonds gehe, dann "brauchen wir schon eine sehr klare Beteiligung aus dem Parlament heraus".
Der FDP-Finanzpolitiker Hermann Otto Solms sagte im Deutschlandfunk: "Für uns geht es darum, dass die finanziellen Mitwirkungsrechte des Parlaments in keinster Weise eingeschränkt werden."
Der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Florian Toncar, sagte der "Bild"-Zeitung: "Jede neue Maßnahme des EFSF muss künftig vom Bundestag – entweder vom Plenum oder vom Haushaltsausschuss – abgesegnet werden."
Der FDP-Haushaltspolitiker Otto Fricke sagte der "Rheinischen Post": "Ich erwarte, dass wir im Herbst einen strikten Parlamentsvorbehalt bei allen wesentlichen den Bundeshaushalt betreffenden Fragen der Eurostabilisierung institutionell einrichten werden".
EURACTIV/rtr
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