Ein Durchbruch für den Tierschutz?

In Europa soll es künftig weniger Tierversuche geben. Dies hat das EU-Parlament nun nach über einjährigen Verhandlungen beschlossen. Das verabschiedete Gesetz zielt darauf ab, den Tierschutz und die Erforschung von Mitteln gegen Krankheiten besser in Einklang zu bringen. Der Deutsche Tierschutzbund erklärt, dass die Richtlinie weit hinter ihren Forderungen zurückbleibe. Ausgerechnet Deutschland habe notwendige Regelungen gekippt oder ihnen die Zustimmung verweigert.

Mit der neuen Tierversuchsrichtlinie wird angestrebt, möglichst ohne oder zumindest mit weniger Tierversuchen auszukommen. Der Deutsche Tierschutzbund erklärte, dass die Bundesregierung in Brüssel als Tierschutzbremser aufgetreten sei. Foto: dpa
Mit der neuen Tierversuchsrichtlinie wird angestrebt, möglichst ohne oder zumindest mit weniger Tierversuchen auszukommen. Der Deutsche Tierschutzbund erklärte, dass die Bundesregierung in Brüssel als Tierschutzbremser aufgetreten sei. Foto: dpa

In Europa soll es künftig weniger Tierversuche geben. Dies hat das EU-Parlament nun nach über einjährigen Verhandlungen beschlossen. Das verabschiedete Gesetz zielt darauf ab, den Tierschutz und die Erforschung von Mitteln gegen Krankheiten besser in Einklang zu bringen. Der Deutsche Tierschutzbund erklärt, dass die Richtlinie weit hinter ihren Forderungen zurückbleibe. Ausgerechnet Deutschland habe notwendige Regelungen gekippt oder ihnen die Zustimmung verweigert.

Das EU-Parlament will die bestehenden Voraussetzungen für Tierversuche deutlich verschärfen. Einem entsprechenden Richtlinienentwurf haben die Europaabgeordneten am Mittwoch (8. September) im Straßburger Plenum mit großer Mehrheit zugestimmt.  Danach soll aus ethischen Gründen die Anzahl der Tiere reduziert werden, die für wissenschaftliche Zwecke benutzt werden, ohne dass dabei die Forschung erschwert wird.

Die aktuell gültige Richtlinie stammt aus dem Jahr 1986 und gilt als veraltet. Der Kompromiss sieht nun eine zulässige Höchstgrenze für Schmerzen vor, verpflichtet zur Nutzung von Alternativen zu Tierversuchen und baut auf wissenschaftsbasierte Zulassung von Tierversuchen. Außerdem muss die Europäische Kommission Tierschutzvergehen überprüfen, wenn sie von Bürgern dazu aufgefordert wird und ein hinreichender Grund zur Besorgnis besteht. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, um die neuen Regeln umzusetzen.

Erhalt des Forschungsstandorts Europa

"Das ist ein Durchbruch für den Tierschutz und zugleich eine gute Balance zwischen dem Schutz der Versuchstiere und dem Erhalt des Forschungsstandorts Europa. Somit wird die medizinische Erforschung schwerer Krankheiten weiter möglich sein und zugleich verhindert, dass Forschungsprojekte in Länder außerhalb der EU mit geringeren Tierschutzanforderungen verlagert werden", betonte die Parlamentsberichterstatterin Elisabeth Jeggle (CDU/EVP).  

Britta Reimers, agrarpolitische Sprecherin der FDP im EU-Parlament, erklärte: "Damit werden die Forderungen von Tierschützern und der Forschungsgemeinschaft auf einen gemeinsamen Nenner gebracht. Neben dem Schutz der Tiere trägt die Politik auch Verantwortung für das Wohl derjenigen Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen auf die medizinische Grundlagenforschung angewiesen sind." Die Novelle der Tierversuchsrichtlinie sei ein erster Schritt hin zu einer modernen Tierschutzpolitik, die Menschen und Tiere gleichermaßen schütze.

Ein ausgewogener Kompromiss?

"Die Tierversuchsrichtlinie stellt einen ausgewogenen Kompromiss zwischen dem Tierschutz und der medizinischen Forschung dar und steht damit im Dienste der Patienten", sagten der gesundheitspolitische Sprecher der EVP-Fraktion, Peter Liese (CDU) und der CSU-Europaabgeordnete Martin Kastler. "Tierversuche werden aber weiterhin notwendig sein, um dringende medizinische Forschung voranzubringen."

Ulrike Rodust, agrarpolitische Expertin der SPD-Europaabgeordneten, hätte gerne noch strengere Bedingungen in die Richtlinie festgeschrieben: "Die nationalen Regierungen wollten leider partout nicht über die nun gefundene Einigung hinaus. Der Kompromiss ist aber immer noch besser, als es bei der alten Regelung zu belassen", merkte Rodust an. "Wichtig ist es jetzt, darauf zu achten, dass diese Standards auch von allen Mitgliedsstaaten umgesetzt und eingehalten werden", so Rodust weiter.

Bundesregierung als Tierschutzbremser

Der Deutsche Tierschutzbund erklärt hingegen, dass die neue Richtlinie weit hinter den Forderungen der Tierschützer zurückbleibt. Zwar werde sie "trotz aller Mängel" die Tierschutzstandards in weiten Teilen Europas, insbesondere in Süd- und Osteuropa, anheben. Ausgerechnet Deutschland habe jedoch in den zurückliegenden, monatelangen Verhandlungen dringend notwendige Regelungen gekippt oder ihnen die Zustimmung verweigert. "Die Bundesregierung ist in Brüssel als Tierschutzbremser aufgetreten. Dies ist umso bedauerlicher, da im Koalitionsvertrag festgelegt wurde, dass sie den Tierschutz auf EU-Ebene voranbringen will", so Brigitte Rusche, Leiterin der Akademie für Tierschutz und Vizepräsidentin des Deutschen Tierschutzbundes.

Martin Häusling, Koordinator im Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, erklärte: "Eine Chance, mehr Akzente für den Tierschutz in Europa zu setzen, hat das Europäische Parlament heute leider vertan, denn Tierversuche können auch mit der neuen Richtlinie nahezu ungebremst so wie bisher  durchgeführt werden." Die von der Kommission vorgelegte neue Richtlinie biete kaum Aussicht auf wirkliche Verbesserungen im Sinne der Tiere. Die in den Verhandlungen mit der Kommission ausgehandelten Kompromisse hätten daran wenig geändert.

Hintergrund

Alle Mitgliedstaaten müssen nun sicherstellen, dass sie – wo immer dies möglich ist – eine vom EU-Recht gedeckte alternative Testmethode den Tierversuchen vorziehen. Außerdem dürfen tödliche Tierversuche nur noch genehmigt werden, wenn die Tiere mit geringst möglichen Schmerzen, Leiden und Ängsten getötet werden und dennoch verwertbare Ergebnisse der wissenschaftlichen Untersuchung erzielt werden können.

Tierversuche werden gestattet für die Grundlagenforschung, für die Verhütung oder Behandlung von Krankheiten bei Menschen, Tieren oder Pflanzen, für die Entwicklung und Herstellung von Arzneimitteln, für den Artenschutz, für die Ausbildung an Hochschulen und für forensische Untersuchungen.

Es wurden auch Schutzklauseln aufgenommen, die es den nationalen Regierungen ermöglichen, in Notsituationen von den Vorgaben der Richtlinie abzuweichen. Das dürfe allerdings nur in wissenschaftlich berechtigten Fällen und nach der Unterrichtung der Kommission erfolgen. Der Einsatz einer Schutzklausel müsse immer von den anderen Mitgliedstaaten genehmigt werden.

Das vorgeschlagene Verbot, Menschenaffen wie Schimpansen, Zwergschimpansen, Gorillas und Orang-Utans für wissenschaftliche Zwecke zu verwenden, ist mit dem verabschiedeten Text prinzipiell bestätigt. Allerdings hätten die Maßnahmen, so wie sie die Kommission vorgeschlagen hatte, den Einsatz anderer Primaten wie den von Marmosetten oder von Makaken eingeschränkt. Nach Ansicht der Europaabgeordneten hätte das die europäische Forschung an neurodegenerativen Erkrankungen wie etwa Alzheimer erschweren können. Das verabschiedete Gesetz erlaubt daher die Verwendung dieser Primaten, wenn es einen wissenschaftlichen Nachweis gibt, dass der Zweck des wissenschaftlichen Tests nicht ohne diese Spezies erreicht werden könne.

dto

Links / Dokumente

EU-Parlament: Protection of animals used for scientific purposes – Video recording of the plenary session (8. September 2010)

EU-Parlament: Weniger Versuchstiere für wissenschaftliche Tests (8. September 2010)

Deutscher Tierschutzbund e.V.: Europäisches Parlament stimmt EU-Versuchstierrichtlinie zu: Chance für mehr Tierschutz vertan (8. September 2010)

EURACTIV.de: REACH – Wirbel um Tierversuche (10. September 2010)