"Eine nicht unerhebliche Änderung der EU-Verträge"
Die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und FDP wollen die geplante Änderung des Lissabon-Vertrags mit einfacher Mehrheit im Bundestag bestätigen. Damit würde der Bundestag zugleich die Einrichtung des dauerhaften Euro-Rettungsschirms (ESM) absegnen. Der CDU-Europarechtsexperte Patrick Sensburg erläutert im Interview mit EURACTIV.de, wie der ESM bei künftigen Euro-Rettungsaktionen rechtliche Klarheit und Verlässlichkeit sichern soll. Sensburg spricht auch über seine Bedenken, die er vor der Abstimmung zum bisherigen Euro-Rettungsschirm (EFSF) hatte.
Die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und FDP wollen die geplante Änderung des Lissabon-Vertrags mit einfacher Mehrheit im Bundestag bestätigen. Damit würde der Bundestag zugleich die Einrichtung des dauerhaften Euro-Rettungsschirms (ESM) absegnen. Der CDU-Europarechtsexperte Patrick Sensburg erläutert im Interview mit EURACTIV.de, wie der ESM bei künftigen Euro-Rettungsaktionen rechtliche Klarheit und Verlässlichkeit sichern soll. Sensburg spricht auch über seine Bedenken, die er vor der Abstimmung zum bisherigen Euro-Rettungsschirm (EFSF) hatte.
Zur Person
Patrick Sensburg (CDU) ist seit 2009 Mitglied des Deutschen Bundestages und dort Mitglied im Rechtsausschuss und Vorsitzender des Unterausschusses Europarecht.
Den Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und FDP zur Ergänzung von Artikel 136 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hinsichtlich der Einrichtung eines Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) steht
zum Download zur Verfügung.
EURACTIV.de: Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP haben sich darauf verständigt, der Einrichtung eines dauerhaften Euro-Rettungsschirms im Bundestag zuzustimmen. Es gab zuvor Überlegungen, ob der Bundestag der entsprechenden EU-Vertragsänderung nur mit einer verfassungsändernden Zweidrittelmehrheit zustimmen sollte. Wieso reicht nun doch eine einfache Mehrheit?
SENSBURG: Der Artikel 136 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) soll um einen Absatz ergänzt werden, um die Einrichtung eines Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zu ermöglichen. Es handelt sich dabei um ein vereinfachtes Änderungsverfahren der Europäischen Verträge. Im Antrag der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP stellen wir sicher, dass es keinen Automatismus bei der Mittelgewährung im Rahmen des ESM geben wird. Die Vorgabe an die Bundesregierung lautet vielmehr: "Die Position der Bundesregierung zur Auslösung des nach Art. 136 AEUV zu schaffenden ESM bedarf einer Information und Einwilligung des Deutschen Bundestages."
Der Bundestag wird also in jedem konkreten Einzelfall mitentscheiden, ob das Geld aus dem ESM einem Land X gewährt wird oder nicht. Das ist von grundlegender Bedeutung. Schließlich wurde bereits im Lissabon-Urteil deutlich, dass der Bundestag beim Budgetrecht keine Letztentscheidungskompetenzen abgeben darf. Nur in diesem Fall wäre also eine verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig gewesen.
Mit dem Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und FDP formulieren wir unsere Auffassung, wie der ESM konkret ausgestaltet werden sollte.
EURACTIV.de: Mit welcher Mehrheit müsste der Bundestag einer konkreten Mittelvergabe an ein Land X, nennen wir es Griechenland, zustimmen?
SENSBURG: Eine solche Zustimmung zur konkreten Mittelvergabe würde über ein Zustimmungsgesetz mit einer einfachen Mehrheit im Bundestag erfolgen.
EURACTIV.de: Einem Beschluss im Bundestag steht mit dem Konsens der Regierungsfraktionen nichts mehr im Wege. Wann wird der Bundestag dem Antrag zustimmen?
SENSBURG: Ein Beschluss des Bundestages über den erwähnten Antrag der Fraktionen von CDU/CSU und FDP ist für den 17. März vorgesehen.
Evolution des supranationalen Rechts
EURACTIV.de: Die EU hat sich bisher auf einen Naturkatastrophenparagraphen im EU-Vertrag berufen, um das sogenannte "Bail out"-Verbot im Falle Griechenlands und Irlands zu umgehen und den bisherigen Euro-Rettungsschirm zu ermöglichen. Nun soll mit dem ESM eine rechtlich saubere Grundlage für künftige Rettungsaktionen geschaffen werden. Ändert das nicht die Substanz des EU-Vertrages und damit auch den Inhalt des Grundgesetzes?
SENSBURG: Es handelt sich durchaus um eine nicht unerhebliche Änderung der EU-Verträge. Die Bail-out-Klausel hat die Situation, die wir seit 2008 erleben, nicht vorhersehen können. Es handelt sich aber nicht um eine rechtliche Grauzone, in der die EU und die Mitgliedsstaaten gehandelt haben. Wir haben vielmehr eine Situation erlebt, in der sich supranationales Recht weiterentwickeln musste. Wir müssen auf neue Situationen reagieren und Lösungen finden.
Auch wenn der EU-Vertrag, wie er in Maastricht und in Lissabon unterschrieben wurde, keine Antwort auf die aktuellen Fragen bieten konnte, so mussten und müssen wir dennoch handeln. Es ist doch die Stärke der Europäischen Union, dass sie sich an neue Situationen anpasst. Genau deshalb führen wir derzeit die Diskussion um den neuen Absatz 3 im Artikel 136 AEUV. Ich halte diese Diskussion für richtig. Wir müssen eine Lösung finden.
Die EU der 27 oder die Eurozone dürfen nicht auseinanderbrechen. Wir müssen uns den Herausforderungen unserer Zeit, die wir hoffentlich meistern und die morgen wieder andere sein können, stellen. Da kann man nicht mit einem starren EU-Vertrag argumentieren und auf ein Handeln verzichten. Im Gegenteil: Wir müssen reagieren und genau das haben die Staats- und Regierungschefs und die Van Rompuy-Gruppe gemacht. Unsere parlamentarische Aufgabe ist es nun, die konkrete Ausgestaltung des ESM zu beobachten.
Schwere Entscheidung zu EFSF
EURACTIV.de: Es bleibt aber dabei, dass die EU erst jetzt eine rechtlich saubere Basis schafft, um eine Krise zu bewältigen, die sie vorher so nicht vorhergesehen hat?
SENSBURG: Ich möchte nicht sagen, dass wir bisher im rechtswidrigen Rahmen gehandelt haben. Auch ich als Europarechtler habe dem bisherigen Euro-Rettungsschirm, der sogenannten Europäischen Finanzstabilitätsfazilität (EFSF), zugestimmt. Ich habe mich damals aber sehr schwer mit dieser Entscheidung getan. Ich habe lange überlegt und geprüft, aber letztlich bin ich zu dem Schluss gelangt, dass es die Stärke des supranationalen EU-Rechts ist, sich an die Gegebenheiten der Zeit anzupassen. Ich kann eine gewisse Dynamik im Sinne der Europäischen Integration aus den EU-Verträgen interpretieren. In diesem Sinne konnte man auch das "Bailout-Verbot" verstehen. Ich glaube daher, dass die Hilfen für Griechenland und für Irland dem Europarecht entsprachen.
Für das, was wir demnächst ermöglichen wollen, kommen wir mit den bisherigen Regeln aber nicht weiter. Deswegen müssen wir den Artikel 136 verändern und um den Absatz 3 ergänzen. Ich halte das für richtig und unterstütze das auch im Sinne einer rechtlichen Klarheit und der Verlässlichkeit der Mitgliedsstaaten untereinander. Es kann nicht immer nur um einen Einzelfall gehen. Es wird möglichweise ähnliche Fälle geben und für diese Fälle ist der ESM das richtige Konstrukt. Damit können die EU und ihre Mitgliedsstaaten transparent und verlässlich agieren – und nicht nur auf einen unvorhergesehenen Fall reagieren. Wir wissen dann genau, was möglich ist und was nicht.
Keine Kritik an Gerichtsurteilen
EURACTIV.de: Es gibt eine Reihe von Beschwerden gegen den derzeitigen Euro-Rettungsschirm. Das Bundesverfassungsgericht hat über diese noch nicht entschieden. Sehen Sie der Entscheidung aus Karlsruhe mit Bangen entgegen?
SENSBURG: Auf hoher See und vor dem Gericht ist man mit dem lieben Gott alleine. Gerichtsurteile sind schwer vorauszusagen, aber bange ist mir nicht. Auch wenn Urteile nicht so ausfallen sollten, wie man es sich gewünscht hat, so wäre das auch gut. Gerichtsentscheidungen sollte man nicht kritisieren.
Deutschland profitiert von Griechenland-Hilfe
EURACTIV.de: Der Kredit an Griechenland wurde ursprünglich für drei Jahre gewährt, nun wurde die Laufzeit auf sieben Jahre verlängert. Hat der Bundestag das mitentschieden?
SENSBURG: Das hat der Bundestag mitentschieden, insbesondere bei den Details. So war es uns wichtig, dass die Mittel nicht am Stück vergeben werden, sondern dass es verschiedene Kredittranchen gibt, die geknüpft an Bedingungen ausgezahlt werden. Diese Finanzhilfen wirken sich übrigens positiv auf den Haushalt der Bundesrepublik Deutschland aus, da Griechenland Zinszahlungen an uns leisten muss. Wir profitieren also von den Hilfeleistungen, die wir Ländern wie Griechenland geben. Der Besuch des griechische Notenbankgouverneurs Georgios Provopoulos hat mich in dieser positiven Ansicht bestätigt.
Interview: Michael Kaczmarek
Links
Pressekonferenz Pro Europa e.V.: "Bürgerbeschwerde gegen den Dauer-Fonds zur "Euro-Rettung". In Kürze im Archiv (23. Februar 2011)
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