Entflechtung der Energieriesen: Brüssel hält an Plänen fest [DE]

Die Kommission bereitet derzeit Gesetzgebung im Bereich der "eigentumsrechtlichen Entflechtung" vor, um die Energieerzeugung von dem Netzwerkbetrieb zu trennen. Dies geschieht trotz Widerstand aus Frankreich und Deutschland.

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Die Kommission bereitet derzeit Gesetzgebung im Bereich der „eigentumsrechtlichen Entflechtung“ vor, um die Energieerzeugung von dem Netzwerkbetrieb zu trennen. Dies geschieht trotz Widerstand aus Frankreich und Deutschland.

EU-Beamte skizzierten die Pläne der Kommission, politische Beteiligung in verbindliche Gesetzgebung umzuformen, nachdem sich die Staats- und Regierungschefs beim Gipfel am 8. und 9. März 2007 auf ein Programm für die zukünftige europäische Klimapolitik geeinigt hatten (EURACTIV 13. März 2007).

EU-Beamte erklärten am 16. März, dass die Entflechtung großer Energiekonzerne wie EDF in Frankreich und E.ON in Deutschland für die Kommission noch immer Priorität habe, da man sich zum Ziel gesetzt habe, den Zugang zu Energieversorgungsnetzwerken auch für neue Marktteilnehmer zu gewährleisten.

Entflechtung der Eigentumsverhältnisse – die Trennung der Energiekonzerne in Einheiten, die den Netzwerksbetrieb und die Energieerzeugung sicherstellen – sei die „Arbeitshypothese“ der Kommission, erklärte ein höherer Beamter.

Er fügte hinzu, dass die Staats- und Regierungschefs der EU beim Gipfel im März 2007 der Kommission einen klaren „Hinweis“ hierauf gegeben hätten, und dass es zum aktuellen Zeitpunkt keinen Sinn mache, andere Optionen zu diskutieren.

Die Beschlüsse des Gipfels, die von den Staats- und Regierungschefs der EU einstimmig angenommen wurden, betonten die Notwendigkeit einer „wirksamen Trennung der Versorgung und Erzeugung vom Betrieb der Netze (Entflechtung) auf der Grundlage unabhängig organisierter und angemessen regulierter Strukturen“.

Der Gipfel forderte zudem weitere „Harmonisierung“ der Marktmacht, die Regierungen ihren nationalen Regulierungsbehörden übertragen, sowie eine Stärkung deren Unabhängigkeit von äußeren Beeinflussungen.

Dies sei der Grund, warum man die Entflechtung der Eigentumsverhältnisse als Lösung bevorzuge, sagte ein höherer Beamter der EU. Er betonte, dass 12 Mitgliedstaaten bereits Gesetzgebung zur Entflechtung der Eigentumsverhältnisse innerhalb des Elektrizitätsmarktes und 5 Länder innerhalb des Gasmarktes eingeführt hätten.

Eine Bewertung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen des Vorschlags werde im Sommer vorgelegt werden, hieß es aus der Kommission. Der Vorschlag werde ein Teil des „Dritten Pakets“ der EU-Gesetzgebung im Bereich Energie sein und werde ebenfalls eine Richtlinie über erneuerbare Energien umfassen, um zu gewährleisten, dass 20% des EU-Energieverbrauchs bis 2020 aus Wind, Sonne oder anderen erneuerbaren Energiequellen gewonnen werden.