Entscheidung über EU-Chemikalienpolitik rückt näher [DE]
Diese Woche beginnt im Europäischen Parlament die zweite Lesung über eine der umstrittensten Gesetzesinitiativen der letzten Jahre. EURACTIV beleuchtet die Entwicklung des Gesetzespakets zur Reform der EU-Chemikalienpolitik, dessen Ursprünge beinah zehn Jahre zurück liegen.
Diese Woche beginnt im Europäischen Parlament die zweite Lesung über eine der umstrittensten Gesetzesinitiativen der letzten Jahre. EURACTIV beleuchtet die Entwicklung des Gesetzespakets zur Reform der EU-Chemikalienpolitik, dessen Ursprünge beinah zehn Jahre zurück liegen.
Die Beratungsphase, die dem Kommissionsvorschlag voranging, wird häufig als die heftigste Lobbyschlacht der EU-Geschichte bezeichnet. Von Mai bis Oktober 2003 hat die Kommission über 6000 Beiträge von Industrieverbänden, NGOs, Regierungen, sowie von Handelspartnern der EU erhalten. Im Oktober 2003 konnte schließlich der Entwurf der Kommission veröffentlicht werden (EURACTIV vom 28. Oktober 2003).
Die meiste Aufmerksamkeit – und das meiste Lobbying – erhielten dabei die geschätzten Kosten und Vorteile des geplanten Chemikalienrechts. Die ursprünglichen Schätzungen der Kommission wurden von der Industrie angezweifelt, die davor warnte, dass einige Millionen Arbeitsplätze auf dem Spiel stünden (EURACTIV vom 16. August 2003). Währenddessen haben Gesundheits- und Umweltorganisationen sowie Gewerkschaften auf die großen Einsparungen bei den Gesundheitskosten hingewiesen und das Vorgehen der Industrie als „Panikmache“ bezeichnet.
Nach ersten Schätzungen der Kommission werden sich die Gesamtkosten für die Chemieindustrie und die nachgeschalteten Anwender in einem Zeitraum von 11 Jahren auf 2,3 Mrd. Euro (oder 0, 05% des jährlichen Umsatzes der Chemiebranche) belaufen. Der Streit um die Kosten hielt bis zur Veröffentlichung einer abschließenden Studie im April 2005 an, die lediglich die Schätzungen der Kommission bestätigte, dass eine Reform des Chemikalienrechts die Chemieindustrie nicht ruinieren würde. (EURACTIV 27. April 2005).
Der Streit um die Auswirkungen der Reform verdeutlicht einen grundlegenden Trend, der die gesamte Debatte um REACH durchzieht – die Streitpunkte sind in auffallender Weise immer identisch geblieben. Als die Kommission ihren Vorschlag im Oktober 2003 veröffentlichte, hatte sie damit bereits einige entscheidende Veränderungen vorgestellt, um so den während der Beratungsphase deutlich gewordenen Bedenken Beachtung zu schenken (EURACTIV 25. September 2003). Die wichtigsten Belange sind:
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Die Reichweite von REACH
- Polymere sind nicht mehr registrierungspflichtig;
- Die Anforderungen für eine Registrierung von Stoffen in einem bereits hergestellten Produkt (‚substances in articels’) sind verringert worden.
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Rechtssicherheit
- Die Sorgfaltspflicht der Industrie wurde klarer definiert, nachdem die Unternehmen eine Flut von Haftungsklagen befürchtet hatte;
- Die Europäische Agentur für chemische Stoffe wird eine eigene Beschwerdekammer erhalten.
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Kosten
- Für nachgeschaltete Anwender wurde die Verpflichtung zu Sicherheitsbewertungen und Berichten beschränkt;
- Für in Mengen von einer bis zehn Tonnen hergestellte oder importierte Chemikalien wurde die Registrierung vereinfacht.
- Befugnisse der Agentur für chemische Stoffe
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- Die Agentur wird die alleinige Zuständigkeit haben und größere sowie klarer definierte Verantwortlichkeiten erhalten.
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Vertraulichkeit
- Vertrauliche Geschäftsinformationen müssen besser geschützt werden, auf Nachfrage werden nichtvertrauliche Informationen preisgegeben;
- Die Agentur wird für Fragen wie Datenaustausch, Ausnahmen im Bereich Forschung und Entwicklung und dem Vertraulichkeitsschutz erweiterte Kompetenzen erhalten.
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Substitutionsprinzip
- Unternehmen werden angehalten, Substitutionspläne vorzulegen, was auch Einfluss auf Genehmigungsverfahren haben kann.
- Tierversuche
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- REACH sollte nicht zu mehr Tierversuchen führen.
Zwei Jahre später, als der Entwurf dem Europäischen Parlament in erster Lesung vorlag, hatten sich die Streitpunkte kaum verändert und die Diskussion konzentrierte sich auf die Praktikabilität des europäischen Chemikalienrechts (EURACTIV 17. November 2005). Als der Rat im Dezember 2005 über den Vorschlag abstimmte, wurden einige Schlüsselelemente von REACH beschlossen (EURACTIV 13. Dezember 2006):
- Das Substitutionsprinzip gilt als grundlegende Regel. Demnach müssen gefährliche Substanzen wenn möglich durch sicherere Stoffe ersetzt werden. Nachdem sich die Diskussion auf zeitliche Beschränkungen konzentriert hatte, wurden Ausnahmen gewährt.
- Gruppenregistrierungen: Das „Ein Stoff – Eine Registrierung“-Prinzip (OSOR) erfordert, dass Hersteller Sicherheitsdaten über Stoffe gemeinsam im Rahmen eines Konsortiums bei der Agentur einreichen.
- Registrierungen wurden für in Mengen von einer bis 10 Tonnen hergestellte Substanzen erleichtert und in der Herstellungsgruppe zehn bis einhundert Tonnen wurden Befreiungsmöglichkeiten für Sicherheitstests eingeführt.
Die meisten dieser Aspekte werden auch noch in der zweiten Lesung im Parlament eine Rolle spielen. Der EP-Berichterstatter Guido Sacconi setzt sich insbesondere für ein starkes Substitutionsprinzip ein. Jedoch ist nach Ansicht der meisten Beobachter nach so vielen Jahren der Auseinandersetzung der Handlungsspielraum beschränkt.
Die Positionen von Parlament und Rat lägen nicht sehr weit auseinander, sagte Sacconi, der daran glaubt, dass noch vor der Plenarsitzung im November ein Kompromiss gefunden werden könnte.