Erneuerbaren-Ziele: Obergrenze für Biokraftstoffe auf dem Prüfstand
Der Rückgang des Anteils erneuerbarer Energien im Verkehr auf unter zehn Prozent zeigt aus Sicht der Industrie, dass die Obergrenze für die Anrechnung von Biokraftstoffen aus Abfällen als erneuerbare Energie "unsinnig" sei.
Der Rückgang des Anteils erneuerbarer Energien im Verkehr auf unter zehn Prozent zeigt aus Sicht der Industrie, dass die Obergrenze für die Anrechnung von Biokraftstoffen aus Abfällen als erneuerbare Energie „unsinnig“ sei.
Obwohl sich in der Praxis kaum etwas geändert hat, zeigen die kürzlich von der EU-Statistikbehörde Eurostat veröffentlichten Zahlen einen starken Rückgang des Anteils erneuerbarer Energien im Verkehrssektor einiger Mitgliedstaaten zwischen 2020 und 2021.
Der statistische Rückgang ist hauptsächlich auf die Anwendung einer Obergrenze für Biokraftstoffe der zweiten Generation zurückzuführen, die aus Altspeiseöl (UCO) und bestimmten tierischen Fetten hergestellt werden.
Während es den Mitgliedstaaten freisteht, so viele Biokraftstoffe aus Abfällen in ihrem Verkehrssektor zu verwenden, wie sie wollen, können diese nicht über einen Anteil von 1,7 Prozent hinaus auf die Ziele für erneuerbare Energien angerechnet werden.
Biokraftstoffe, die aus Altspeiseöl und tierischen Fetten gewonnen werden, gelten als kosteneffizientes Mittel, um fossile Kraftstoffe im Straßen- und Seeverkehr zu ersetzen, was sie zu einem beliebten Mittel zur Reduzierung der Verkehrsemissionen macht.
Infolge der Obergrenze sank jedoch der Anteil der erneuerbaren Energien in Ländern, die stark auf solche Biokraftstoffe angewiesen sind.
In Irland zum Beispiel sank der Anteil der erneuerbaren Energien im Verkehrssektor von 10,2 Prozent im Jahr 2020 auf 4,3 Prozent im Jahr 2021. In Ungarn sank der Anteil ebenfalls von 11,6 Prozent auf 6,2 Prozent.
Laut Leonidas Kanonis, Direktor für Kommunikation und Analyse beim Europäischen Verband für abfallbasierte und fortschrittliche Biokraftstoffe (EWABA), hat die Anwendung der Obergrenze zu einer „erheblichen Fehldarstellung des Anteils erneuerbarer Energien im Verkehrssektor in mehreren Mitgliedstaaten“ geführt. Dies bedeute, dass die Statistiken nicht mehr die Realität vor Ort widerspiegeln.
„Dieser statistische Effekt macht keinen Sinn und zeigt einen weiteren großen Fehler der 1,7-Prozent-Begrenzung, was ihre vollständige Streichung aus dem Text der [Erneuerbare-Energien-Richtlinie] weiter rechtfertigt“, fügte er hinzu.
Obergrenze für Biokraftstoffe
Die Obergrenze von 1,7 Prozent für Biokraftstoffe aus Rohstoffen, die in Teil B von Anhang IX der Richtlinie über erneuerbare Energien festgelegt ist, wurde vor allem zum Schutz vor Betrug bei der Einfuhr von Altspeiseöl eingeführt.
Es wurden Fragen über die Herkunft der aus Asien in die EU eingeführtem Altöl aufgeworfen. So kam der Verdacht auf, dass Palmöl – das in der EU für Kraftstoffe nur eingeschränkt zugelassen ist – in betrügerischer Absicht als solches ausgegeben wird.
Die Biokraftstoffindustrie hat die Obergrenze jedoch angefochten und argumentiert, neue EU-Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit und Nachhaltigkeit würden sie überflüssig machen.
Aus Sicht von Dickon Posnett, Direktor für Unternehmensangelegenheiten bei Argent Energy und Vorstandsmitglied von EWABA, sind Mechanismen wie die Unionsdatenbank für Biokraftstoffe besser geeignet, um Betrug zu bekämpfen als eine willkürliche Begrenzung.
Die Unionsdatenbank für Biokraftstoffe ist eine von der EU entwickelte Maßnahme, die derzeit umgesetzt wird, um die Rückverfolgbarkeit der Biokraftstofflieferkette zu verbessern.
Die Obergrenze „ist mehr als überflüssig und veraltet, sie ist ein Hindernis für Investitionen und die Dekarbonisierung“, sagte er.
„Wenn man den Betrug wirklich bekämpfen will, ist es ein seltsamer Weg, einfach zu sagen, dass wir mit ’so viel‘ Betrug einverstanden sind. Das ist in der Regel kein nützlicher Mechanismus zur Betrugsbekämpfung“, fügte er hinzu.
Posnett stellte die Beibehaltung der Obergrenze von 1,7 Prozent infrage, während die EU gleichzeitig plant, die Liste der zulässigen Abfallrohstoffe für die Biokraftstoffproduktion zu erweitern. Er argumentierte, dass dies ein falsches Signal für Investitionen in diesem Sektor sei.
Harald Sigl, Leiter der Abteilung Unternehmenskommunikation und öffentliche Angelegenheiten bei Münzer Bioindustrie, einem in Österreich ansässigen Biokraftstoffunternehmen, schloss sich dieser Meinung an.
Sigl erklärte gegenüber EURACTIV, dass es eine „kindische Politik“ sei, eine ganze Branche so zu behandeln, als sei sie in kriminellen Betrug verwickelt, und mit dieser Annahme Beschränkungen zu verhängen. Er wiederholte seine Bedenken, dass die Obergrenze notwendige Investitionen in den Sektor bremse.
„Man wird kriminelle Handlungen niemals loswerden, indem man das dahinter stehende Geschäftsmodell deckelt. Es ist unfair, die gesamte Branche von vornherein des möglichen Betrugs zu bezichtigen“, sagte er.
Sigl argumentierte auch, dass die Sammlung von Altöl für den Export aus Ländern wie Indien und China verhindere, dass es zu „Rinnsteinöl“ wird, bei dem Speiseöl illegal aus Restaurantfritteusen, Abwasserkanälen und Fettabscheidern gesammelt wird, um es weiterzuverkaufen oder als neues Öl zu verwenden.
Rinnsteinöl ist häufig verunreinigt und kann bei Verzehr gesundheitsschädlich sein.
Er warnte, dass zwar viel mehr Speiseöl aus Restaurants und Haushalten für die Umwandlung in Kraftstoff gesammelt werden könnte, dass aber „die Obergrenze die Motivation der Industrie verringert, in bessere, effizientere Sammellösungen zu investieren“.
Im Gegensatz zur Industrie befürworten viele Umwelt- und Klimaschützer jedoch die Obergrenze.
„Die Abschaffung der Obergrenze würde einen großen Anreiz bieten, noch mehr Altspeisefett, möglicherweise sogar tierische Fette, zu importieren und es anderen Märkten und Industrien wegzunehmen, die es ebenfalls zur Dekarbonisierung benötigen“, sagte Barbara Smailagić, Referentin für Kraftstoffpolitik bei T&E, gegenüber EURACTIV.
Das Europäische Parlament und die EU-Minister verhandeln derzeit über die Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie, wobei die nächste, möglicherweise letzte Runde für Mittwoch angesetzt ist. Das Ergebnis dieser Diskussionen wird darüber entscheiden, ob die Obergrenze von 1,7 Prozent Teil des Gesetzes bleiben wird.
[Bearbeitet von Alice Taylor]