Erstmals Einigung im Rat über Datenspeicherung [DE]
Am 2. Dezember haben sich die Minister im Rat für Justiz und Inneres erstmals über die umstrittenen Pläne zur Speicherung von Telekommunikations- und Internetdaten geeinigt.
Am 2. Dezember haben sich die Minister im Rat für Justiz und Inneres erstmals über die umstrittenen Pläne zur Speicherung von Telekommunikations- und Internetdaten geeinigt.
Speicherungsdauer: Der Vorschlag überlässt die Festlegung der Datenspeicherungsdauer innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens von zwischen sechs Monaten und zwei Jahren den Regierungen der Mitgliedstaaten.
Datenart: Der Rat sprach sich für die obligatorische Speicherung verschiedener Internetdaten aus (Verbindungsdaten, Email- und Internettelefonie-Daten)
Erfolglose Anrufe: Der Rat befürwortet die Speicherung von Daten in Verbindung mit erfolglosen Anrufen, wenn die diesbezüglichen Daten bereits vom Anbieter gespeichert sind. Zusätzliche Daten von Anrufen, bei denen die Verbindung nicht zustande kommt, werden nicht gespeichert werden müssen.
Definition “schwerwiegender Straftaten” für die Festlegung dessen, zu welchen Daten sich Behörden Zugriff verschaffen können: Der Rat überlässt die Bestimmung der Straftaten den Mitgliedstaaten.
Kosten: Es ist vorgesehen, dass Telekommunikations- und Internetanbieter die in Verbindung mit der Datenspeicherung anfallenden Kosten nicht zurückerstattet bekommen. Allerdings könnten sich einzelne Mitgliedstaaten für Zahlungen an die Unternehmen ihres Landes entscheiden. Einige Regierungen indes, unter anderem die deutsche, haben bereits klargestellt, dass sie für zusätzliche Kosten nicht aufkommen würden.