EU-Abgeordnete skeptisch über Vorschlag gegen Kindesmissbrauch im Netz
Die für Inneres zuständige Kommissarin Ylva Johansson sah sich am Montag (10. Oktober) kritischen Fragen von EU-Gesetzgebern zu ihrem Vorschlag zur Prävention und Bekämpfung von Material mit sexuellem Missbrauch von Kindern ausgesetzt.
Die für Inneres zuständige Kommissarin Ylva Johansson sah sich am Montag (10. Oktober) kritischen Fragen von EU-Parlamentariern zu ihrem Vorschlag zur Prävention und Bekämpfung von Material mit sexuellem Missbrauch von Kindern ausgesetzt.
Der Verordnungsentwurf hat viel Aufmerksamkeit auf sich gezogen, seit die Kommission im Mai vorgeschlagen hatte, eine allgemeine Prüfpflicht für Messenger-Dienste einzuführen. Kritiker:innen befürchten, dass dies zu einer Massenüberwachung führen wird.
Am Montag stellte Kommissarin Johansson den Vorschlag dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) vor und eröffnete damit die Verhandlungen im Europäischen Parlament.
„Seit mehr als zehn Jahren spüren Unternehmen freiwillig Material mit sexuellem Missbrauch von Kindern und Grooming im Internet auf“, sagte Johansson in ihrer Rede und betonte, dass die Plattformen derzeit nicht verpflichtet sind, ihre Entdeckungen zu melden.
Zwar räumten alle Redner:innen ein, dass sich das Problem des Kindesmissbrauchs im Internet verschlimmert, doch die Debatte drehte sich erneut um die kontroversen Punkte Datenschutz, Unverhältnismäßigkeit sowie die Frage, ob diese Gesetzgebung den Kindern zugutekommen oder die Strafverfolgungsbehörden überfordern würde.
Die derzeitige befristete Regelung, die ePrivacy-Ausnahmeregelung, läuft nach dem Sommer 2024 aus. Deshalb drängt die Kommissarin auf die Verabschiedung einer neuen Gesetzgebung, damit Internetunternehmen weiterhin solches Material in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfassen können.
Der Europaabgeordnete Javier Zarzalejos von der führenden EVP-Fraktion sagte, er hätte einen solchen Vorschlag gerne früher gesehen.
Kinderschutzorganisationen wie die Internet Watch Foundation (IWF) betonen, dass es bei der vorgeschlagenen „Gesetzgebung nicht darum geht, die Verschlüsselung zu knacken, sondern Kinder zu schützen.“
In der Tat kommt sexueller Missbrauch von Kindern immer häufiger vor. Die IWF berichtet, dass die Zahl der Meldungen über bestätigten sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet im Jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr um 64 Prozent gestiegen ist.
Die vorgeschlagenen Regeln würden es ermöglichen, Anbieter von Ende-zu-Ende-verschlüsselten Kommunikationsdiensten wie WhatsApp und Signal per Gerichtsbeschluss zu verpflichten, Kinderpornografie zu erkennen und an die Strafverfolgungsbehörden zu melden.
Frage der Verhältnismäßigkeit
Der Vorschlag der Kommission ist jedoch auf Skepsis gestoßen, ob der gewählte Ansatz der effektivste ist, um die Verbreitung von Material mit sexuellem Kindesmissbrauch (CSAM) im Internet zu bekämpfen.
So ist Tutanota, ein Ende-zu-Ende verschlüsselter Maildienst, der Meinung, dass „eine allgemeine Überwachung völlig unverhältnismäßig ist“ und argumentiert, dass es bessere Alternativen gibt, als alle Bürger:innen der EU unter ständige Überwachung zu stellen, wie etwa mehr Personal für Ermittlungen und umfassende Strafverfolgung.
Darüber hinaus wurde die Kommission kürzlich auch für die Grundlage des Gesetzestextes kritisiert. Was die Genauigkeit und Präzision der KI-Tools zur Erkennung von CSAM im Internet betrifft, so hat sich die Kommission ausschließlich auf Daten von Meta und einem anderen Technologieunternehmen verlassen. Dies geht aus einer Informationsanfrage hervor, die der ehemalige Europaabgeordnete Felix Reda letzte Woche geteilt hat.
Somit wurden bei der Folgenabschätzung für den Verordnungsentwurf unabhängige Untersuchungen, Kontrolltests und weitere Details zur Methodik der Tech-Unternehmen außer Acht gelassen.
Die Zahl der Falschmeldungen ist wichtig, denn auch harmlose Nachrichten, Chats und Fotos von unschuldigen Personen mit explizitem Inhalt könnten auf den Bildschirmen von Ermittlern landen. Angesichts der enormen Anzahl elektronischer Nachrichten würde selbst eine geringe Fehlerquote zu unzähligen Falschmeldungen führen.
„Der ‚menschliche Überprüfungsaufwand‘ für die Strafverfolgungsbehörden
wäre immens, während der Rückstau und die Überlastung der Ressourcen
bereits gegen sie arbeiten“, so Patrick Breyer, der die Grünen bei den Verhandlungen über das Dossier vertritt.
Mehrere Abgeordnete äußerten ihre Zweifel, ob diese Verordnung aufgrund dieses „unverhältnismäßigen“ Eingriffs in die Privatsphäre vor dem Europäischen Gerichtshof standhalten würde.
Andere, wie Hilde Vautmans, eine liberale Abgeordnete und Schattenberichterstatterin, sprachen sich für die Gesetzgebung aus, warfen aber Fragen zur Vereinfachung der komplexen und langwierigen Verfahren auf.
Prävention und Schutzmaßnahmen
Die Kommissarin betonte, dass der Schwerpunkt auch auf der Prävention liege. Laut der sozialdemokratischen Europaabgeordneten Birgit Sippel werde die Prävention jedoch hauptsächlich im Zusammenhang mit der Aufdeckung angesprochen.
„Ich sehe nichts darüber, wie wir Kinder und Jugendliche stärken und befähigen, sich in dieser digitalen Welt zu verhalten“, sagte Sippel am Montag.
Darüber hinaus sieht der Vorschlag die Einrichtung eines neuen unabhängigen EU-Zentrums vor, das die Bemühungen von Dienstleistern und Mitgliedstaaten unterstützen soll, indem es als Drehscheibe für Fachwissen fungiert. Dieses Zentrum soll zudem die gemeldeten Inhalte validieren, um zu verhindern, dass Falschmeldungen bei Strafverfolgungsbehörden landen.
Der Europaabgeordnete Zarzalejos begrüßte die Einrichtung eines solchen Zentrums. „Es gibt noch einige Fragen zur Funktionsweise des Zentrums zu klären, aber es besteht kein Zweifel daran, dass es ein Schlüsselinstrument im Kampf gegen CSAM werden wird“, sagte er.
„Ich bin sicher, dass die Mitgesetzgeber gemeinsam die richtige Balance zwischen dem Schutz der Privatsphäre von Kindern und der Privatsphäre anderer finden werden“, schloss Johansson.
[Bearbeitet von Luca Bertuzzi und Alice Taylor]