EU-Abgeordnete streben Änderungen am Data Act an
Nach Ablauf der Frist am Mittwoch (9. November) für die Einreichung von Änderungsanträgen zum europäischen Datengesetz - kurz Data Act - hat EURACTIV die wichtigsten Ideen der EU-Abgeordneten zusammengestellt.
Nach Ablauf der Frist am Mittwoch (9. November) für die Einreichung von Änderungsanträgen zum europäischen Datengesetz – kurz Data Act – hat EURACTIV die wichtigsten Ideen der EU-Abgeordneten zusammengestellt.
Der Data Act zielt darauf ab, festzulegen, wie die Datenwirtschaft die Wertschöpfung zwischen den Wirtschaftsakteuren aufteilt, den Wettbewerb fördert, den Nutzer:innen Wahlmöglichkeiten bietet, Lock-in-Effekte verhindert und Innovationsmöglichkeiten schafft.
Mitte September verkündete die Berichterstatterin des federführenden Industrieausschusses des Europäischen Parlaments (ITRE), Pilar del Castillo Vera, die vorläufige Position des bedeutenden Ausschusses. Seit dem haben die Abgeordneten über 1.000 Änderungsanträge eingebracht, die den ursprünglichen Vorschlag erheblich verändern könnten.
„Der Data Act kann verbessert werden, um sicherzustellen, dass es technisch machbar, rechtlich abgesichert und für die beteiligten Akteure finanziell tragfähig und attraktiv ist, um an der Datenwirtschaft teilzunehmen“, sagte die Europaabgeordnete Angelika Niebler.
Anwendungsbereich
Ursprünglich regelte der Data Act die Bedingungen für den Zugang und die gemeinsame Nutzung von Daten, die von jedem angeschlossenen Gerät erzeugt werden, mit Ausnahme von Produkten, die speziell für die Anzeige oder Wiedergabe von Inhalten entwickelt wurden, beispielsweise Smart-TVs und Smartphones.
Für den liberalen Europaabgeordneten Alin Mituța sollten allerdings auch diese Produkte in den Geltungsbereich aufgenommen werden – zumindest sofern sie als Geräte fungieren, die in das Internet der Dinge eingebettet sind. Denn dadurch könne seiner Meinung nach, die Leistung von vernetzten Produkten verbessert werden.
Daten-Typ
In ihrem Positionspapier führte del Castillo eine Unterscheidung zwischen Rohdaten und aufbereiteten Daten ein. Der Data Act solle hierbei nur Rohdaten betreffen – also Daten, die nicht weiter verarbeitet wurden.
Während liberale und konservative Abgeordnete diese Differenzierung unterstützten, drängte der EU-Abgeordnete und Mitglied der pro-europäischen Partei Volt Damian Boeselager, auf eine andere Terminologie, nämlich „übermittelte“ Daten, und argumentierte, dass sich del Castillos Ansatz als zu aufwändig erweisen würde, da er für jede Produktkategorie definiert werden müsste.
Das Internet der Dinge
Die Art der Daten, die in den Geltungsbereich der kommenden Verordnung fallen, wird auch Einfluss darauf haben, wie die neuen Spielregeln die wirtschaftlichen Beziehungen umgestalten werden.
Boeselager zufolge sollte die Definition des Dateninhabers auch auf alle Parteien ausgedehnt werden, die ein vertragliches Recht zur Nutzung der Daten haben. Demnach sollte es für ein und dasselbe Produkt mehr als einen Dateninhaber geben.
In ähnlicher Weise wies Mituța auf die Notwendigkeit hin, das Verhältnis zwischen dem Dateninhaber und dem Produkthersteller zu klären. Dabei handelt es sich um zwei verschiedene Rollen, die die Kommission zusammengelegt hat, die der Gesetzgeber aber unterscheiden möchte, insbesondere durch unterschiedliche vertragliche Vereinbarungen mit den Nutzer:innen.
Gemeinsame Nutzung von Daten
Der Mitte-Rechts-Abgeordnete Niebler unterstützte del Castillos Änderungsanträge zur Klärung des Verhältnisses zwischen Dateninhaber, Nutzer:innen und Dritten. Sie ging jedoch beim Schutz von Geschäftsgeheimnissen noch weiter und forderte, dass Schutzmaßnahmen vertraglich vereinbart und vor der gemeinsamen Nutzung von Daten getroffen werden müssen.
Die Sozialdemokratin Miapetra Kumpula-Natri wollte die rechtlichen Verpflichtungen klären und schlug technische Lösungen für eine effektive gemeinsame Nutzung von Daten vor, nämlich in Form von sogenannten Software Development Kits sowie Programmierschnittstellen.
Datenmonetarisierung
Mituța betonte die Notwendigkeit, die Nutzer:innen in die Lage zu versetzen, ihre nicht-personenbezogenen Daten finanziell zu verwerten, und beauftragte die Kommission mit der Ausarbeitung von Leitlinien dazu, wie ein angemessener Preis berechnet werden soll und unter welchen Umständen eine Marktverzerrung vorliegen würde.
Boeselager tritt ebenfalls als starker Befürworter der Datenmonetarisierung auf. Er ist der Ansicht, dass das Recht auf Monetarisierung von Industriedaten für Nutzer:innen und Dateninhaber in Verbindung mit den im Rahmen des Daten-Governance-Rechtsakts eingerichteten Datenvermittlern die Schaffung von liquiden Datenmärkten in Europa fördern würde.
„Der Vorschlag der Kommission geht nicht auf das Problem ein, das im Raum steht: die Frage, wer mit dem Zugang zu nicht-personenbezogenen Daten, die aus einem Gerät kommen, Geld verdienen kann. Nutzer:innen, Dateninhaber und Datenempfänger sollten in der Lage sein, das herauszufinden, ohne Hunderte von Anwälten zu benötigen“, sagte Boeselager gegenüber EURACTIV.
Marktgerechtigkeit
Der Kommissionsvorschlag schließt Technologieunternehmen, die im Rahmen des Gesetzes über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) als „Gatekeeper“ bezeichnet wurden, von den Bestimmungen des Data Acts zur gemeinsamen Nutzung von Daten aus. Mituța schlug vor, dieses Verbot auf alle Akteure mit einer marktbeherrschenden Stellung auf dem Datenmarkt auszuweiten.
Öffentlicher Zugang zu privaten Daten
„Private Daten haben ein hohes Potenzial, dem öffentlichen Sektor dabei zu helfen, genauere, effizientere und informationsbasierte Entscheidungen zu treffen und den Verwaltungsaufwand zu verringern“, sagte Kumpula-Natri, die sich für eine Ausweitung der Ausnahmefälle einsetzte.
Im Gegensatz dazu schlug Boeselager vor, den Anwendungsbereich dieses Teils lediglich auf Industriedaten zu beschränken und eine Rechtsgrundlage für den Antrag auf Datenzugang zu verlangen sowie Garantien zum Schutz wirtschaftlicher Interessen einzuführen.
Mituța brachte unter anderem eine genauere Definition des Begriffs „öffentlicher Notfall“, die Idee einer zentralen Anlaufstelle mit einer einzigen Behörde – die die Anfragen an den privaten Sektor vermitteln soll, strengere Bedingungen für die gemeinsame Nutzung von Daten sowie zusätzliche Sicherheits-, Verwaltungs- und Übermittlungsgarantien ein.
Governance und Interoperabilität
Kumpula-Natri und Boeselager sprachen sich für eine stärkere Angleichung an den Daten-Governance-Rechtsakt und eine Stärkung der Rolle des Europäischen Rates für Dateninnovation aus. So würde dieser mit der Entwicklung von Interoperabilitätsspezifikationen beauftragt, um sicherzustellen, dass Daten ohne technische Beschränkungen frei übertragen werden können.
Schutzmaßnahmen
Niebler schlug eine stärkere Formulierung vor, um zu verhindern, dass die von einem Nutzer:innen oder Dritten erlangten Daten dazu verwendet werden, den Dateninhaber zu schädigen, wie etwa die Sicherheit des Produkts zu untergraben.
Del Castillo schlug bereits vor, Prototypen von den Verpflichtungen des Datengesetzes auszunehmen, eine Bestimmung, die von Kumpula-Natri unterstützt wurde.
[Bearbeitet von Nathalie Weatherald]