EU beschließt Datenaustausch über Verkehrssünder

Wer im Ausland geblitzt wird, muss künftig mit Geldbußen rechnen. Das Europäische Parlament hat einem grenzüberschreitenden Informationsaustausch bei Verkehrsdelikten zugestimmt. Drei EU-Länder werden die Vorschriften nicht anwenden. EURACTIV.de bietet eine Übersicht zu den Delikten, die künftig grenzüberschreitend geahndet werden.

Autofahrer sollen künftig innerhalb der EU identifiziert und gerichtlich für Verkehrsdelikte belangt werden. © Erika Hartmann / PIXELIO
Autofahrer sollen künftig innerhalb der EU identifiziert und gerichtlich für Verkehrsdelikte belangt werden. © Erika Hartmann / PIXELIO

Wer im Ausland geblitzt wird, muss künftig mit Geldbußen rechnen. Das Europäische Parlament hat einem grenzüberschreitenden Informationsaustausch bei Verkehrsdelikten zugestimmt. Drei EU-Länder werden die Vorschriften nicht anwenden. EURACTIV.de bietet eine Übersicht zu den Delikten, die künftig grenzüberschreitend geahndet werden.

Die Mitgliedsstaaten und das Europäische Parlament haben drei Jahre lang diskutiert, wie die Verfolgung schwerer Verkehrsdelikte im Ausland verbessert werden kann. Diese Woche hat das Parlament den Bericht zur entsprechenden EU-Richtlinie in zweiter Lesung angenommen.

Der Ministerrat hat zugesagt, die Richtlinie einstimmig anzunehmen. Die Mitgliedsstaaten haben dann maximal 24 Monate Zeit, um die neuen Regeln umzusetzen.

Verfolgte Delikte

Die nationalen Behörden sollen Zugriff auf eine zentrale Datenbank erhalten, um ausländische Verkehrssünder ermitteln und verfolgen zu können. Folgende Verkehrsdelikte fallen unter die Richtlinie:

– Geschwindigkeitsübertretungen
– Alkohol oder Drogen am Steuer
– Nichtanlegen des Sicherheitsgurts
– unerlaubtes Verwenden von Mobiltelefonen
– Fahren auf Busspuren und anderen verbotenen Fahrstreifen
– Nichttragen des Sicherheitshelms
– Überfahren einer roten Ampel

Ausnahmen für drei EU-Länder

Strafverfolgung und Höhe des Bußgelds entsprechen den Regeln des Staates, in dem die Übertretung begangen wurde. Die persönlichen Daten dürfen nur zum Zweck verbesserter Verkehrssicherheit gespeichert werden und sind nach Beendigung des Verfahrens zu löschen.

Da der Rat die Rechtsgrundlage der Richtlinie von der gemeinsamen Transportpolitik auf die polizeiliche Zusammenarbeit geändert hatte, konnten einige Mitgliedstaaten ihre Beteiligung ablehnen. Drei Staaten werden diese Möglichkeit nutzen. Großbritannien und Irland werden die Richtlinie nicht umsetzen. Dänemark kann aufgrund eines "Opt-out" jederzeit die Umsetzung der Richtlinie ablehnen.

Reaktionen im EU-Parlament

"Ich bin zuversichtlich, dass die neuen Regeln Autofahrer dazu motivieren werden, ihre Fahrmanieren nicht an der Landesgrenze abzulegen. Allerdings hätte die Richtlinie noch deutlich weiter gehen müssen", sagte der SPD-Europaabgeordnete Ismail Ertug.

Die Grünen-Europaabgeordnete Eva Lichtenberger kritisiert ebenfalls, dass die Richtlinie "nur in einer sehr abgespeckter Form überlebte". "Während ursprünglich echte Zusammenarbeit in der Strafverfolgung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit von Kommission und Rat vorgesehen waren, gibt es jetzt lediglich eine Verbesserung des Informationsaustausches wenn es um die Ausforschung des Halters oder Lenkers eines PKW geht", so Lichtenberger.

Der Rat habe sich gegen die ursprünglichen Vorschläge "mit Händen und Füßen gewehrt – bis hin zur Ablehnung einer Dokumentation über die Umsetzung dieser Regelung in nationales Recht".

Die Konservativen sind von den Ausnahmeregeln für die drei Staaten enttäuscht. "Damit verhindert der Rat, dass alle EU-Länder gleichgestellt sind und wir ein höchstmögliches Maß an Straßenverkehrssicherheit erreichen können. Dennoch ist der heute abgestimmte Kompromiss ein erster Schritt in die richtige Richtung. Jetzt kommt es darauf an, in den nächsten Jahren die Straßenverkehrsregeln in Europa stärker zu harmonisieren", sagte der luxemburgische EVP-Abgeordnete Georges Bach.

mka

Links

Kommission: Straßenverkehrssicherheit: Zahl der Verkehrstoten in der EU fiel 2010 um 11 Prozent (5. Juli 2011)

Kommission:
Road safety: EU crackdown on drivers committing traffic offences abroad (6. Juli 2011)

Parlament: Parlament beendet Straflosigkeit bei Verkehrsdelikten im Ausland (6. Juli 2011)