Russland-Sanktionen: EU einigt sich auf Ölpreisobergrenze
Die EU-Botschafter:innen erzielten am Dienstagabend (4. Oktober) eine politische Einigung über die neue Runde der Russland-Sanktionen der EU, einschließlich einer Ölpreisobergrenze, die zuvor von einigen seefahrenden Mitgliedsstaaten abgelehnt worden war.
Die EU-Botschafter:innen erzielten am Dienstagabend (4. Oktober) eine politische Einigung über die neue Runde der Russland-Sanktionen der EU, einschließlich einer Ölpreisobergrenze, die zuvor von einigen seefahrenden Mitgliedsstaaten abgelehnt worden war.
Der am Dienstag vereinbarte Maßnahmenentwurf, der das achte Sanktionspaket seit dem Einmarsch Russlands in der Ukraine bilden wird, sieht die Rechtsgrundlage für die Preisobergrenze vor, auf die sich die G7-Staaten zuvor geeinigt hatten.
Einen Tag zuvor, am Montag (3. Oktober), waren mehrere EU-Mitgliedsstaaten noch besorgt über die wirtschaftlichen Folgen der Ölpreisobergrenze. Der Widerstand von Mitgliedsstaaten mit großen Schifffahrtsindustrien war das einzige Hindernis für eine Einigung geblieben.
Wie EURACTIV bereits berichtete, würden die Sanktionen ein Verbot des Transports von russischem Öl vorsehen, aber eine Ausnahme für Öl bewilligen, dessen Preis von den G7-Staaten festgelegt wurde oder darunter liegt.
Nach Angaben von EU-Diplomaten werden Malta, Griechenland und Zypern erhebliche Zugeständnisse in Bezug auf ihre wirtschaftlichen Bedenken erhalten. Dazu gehört auch eine Folgenabschätzung, die vor Inkrafttreten der Preisobergrenzen durchgeführt werden soll.
Außerdem würde die Europäische Kommission ein Überwachungssystem einrichten, das Umgehungspraktiken wie das Umflaggen von Schiffen bewertet, so die EU-Diplomaten:innen. Wenn die EU-Exekutive einen „erheblichen Geschäftsverlust“ aufgrund von Umgehungsmaßnahmen feststellt, könnte sie dem Land Maßnahmen vorschlagen, um die Folgen zu vermeiden.
„Es ist eine Art Notbremse“, sagte ein:e EU-Diplomat:in und räumte ein, dass dies auch bedeuten könnte, dass ein Mitgliedsstaat ein Veto gegen die Preisobergrenze einlegen könnte, wenn die Folgenabschätzung negativ ausfällt.
„Durch die Aufnahme in das Sanktionspaket wird das von Malta befürchtete ‚Problem des Vorreiters‘ gelöst: Wir verhängen ein Schifffahrtsverbot, und andere G7-Mitglieder ziehen vielleicht nicht nach“, fügte der:die Diplomat:in hinzu.
Es gibt noch keine Entscheidung über den tatsächlichen Preis oder die Preisspanne für die künftige Obergrenze, obwohl die USA angedeutet haben, dass dies in den nächsten Wochen geschehen würde.
Im Juni hatten sich die EU-Mitgliedstaaten auf ein vollständiges Verbot von Versicherungs- und Finanzdienstleistungen für Erdöl im Seeverkehr geeinigt, das am 5. Dezember in Kraft treten soll. Gleichzeitig wurde der Kauf von russischem Rohöl in der EU verboten, während die Schifffahrt von den Beschränkungen ausgenommen wurde.
Die G7 hatten sich Anfang des Monats für eine Preisobergrenze ausgesprochen und erklärten, dass sie eine Einigung anstreben, bevor das Verbot in Kraft tritt.
Was den Mechanismus der Preisobergrenze angeht, so hat Polen darauf gedrängt, dass die Entscheidungsfindung einstimmig erfolgt, was sich laut EU-Diplomaten:innen im aktuellen Vorschlag widerspiegelt.
„Es gab die Idee, dass die Europäische Kommission alle Mitgliedsstaaten in diesem Prozess vertritt. Nun bräuchte sie (jedes Mal) ein vom Rat genehmigtes Mandat, um eine Preisobergrenze festzulegen“, sagte ein, mit der Diskussion vertrauter EU-Diplomat am Montag.
Es wird erwartet, dass die endgültige Version der Details des Entwurfs der neuen Maßnahme, einschließlich der Ölpreisobergrenze, am Mittwoch oder spätestens am Donnerstag unterzeichnet wird. Dies soll noch vor dem informellen Gipfeltreffen der EU-Staats- und Regierungschefs in Prag am Donnerstag und Freitag geschehen, so EU-Diplomaten:innen.