EU-Gericht entscheidet bei Lufthansa-Hilfen gegen EU-Kommission
Das EU-Gericht verkündete am Mittwoch (10. Mai), dass die Europäische Kommission einen Fehler begangen hat, als sie Deutschland erlaubte, der Fluggesellschaft Lufthansa während der COVID-19-Pandemie staatliche Beihilfen zu gewähren, und erklärte die Entscheidung für nichtig.
Das EU-Gericht verkündete am Mittwoch (10. Mai), dass die Europäische Kommission einen Fehler begangen hat, als sie Deutschland erlaubte, der Fluggesellschaft Lufthansa während der COVID-19-Pandemie staatliche Beihilfen zu gewähren, und erklärte die Entscheidung für nichtig.
Fluggesellschaften erlitten einen schweren Rückschlag infolge der EU-weiten Reisebeschränkungen, mit denen die Ausbreitung des COVID-Virus gestoppt werden sollte. Die Probleme der Lufthansa veranlasste die Bundesregierung, der größten Fluggesellschaft des Landes mit einer Rekapitalisierung in Höhe von 6 Milliarden Euro unter die Arme zu greifen.
Nach den EU-Regeln für staatliche Beihilfen muss eine solche Entscheidung der Europäischen Kommission zur Prüfung ihrer Rechtmäßigkeit gemeldet werden.
In der Urteilsbegründung betonte das Gericht, dass der EU-Kommission bei der Bewertung der Beihilfe „mehrere Fehler“ unterlaufen seien, insbesondere im Hinblick auf mögliche Alternativen zur Staatshilfe.
Dem Urteil zufolge hat die Kommission die Möglichkeit, den erforderlichen Kapitalbedarf über die privaten Märkte zu finanzieren, nicht hinreichend geprüft. Dies wirft die Frage auf, ob die Rettung durch den Staat gerechtfertigt war.
Die EU-Kommission habe nicht ordnungsgemäß geprüft, ob die Flugzeuge des Unternehmens als Sicherheiten für eine potenzielle Kreditfinanzierung in der erforderlichen Höhe hätten verwendet werden können, heißt es in dem Urteil.
Darüber hinaus habe die Kommission einen Fehler begangen, indem sie es versäumt hat, einen Mechanismus vorzuschreiben, der der Lufthansa einen Anreiz bietet, die deutsche Beteiligung so schnell wie möglich zurückzukaufen, so das Gericht.
Ein Lufthansa-Sprecher betonte, dass das Unternehmen „die von der Europäischen Kommission genehmigten Stabilisierungsmaßnahmen sowie rund 92 Millionen Euro Zinsen bereits vollständig zurückgezahlt“ haben und die Angelegenheit daher „bereits vor dem heutigen Urteil des Gerichts vollständig beendet“ sei.
„Der Erlös aus dem Verkauf der Aktien lag insgesamt bei gut 1 Milliarde Euro“, fügte der Sprecher hinzu. Dies ist wesentlich mehr als die 300 Millionen Euro, die die deutsche Regierung für dieselben Aktien gezahlt hatte.
Der Rest der Beihilfe, der in Form einer sogenannten „stillen Einlage“ gewährt wurde, wurde von dem Unternehmen bereits im Jahr 2021 zurückgezahlt.
Ein Triumph für den fairen Wettbewerb
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs wurde gefällt, nachdem sich zwei Konkurrenten der Lufthansa, Ryanair und Condor, darüber beschwert hatten, dass die Regierungen ihre großen Airlines durch großzügige Beihilfen begünstigten, die anderen Fluggesellschaften nicht gewährt wurden.
„Das Eingreifen des Gerichts ist ein Triumph für den fairen Wettbewerb und die Verbraucher in der gesamten EU“, erklärte die irische Airline Ryanair in einer Erklärung.
„Die heutigen Urteile bestätigen, dass die Kommission als Garant für gleiche Wettbewerbsbedingungen im Luftverkehr agieren muss und diskriminierende staatliche Beihilfen nicht auf politischen Druck der nationalen Regierungen hin absegnen kann“, so Ryanair.
Auf die Frage von EURACTIV nach den Auswirkungen des Urteils konnte die Europäische Kommission noch keine Einzelheiten nennen.
„Wir werden das Urteil sorgfältig prüfen und über mögliche nächste Schritte nachdenken“, erklärte eine Sprecherin.
Die EU-Kommission hat die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.
Eine Sprecherin des deutschen Finanzministeriums erklärte gegenüber EURACTIV, dass es „den Richterspruch daher vorerst zur Kenntnis“ werde, wobei sie anmerkte, dass dieser noch nicht rechtskräftig sei.
[Bearbeitet von Sean Goulding Carroll/Nathalie Weatherald]