EU-Gesetzgebung soll auf Einhaltung der Grundrechte geprüft werden [DE]

Die Kommission hat die Einführung neuer Verfahren angenommen, die sicherstellen sollen, dass EU-Gesetze in Übereinstimmung mit der Grundrechtecharta sind.

Die Kommission hat die Einführung neuer Verfahren angenommen, die sicherstellen sollen, dass EU-Gesetze in Übereinstimmung mit der Grundrechtecharta sind.

Unter den neuen Verfahren, welche am 27. April bekannt gegeben wurden, sollen Gesetzesentwürfe „systematisch und rigoros“ auf ihre Grundrechtskonformität geprüft werden. Ein zweiter Schritt der im Oktober 2004 eingerichteten Kommissarsgruppe, die für Grundrechte, Antidiskriminierung und Chancengleichheit zuständig ist, wird darin bestehen, sicherzustellen, dass die Ergebnisse dieser Überprüfungen in die endgültigen Legislativvorschläge einfließen. 

Darüber hinaus sollen auch gewisse Maßnahmen, etwa zur Terrorismusbekämpfung, Gegenstand von Folgenabschätzungen werden, deren Ziel ebenfalls darin bestehen, die Einhaltung der Grundrechte sicherzustellen. 

Seit seinem Amtsantritt hat Präsident Barroso, der der Kommissarsgruppe vorsitzt, betont, dass sämtliche Aktivitäten der EU fest in den Grundrechten verankert sein müssten. Kommissar Frattini hat dieses Ziel vor kurzem bei einem öffentlichen Seminar des Europäischen Parlaments zur EU-Politik im Bereich der Grundrechte bekräftigt.

In Kürze wird die Kommission Einzelheiten über die neue Europäische Grundrechteagentur bekannt geben. Grundlage hierfür bilden die Ergebnisse einer öffentlichen Konsultation, die zu Jahresbeginn abgeschlossen worden war.